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사회소설로서의 괴테의 『친화력』(I) - 부권의 해체와 구체제의 몰락

Goethes Wahlverwandtschaften als Gesellschaftsroman(I) - Zerfall des väterlichen Rechts und Untergang des Ancien Regime

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주제분류독일어와문학

초록

In der vorliegenden Arbeit wird versucht, Goethes Roman Die Wahlverwandtschaften im Hinblick auf dessen gesellschaftlich-geschichtlichen Kontext zu untersuchen. Goethes Absicht, in diesem Roman “sociale Verhältnisse symbolisch gefaßt darzustellen”, möchte ich im besonderen Bezug auf das wiederholte Scheitern des Begehrens von Eduard analysieren. Eduards erste Heirat lässt sich als eine traumatische Erfahrung verstehen, die man mit einer symbolischen Kastration gleichsetzen darf, da ihn sein Vater “aus nie zu sättigender Begierde des Besitzes” mit einer ziemlich älteren, als ‘sein Mütterchen’ bezeichneten Frau verband. Unter solcher Bedingung konnte Eduard, der ‘von Jugend auf ein verzogenes Kind reicher Eltern’ war, aus seiner Unmündigkeit nicht herauskommen. Eduards Nachsommerheirat mit Charlotte scheint für beide das versäumte Glück endlich wiederherzustellen, was aber für Eduard insofern nicht gilt, als Charlotte schon das beste Frauenalter hinter sich hat und ihre Tochter bald heiratet, d. h. Charlotte bald ‘Großmutter’ wird. In diesem Sinne ist seine Erinnerungsehe ebenfalls eine Mißheirat, bei der Eduard der eigentlichen Hausherrin Charlotte unterliegt und sein patriarchalisches Recht versagt. Eduards Begehren nach Ottilie ist vielfach bedenklich; Seine Beziehung zu Ottilie ist einerseits die umgekehrte Wiederholung von seiner ersten Mißheirat und zudem inzestuös präfiguiert, weil Eduard als Charlottes Ehemann die Rolle des Pflegevaters übernehmen muß. Wegen dieser inzestuösen Angst verfällt Eduards Begehren in narzistische Neurose, und noch weiter in fatalen Fetischismus. Dieser Feschismus ist pathologisch im Freudschen Sinne, weil ein beliebiges Ding das Begehrensobjekt ganz ersetzt. Seine fetischistische Besetzung kulminiert in der Beischlafszene, bei der Eduard und Charlotte ‘doppelten Ehebruch’ begehen. Anhand dieser Szene kann man Eduard eine ‘fundamentale Ichspaltung’(W. Wiethölter) zumuten, da bei ihm das Lustprinzip und das Realitätsprinzip unüberbrückbar auseinanderliegen. Laut Freud ist der Fetischismus pathologisch doppelt bedingt, nämlich unter dem väterlichen Gesetz vom Inzestverbot und der damit verknüpften Kastrationsangt. Eduards Begehren zirkuliert im Kreis derselben doppelten Bindungen, die seine Reife zur männlichen Mündigkeit immerfort blockiert. An dem Schicksal des Kindes Otto kreuzt sich die ganze familiäre Pathogenese von Eduards Begehren, das in der Inzest- und Kastrationsangt verfangen bleibt und seine Lebenskräfte verzehrt. Das Kind Otto ist eine ‘Kopfgeburt’ wie homunculus, die aus reiner Einbildungskraft gezeugt wurde und insofern eine Phantasma schlechthin ist. Dem entspricht die Tatsache, dass das Schriftzeichen Otto ein ‘Palindrom’(N. Oellers) ist, das keinen Anfang und kein Ende hat, d. h. keine zeitliche Dauer hat. Der Taufname Otto ist weiterhin der von Eduard selber verworfene Name, den ihm sein Vater gegeben hatte. Durch diese Namensgebung zielt Mittler zwar darauf, dass Eduard das Recht und die Pflicht des Vaters zu sich nehmen sollte, was aber für Eduard bedeutet, dass er den verworfenen Namen wieder anerkennen und damit unter demselben Zwang leiden muss, den ihm sein Vater auferlegt hatte. Deshalb verschiebt Eduard seine Wünsche auf Charlotte und Hauptmann und schlägt seinem Freund eine ‘wunderliche Handlung’ vor, Charlotte und das Kind zu sich zu nehmen, und damit würde sein ‘Schuld’ abgetragen sein. Eduard will nämlich ‘seinem zweiten Ich’ das Kind als ‘Zinzen’ vergelten. Damit wird das Kind Otto ein Tauschobjekt, was dem Kind mit dem Todesurteil gleichbedeutend ist. Mit diesem schrecklichen Vorhaben geht Eduards wahnsinnige Vorstellung einher, dass der Taufname Otto dem Kind gut passe, da der gleichnamige Hauptmann sein Vater werden müsse. Damit wird das natürliche Kind Otto ein ‘Lotto’, das Eduards Glück garantieren sollte. Diesem tödlichen Szenario entspricht Eduards Wahnsinn, den Tod des Kindes als eine ‘Fügung’ anzusehen, “wodurch jedes Hindernis an seinem Glück auf einmal beseitigt wäre”. Damit erweist sich Eduards blindes Begehren als eine fatale Wiederholung der blinden Besitzgier seines Vaters und in diesem tödlichen Verhängnis ist die Annulierung des väterlichen Rechts unvermeidbar. Goethe hat bemerkt, dass er Eduard so darstellen musste, ‘um das Factum hervorzubringen’, und dass es in Wahlverwandtschaften ‘keine Zeile’ gebe, ‘die er nicht selber erlebt hätte’. Dann ist Eduard, ‘ein reicher Baron im besten Mannesalter’, als eine repäsentative Figur des hohen deutschen Adelstandes um 1800 anzusehen. Und der unvermeidliche Zerfall des väterlichen Rechts lässt sich einerseits als eine symbolische Darstellung des Untergangs vom alten Adelstand interpretieren, der zur Regeneration unfähig und unmündig ist. Diese kritische Diagnose legt andererseits die Zumutung nahe, dass mit dem Untergang des väterlichen Rechts auch der Zerfallsprozeß des des Ancien Regime angedeutet wird, zumal da nach der ‘Familienromanze der Französischen Revolution’(L. Hunt) der König im Ancien Regime mit dem ‘Königsvater aller Untertanen’ gleichgesetzt wurde. In diesem Sinne lässt sich Goethes Roman Die Wahlverwandtschaften dem Gesellschaftsroman zuordnen, der die tiefgreifenden Auswirkungen der Französischen Revolution kritisch diagnostiziert.

