배우자 법정상속의 강화에 대한 재검토
Erhöhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten
0
조회
0
다운로드
26
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Die Regelung ber den gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist unverändert seit 1977. Nach dem koreanischen BGB beträgt der Erbteil des berlebenden Ehegatten die Hälfte des auf ein Kind entfallenden Anteils an der Erbschaft (§1009 Abs. 2). Der gesetzliche Erbteil sichert nicht den Unterhalt des alleinlebenden berlebenden Ehegatten. Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt der Erbanspruch des Ehegatten aus. Es gibt noch andere Probleme. Bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils des berlebenden Ehegatten gibt es die Regelung keine Auskunft darber, was mit dem ehelichen Vermgen, das während der Ehe gemeinsam erworben wurde, passieren soll. Dies ist nachteilit fr den berlebenden Ehegatten. In den meinsten europäischen Länder wird die Vermgensteilung and der gesetzliche Erbteil eindeutig geregelt, wenn die eheliche Gemeinschaft beendet ist. In Österreich erhält der berlebende Ehegatte neben den Abkmmlingen ein Drlebel des Nachlasses gemäß §757 I 1 ABGB. In Frankreich wurde das Ehegatten Erbrecht re euriert und gestärkt, der Ehegatte erhält neben den Abkmmlingen nun nach seinem Niessbrauch am gesamten Nachlass eder 1/4 als Erbteil Art. 757 franz., C.c., Im de des Nn Recht ist die Zinewinnp1/4 alse des §essbrauch ain dem Bewes tsein der Bevlkerung mit dem gesetzlichen Erbteil des §e9s1uch av4 alsmolzen und hat dazu gerankt, dass nach gängiger Auffassung der berlebende Ehegatte die Hälfte des Vermgens des Eblassers erbt. Ich schlage vor, dass in Korea der gesetzliche Erbteil des berlebenden Ehegatten stark erhht wird. Die geltende Regelung sichert nicht ausreichend den Unterhalt des berlebenden Ehegatten ab. Ich habe in meine Arbeit konkret vorgeschlagen, wie die Regelung geändert werden kann. Einige Regelungen beziehen sich auf den Erbteil des berlebende Ehegatten, z.B. die Zuwendung unter Lebenden, Teilung der Beiträge des Nachlasses usw. Ich habe berprft, wie diese Regelungen funktionieren und wie sie mit der Erhhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten verbunden werden knnen. Und ich habe beschrieben, was bei der Änderung des Gesetzes bercksichtigt werden sollte, z.B. die Tatsache, ob es sich um eine Zweit- und Drittehe handelt, ob um ein Vollerbe oder ein Schlusserbe, ob es ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gibt oder ob der Erblassers eine Eigentumswohnung besaß.
Abstract
Die Regelung ber den gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist unverändert seit 1977. Nach dem koreanischen BGB beträgt der Erbteil des berlebenden Ehegatten die Hälfte des auf ein Kind entfallenden Anteils an der Erbschaft (§1009 Abs. 2). Der gesetzliche Erbteil sichert nicht den Unterhalt des alleinlebenden berlebenden Ehegatten. Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt der Erbanspruch des Ehegatten aus. Es gibt noch andere Probleme. Bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils des berlebenden Ehegatten gibt es die Regelung keine Auskunft darber, was mit dem ehelichen Vermgen, das während der Ehe gemeinsam erworben wurde, passieren soll. Dies ist nachteilit fr den berlebenden Ehegatten. In den meinsten europäischen Länder wird die Vermgensteilung and der gesetzliche Erbteil eindeutig geregelt, wenn die eheliche Gemeinschaft beendet ist. In Österreich erhält der berlebende Ehegatte neben den Abkmmlingen ein Drlebel des Nachlasses gemäß §757 I 1 ABGB. In Frankreich wurde das Ehegatten Erbrecht re euriert und gestärkt, der Ehegatte erhält neben den Abkmmlingen nun nach seinem Niessbrauch am gesamten Nachlass eder 1/4 als Erbteil Art. 757 franz., C.c., Im de des Nn Recht ist die Zinewinnp1/4 alse des §essbrauch ain dem Bewes tsein der Bevlkerung mit dem gesetzlichen Erbteil des §e9s1uch av4 alsmolzen und hat dazu gerankt, dass nach gängiger Auffassung der berlebende Ehegatte die Hälfte des Vermgens des Eblassers erbt. Ich schlage vor, dass in Korea der gesetzliche Erbteil des berlebenden Ehegatten stark erhht wird. Die geltende Regelung sichert nicht ausreichend den Unterhalt des berlebenden Ehegatten ab. Ich habe in meine Arbeit konkret vorgeschlagen, wie die Regelung geändert werden kann. Einige Regelungen beziehen sich auf den Erbteil des berlebende Ehegatten, z.B. die Zuwendung unter Lebenden, Teilung der Beiträge des Nachlasses usw. Ich habe berprft, wie diese Regelungen funktionieren und wie sie mit der Erhhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten verbunden werden knnen. Und ich habe beschrieben, was bei der Änderung des Gesetzes bercksichtigt werden sollte, z.B. die Tatsache, ob es sich um eine Zweit- und Drittehe handelt, ob um ein Vollerbe oder ein Schlusserbe, ob es ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gibt oder ob der Erblassers eine Eigentumswohnung besaß.
참고문헌 (65)
- "高麗史", 卷 85 志卷 제39刑法 訴訟條, ~
- 고양자, "배우자상속권", 아세아여성법학, 6 (2003), 아세아여성법학연구소
- 곽동헌, "한국민사법학의 현대적 전개 in: 기여분제에 관련된 몇 가지 문제", 배경숙 교수회갑기념 논문집, ~ (1991)
- 곽동헌, "대습상속", 아세아여성법학, ~ (2003)
- 곽동헌, "남송한봉희교수회갑기념논문집 in: 현대 민법의 과제와 전망 in: 상속분의 비교법적 고찰" (1994), 밀알
- 곽윤직, "상속법" (2004), 박영사
- 김두헌, "가족법에 있어서의 아세아 여성의 지위", 아세아 여성연구, 1 (1962)
- 김상용, "자녀의 유류분권과 배우자상속분에 관한 입법론적 고찰", 민사법학, (36), pp.669~708 (2007), 한국민사법학회
- 김은아, "配偶者의 財産相續上 地位와 그 强化", 민사법학, (30), pp.151~182 (2005), 한국민사법학회
- 김주수, "친족상속법" (2008), 법문사
- 김형석, "우리 상속법의 비교법적 위치", 가족법연구, 23(2), pp.75~126 (2009), 한국가족법학회
- 명순구, "프랑스민법전" (2004), 법문사
- 박병호, "가족법" (1991), 한국방송통신대학 출판부
- 박종용, "배우자상속권의 강화에 관한 연구", 가족법연구, 16(2), pp.8~260 (2002), 한국가족법학회
- 배경숙, "한국여성사법사" (1995), 인하대학교 출판부
- 신영호, "가정법원사건의 제 문제(하) in: 피상속인에 대한상속인의 부양과 상속과의 관계", 재판자료 제102집, 법원도서관, ~ (2003)
- 윤기택, "독일의 개정임대차 법에 관한 연구 ― 주택임대차에 관한 규정을 중심으로 ―", 청대학술논문집, 통권 : 4 (2004), 청주대학교학술연구소
- 윤진수, "상속재산분할에 있어서 초과특별 수익의 취급", 판례월보, (333) (1998)
- 윤진수, "초과특별수익이 있는 경우 구체적 상속분의 상속방법", 서울대학교 법학, 38(2) (1997), 서울대학교 법학연구소
- 이경희, "가족법" (2008), 법원사
- 이승우, "한국 가족법의 최근의 동향", 성균관법학, 18(2), pp.189~218 (2006), 법학연구소
- 이영섭, "한국여성문화논집 in: 법적으로 본 한국현대여성 40년사", 이화여대, ~ (1958)
- 이은정, "상속의 효력 규정의 정비를 위한 검토 - 민법 제1005조에서 제1018조 -", 가족법연구, 18(1), pp.127~164 (2004), 한국가족법학회
- 이은정, "특별수익 반환기준에 관한 재검토", 가족법연구, (10) (1996), 가족법학회
- 이은정, "법정상속인에 대한 재검토", 가족법연구, 18(2), pp.225~258 (2004), 한국가족법학회
- 이태영, "가족법개정운동 37년사" (1992), 한국가정법률상담소
- 이화숙, "비교부부재산관계법" (2000), 세창출판사
- 이희봉, "한국가족법상의 제문제" (1976), 일신사
- 조미경, "영국 무유언상속법상의 배우자상속분", 가족법연구, 13 (1999), 한국가족법학회
- 조은희, "독일법상 이혼시 잉여의 청산과 그 문제점에 관한 고찰", 가족법연구, 16(1), pp.9~340 (2002), 한국가족법학회
- 최금숙, "현행민법상 상속인규정에 대한 재검토", 가족법연구, 18(1), pp.75~126 (2004), 한국가족법학회
- 최준규, "독일의 유류분 제도", 가족법연구, 22(1), pp.257~302 (2008), 한국가족법학회
- 최행식, "기여분의 주체와 요건에 관한 제문제", 가족법연구, 7 (1993), 한국가족법학회
- 최행식, "人口構造 變化와 配偶者 相續―産制와 관련하여", �, 21(1), pp.57~90 (2007), 한국가족법학회
- 한봉희, "가족법", pp.344~ (2007), 푸른세상
- 한인섭, "정의의 법, 양심의법 인권의 법: 한국현대사를 수놓는 명법률 논설" (2004), 박영사
- Anja Celina Linker, "Zur Neubestimmung der Ordnungsaufgaben im Erbrecht in rechtsvergleichender Sicht: eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Beru¨cksichtigung des deutschen und franzo¨sischen Rechts" (1999), Mohr Siebeck
- Antie Berger, "Ehe und Familie als Institution, Feministische Rechtswissenschaft", Bulletin 12, Universitaetsduruckerie der HUB, ~ (1996)
- Alexander Lu¨deritz, "Familienrecht" (1999), Beck
- Barbara Dauner-Lieb, "Aufsatz: Das Pflichtteilsrecht: ketzerische Fragen an ein altehrwu¨rdiges Institut, Forum Familien- und Erbrecht" (2000), Anwaltverl
- Berger, "Ehe und Familie als Institution, Feministische Rechtswissenschaft", Bulletin 12, Universitaetsduruckerie der HUB, ~ (1996)
- Dieter Henrich, "Familienrecht" (1995), de Gruyter