Abstract

In der vorliegenden Arbeit wird versucht, Goethes Roman Die Wahlverwandtschaften im Hinblick auf dessen gesellschaftlich-geschichtlichen Kontext zu untersuchen. Goethes Absicht, in diesem Roman “sociale Verhältnisse symbolisch gefaßt darzustellen”, möchte ich im besonderen Bezug auf das wiederholte Scheitern des Begehrens von Eduard analysieren. Eduards erste Heirat lässt sich als eine traumatische Erfahrung verstehen, die man mit einer symbolischen Kastration gleichsetzen darf, da ihn sein Vater “aus nie zu sättigender Begierde des Besitzes” mit einer ziemlich älteren, als ‘sein Mütterchen’ bezeichneten Frau verband. Unter solcher Bedingung konnte Eduard, der ‘von Jugend auf ein verzogenes Kind reicher Eltern’ war, aus seiner Unmündigkeit nicht herauskommen. Eduards Nachsommerheirat mit Charlotte scheint für beide das versäumte Glück endlich wiederherzustellen, was aber für Eduard insofern nicht gilt, als Charlotte schon das beste Frauenalter hinter sich hat und ihre Tochter bald heiratet, d. h. Charlotte bald ‘Großmutter’ wird. In diesem Sinne ist seine Erinnerungsehe ebenfalls eine Mißheirat, bei der Eduard der eigentlichen Hausherrin Charlotte unterliegt und sein patriarchalisches Recht versagt. Eduards Begehren nach Ottilie ist vielfach bedenklich; Seine Beziehung zu Ottilie ist einerseits die umgekehrte Wiederholung von seiner ersten Mißheirat und zudem inzestuös präfiguiert, weil Eduard als Charlottes Ehemann die Rolle des Pflegevaters übernehmen muß. Wegen dieser inzestuösen Angst verfällt Eduards Begehren in narzistische Neurose, und noch weiter in fatalen Fetischismus. Dieser Feschismus ist pathologisch im Freudschen Sinne, weil ein beliebiges Ding das Begehrensobjekt ganz ersetzt. Seine fetischistische Besetzung kulminiert in der Beischlafszene, bei der Eduard und Charlotte ‘doppelten Ehebruch’ begehen. Anhand dieser Szene kann man Eduard eine ‘fundamentale Ichspaltung’(W. Wiethölter) zumuten, da bei ihm das Lustprinzip und das Realitätsprinzip unüberbrückbar auseinanderliegen. Laut Freud ist der Fetischismus pathologisch doppelt bedingt, nämlich unter dem väterlichen Gesetz vom Inzestverbot und der damit verknüpften Kastrationsangt. Eduards Begehren zirkuliert im Kreis derselben doppelten Bindungen, die seine Reife zur männlichen Mündigkeit immerfort blockiert. An dem Schicksal des Kindes Otto kreuzt sich die ganze familiäre Pathogenese von Eduards Begehren, das in der Inzest- und Kastrationsangt verfangen bleibt und seine Lebenskräfte verzehrt. Das Kind Otto ist eine ‘Kopfgeburt’ wie homunculus, die aus reiner Einbildungskraft gezeugt wurde und insofern eine Phantasma schlechthin ist. Dem entspricht die Tatsache, dass das Schriftzeichen Otto ein ‘Palindrom’(N. Oellers) ist, das keinen Anfang und kein Ende hat, d. h. keine zeitliche Dauer hat. Der Taufname Otto ist weiterhin der von Eduard selber verworfene Name, den ihm sein Vater gegeben hatte. Durch diese Namensgebung zielt Mittler zwar darauf, dass Eduard das Recht und die Pflicht des Vaters zu sich nehmen sollte, was aber für Eduard bedeutet, dass er den verworfenen Namen wieder anerkennen und damit unter demselben Zwang leiden muss, den ihm sein Vater auferlegt hatte. Deshalb verschiebt Eduard seine Wünsche auf Charlotte und Hauptmann und schlägt seinem Freund eine ‘wunderliche Handlung’ vor, Charlotte und das Kind zu sich zu nehmen, und damit würde sein ‘Schuld’ abgetragen sein. Eduard will nämlich ‘seinem zweiten Ich’ das Kind als ‘Zinzen’ vergelten. Damit wird das Kind Otto ein Tauschobjekt, was dem Kind mit dem Todesurteil gleichbedeutend ist. Mit diesem schrecklichen Vorhaben geht Eduards wahnsinnige Vorstellung einher, dass der Taufname Otto dem Kind gut passe, da der gleichnamige Hauptmann sein Vater werden müsse. Damit wird das natürliche Kind Otto ein ‘Lotto’, das Eduards Glück garantieren sollte. Diesem tödlichen Szenario entspricht Eduards Wahnsinn, den Tod des Kindes als eine ‘Fügung’ anzusehen, “wodurch jedes Hindernis an seinem Glück auf einmal beseitigt wäre”. Damit erweist sich Eduards blindes Begehren als eine fatale Wiederholung der blinden Besitzgier seines Vaters und in diesem tödlichen Verhängnis ist die Annulierung des väterlichen Rechts unvermeidbar. Goethe hat bemerkt, dass er Eduard so darstellen musste, ‘um das Factum hervorzubringen’, und dass es in Wahlverwandtschaften ‘keine Zeile’ gebe, ‘die er nicht selber erlebt hätte’. Dann ist Eduard, ‘ein reicher Baron im besten Mannesalter’, als eine repäsentative Figur des hohen deutschen Adelstandes um 1800 anzusehen. Und der unvermeidliche Zerfall des väterlichen Rechts lässt sich einerseits als eine symbolische Darstellung des Untergangs vom alten Adelstand interpretieren, der zur Regeneration unfähig und unmündig ist. Diese kritische Diagnose legt andererseits die Zumutung nahe, dass mit dem Untergang des väterlichen Rechts auch der Zerfallsprozeß des des Ancien Regime angedeutet wird, zumal da nach der ‘Familienromanze der Französischen Revolution’(L. Hunt) der König im Ancien Regime mit dem ‘Königsvater aller Untertanen’ gleichgesetzt wurde. In diesem Sinne lässt sich Goethes Roman Die Wahlverwandtschaften dem Gesellschaftsroman zuordnen, der die tiefgreifenden Auswirkungen der Französischen Revolution kritisch diagnostiziert.