- Dieter Henrich, "Familienerbrecht und Testierfreiheit im europa¨ischen Vergleich, Deutsche Notar-Zeitschrift(DNotZ)" (2001), Beck
- Dieter Schwab, "Familienrecht" (2003), Beck
- Gareth Miller, "The Machinary of Succession", ~ (1996), 2nd Edition
- Henrich, "Familienerbrecht und Testierfreiheit im europa¨ischen Vergleich", DNotZ, 446~ (2001)
- Kai Schulte-Bunert, "Erho¨hung des gesetzlichen Erbrechts des deutschen Ehegatten gema¨ß §1371 I BGB bei ausla¨ndischem Erbstatut und deutschem Gu¨terstatut? Familie und Recht(FuR)" (2006), Luchterhand
- Klima, "Reform des Erbrechts und der Vermo¨ gensu¨bertragungen in Frankreich", ZEV, 441~ (2006)
- Krug, "“§1371 I BGB ― Ist die erbrechtliche Pauschallo¨sunggerecht und zeitgema¨ß?: ein Diskussionsbeitrag", FPR, 169~ (2007)
- Kurt Lu¨scher, "Widerspru¨chliche Mannigfaltigkeit: Ehe, Familie und Verwandtschaft im aktuellen gesellschaftlichen und erbrechtlichen Kontext heute, Zeitschrift fu¨r Erbrecht und Vermo¨gensnachfolge" (2004), Beck
- Linker, "Zur Neubestimmung der Ordnungsaufgaben im Erbrecht in rechtsvergleichender Sicht", 167~ (1999)
- Lo¨hnig, "Vera¨nderungen im Recht der Wohnraummiete durch das Lebenspartnerschaftsgesetz", FamRZ, 939~ (2001)
- Martin Lo¨hnig, "Vera¨nderungen im Recht der Wohnraummiete durch das Lebenspartnerschaftsgesetz, Zeitschrift fu¨r das gesamte Familienrecht(FamRZ)", pp.14~ (2001), Gieseking
- Marina Zerres, "Ist das gesezliche Erbrecht noch zeitgemaess? Deutsches, ausla¨ndisches und internationales Familien- und Erbrecht, Ernst und werner Gieseking" (2006), Bielfeld
- "Palandt Bu¨rgerliches Gesetzbuch" (1996), CH. Beck Verlag
- "Österrcich: Erbrechsa¨nderungsgesetz", BGBI, Italien: Art.540 IIcod.civ, ~ (1989)
- Peter Klima, "Reform des Erbrechts und der Vermo¨gensu¨bertragungen in Frankreich, Zeitschrift fu¨r Erbrecht und Vermo¨gensnachfolge(ZEV)" (2006), Beck
- Rainer Frank, "Erbrecht", ~ (2007)
- Schulte-Bunert, "Erho¨hung des gesetzlichen Erbrechts des deutschen Ehegatten gema¨ß §1371 I BGB bei ausla¨ndischem Erbstatut und deutschem Gu¨terstatut?", FuR, 546~ (2006)
- Stra¨zt, "Reform der gesetzlichen Erbfolge", DNotZ, 453~ (2001)
- Stefan Edenfeld, "Europa¨ische Entwicklungen im Erbrecht, Zeitschrift fu¨r Erbrecht und Vermo¨gensnachfolge(ZEV)" (2001), Beck
- Hans-Wolfgang Stra¨tz, "Reform der gesetzlichen Erbfolge, Deutsche Notar-Zeitschrift" (2001), Beck
- Gottfried von Schmitt, "Entwurf eines Rechtes der Erbfolge fu¨r das Deutsche Reich nebst dem Entwurfe eines Einfu¨hrungsgesetzes", ~ (1879), Berlin
- Walter Krug, "§1371 I BGB ― Ist die erbrechtliche Pauschallo¨sung gerecht und zeitgema¨ß?: ein Diskussionsbeitrag, Familie, Partnerschaft, Recht(FPR)" (2007), Beck
- 原田純孝, "扶養と相續 in 扶養と相續法ーフランス法と比較してみた日本法の特質" (1998), 早稻田大學出版部