참고문헌 (23)

  1. Goethe, Johann Wolfgang, "Die Wahlverwandtschaften, Goethes Werke", Hamburger Ausgabe, 6
  2. Benjamin, Walter, "Goethes Wahlverwandtschaften", Gesammelte Schriften, 1(1), pp.123~201 (1991), Frankfurt a. M.
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  5. Bolz, Nobert, "Artikel Die Wahlverwandtschaften", Goethe-Handbuch, 3, pp.152~186 (1997), Stuttgart
  6. Böhme, Hartmut, "Fetischismus und Kultur. Eine andere Theorie der Moderne" (2006), Hamburg
  7. Boerner, Peter, "Goethe" (1992), Hamburg
  8. Burke, Edmund, "Über die Französische Revolution, übersetzt von Friedrich Gentz" (1991)
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  16. Oellers, Nobert, "Warum eigentlich Eduard?, Zur Namensgebung in Goethes Wahlverwandtschaften in : Genius huis loci", pp.215~234 (1982), Köln
  17. Reschke, Nils, "“Zeit der Umwendung”. Lektüren der Revolution in Goethes Roman Wahlverwandtschaften" (2006), Freiburg
  18. Schlaffer, Heinz, "Namen und Buchstaben in Goethes Wahlverwandtschaften", pp.211~229 (1981)
  19. Stingelin, Martin, "Goethes Roman Die Wahlverwandtschaften im Spiegel des Poststrukturalismus in : Poststurukturalismus - Herausforderung an die Literaturwissenschaft", pp.399~411 (1997), Poststurukturalismus - Herausforderung an die Literaturwissenschaft
  20. Wellbery, David E., "Die Wahlverwandtschaften in : Goethes Erzählwerk", pp.291~318 (1985), Stuttgart
  21. Wiethölter, Waltraud, "Legenden. Zur Mythologie von Goethes Wahlverwandtschaften", Deutsche Viertelsjahrschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, 56, pp.1~64 (1982)
  22. Wiethölter, Waltraud, "Nachwort zu Die Wahlverwandtschaften", Frankfurter Ausgabe, 11, pp.984~1017 (2006), Frankfurt a. M.
  23. Zons, Raimar S., "Ein Denkmal voriger Zeiten. Über die Wahlverwandtschaften", pp.323~352 (1981)

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