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새로운 거래유형의 사법질서편입과 과제

Die Aufgabe zur Integration der neuen Vetriebsformen in die privatrechtliche Rechtsordnung

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주제분류법학

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Es kann unterschiedlich definiert werden, was die neuen Vertriebsformen sind. In der vorliegenden Arbeit ist der Mittelpunkt der Berüsichtigung das Verbrauchervertragsrecht. Unter dem Verbrauchervertragsrecht versteht man das Recht über Regelungen der Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Im Bereich der Zivilrechtswissenschaft in Korea ist ein wichtiges Thema die Modernisierung des Bürgerlichen Rechts. Im Zuge der heutigen Diskussion über die Reform des koreanischen Bürgerlichen Gesetzes wird thematisiert, was die Modernisierung des Gesetzes ist und wie man es modernisieren kann. Man kann dessen Modernisierung seine Selbstinnovation zur Anpassung an die Veränderungen und die Entwicklungen der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt. Im Zusammenhang der Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzes ist erheblich diskutiert, ob das Verbrauchervertragsrecht in das Bürgerliche Gesetz eingliedert werden kann. In Korea wird heutzutage das Verbrauchervertragsrecht verwaltungsrechtlich oder wirtschaftsrechtlich in Formen der Sondergesetze im Einzelnen je nach Vertriebsformen wie Haustürgeschäft oder Ratenkauf geregelt. Unter diesen Umständen werden die privatrechtlichen Problemen im Bereich des Verbrauchervertrags nicht gründlich behandelt. In dieser Beziehung stellt sich die Frage, wie der Verbrauchervertrag geregelt werden sollte. Erstens wird das System des Verbrauchervertragsrechts in Japan untersucht. Im Jahr 2000 hat das Verbrauchervertragsgesetz als Sondergesetz kodifiziert. Es enthält die Regelungen über die privaten Rechte des Verbrauchers in Bezung auf Verbraucherverträge. Jedoch ist es nicht inhaltsreich zur Regelung der allen Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, deswegen ist es erforderlich, neue Sondergesetze zu kodifizieren. Die Meinungen zum japanischen Regelungssystem der Verbraucherverträge sind verschieden. Sie sind für uns von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, ob sich die einzelnen Sondergesetze in das Bürgerliche Gesetz integrieren kann und welche Probleme bei deren Intergration in das Bürgerliche Gesetz bestehen. Im Ergebnis kann die Integration der Sondergesetze für Verbraucher in das Bürgerliche Gesetz rechtsdogmatisch bejaht werden. Aber es bestehen Probleme, die man zu bewältigen hat. Vor allem fragt sich, ob die privatrechtlichen Regelungen der Sondergesetze für Verbraucher als das generelle Privatrecht angesehen werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage ist zu klären, wie man Verbraucher definieren kann. Der Begriff des Verbrauchers bestimmt sich nicht durch außerrechtliche Merkmale einer Person oder deren Zugehörigkeit zu einer feststehenden Persongruppe. Der Verbraucher ist nicht statusbezogen, sondern nur rollensbezogen. In diesem Hinblick kann Jedermann Verbraucher sein. Daher kann die Regelung über Verbrauchervertrag als generelles Privatrecht betrachtet werden. Gleichwohl ist der Verbraucher schutzbedürftig, weil er sich situationsbezogen in schwierigen Umständen im Ablauf der Vertragsverhandlungen befinden könnte. Darüber hinaus knüpt seine Rechtsfolgen an Störungen der tatsächlichen Entscheidungsfreiheit. Foglich ist es notwendig, bei der Integration in das Bürgerliche Gesetz die rechtlichen Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen. Diese Maßnahmen, die zu marktkomplementären Konzepten gehören, sind z. B. Informationspflichten der Unternehmer gegenüber Verbrauchern oder Widerrufsrechte. [Stichwörter:situationsbezogener Verbraucherschutz, Verbrauchervertragsrecht, Leitbild und Begriff des Verbrauchers), Verbrauchergrundgesetz, Integration des Verbrauchervertragsrechts in das Bürgerliche Gesetz, neue Vertriebsformen, materiale Privatautonomie]

Abstract

Es kann unterschiedlich definiert werden, was die neuen Vertriebsformen sind. In der vorliegenden Arbeit ist der Mittelpunkt der Berüsichtigung das Verbrauchervertragsrecht. Unter dem Verbrauchervertragsrecht versteht man das Recht über Regelungen der Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Im Bereich der Zivilrechtswissenschaft in Korea ist ein wichtiges Thema die Modernisierung des Bürgerlichen Rechts. Im Zuge der heutigen Diskussion über die Reform des koreanischen Bürgerlichen Gesetzes wird thematisiert, was die Modernisierung des Gesetzes ist und wie man es modernisieren kann. Man kann dessen Modernisierung seine Selbstinnovation zur Anpassung an die Veränderungen und die Entwicklungen der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt. Im Zusammenhang der Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzes ist erheblich diskutiert, ob das Verbrauchervertragsrecht in das Bürgerliche Gesetz eingliedert werden kann. In Korea wird heutzutage das Verbrauchervertragsrecht verwaltungsrechtlich oder wirtschaftsrechtlich in Formen der Sondergesetze im Einzelnen je nach Vertriebsformen wie Haustürgeschäft oder Ratenkauf geregelt. Unter diesen Umständen werden die privatrechtlichen Problemen im Bereich des Verbrauchervertrags nicht gründlich behandelt. In dieser Beziehung stellt sich die Frage, wie der Verbrauchervertrag geregelt werden sollte. Erstens wird das System des Verbrauchervertragsrechts in Japan untersucht. Im Jahr 2000 hat das Verbrauchervertragsgesetz als Sondergesetz kodifiziert. Es enthält die Regelungen über die privaten Rechte des Verbrauchers in Bezung auf Verbraucherverträge. Jedoch ist es nicht inhaltsreich zur Regelung der allen Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, deswegen ist es erforderlich, neue Sondergesetze zu kodifizieren. Die Meinungen zum japanischen Regelungssystem der Verbraucherverträge sind verschieden. Sie sind für uns von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, ob sich die einzelnen Sondergesetze in das Bürgerliche Gesetz integrieren kann und welche Probleme bei deren Intergration in das Bürgerliche Gesetz bestehen. Im Ergebnis kann die Integration der Sondergesetze für Verbraucher in das Bürgerliche Gesetz rechtsdogmatisch bejaht werden. Aber es bestehen Probleme, die man zu bewältigen hat. Vor allem fragt sich, ob die privatrechtlichen Regelungen der Sondergesetze für Verbraucher als das generelle Privatrecht angesehen werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage ist zu klären, wie man Verbraucher definieren kann. Der Begriff des Verbrauchers bestimmt sich nicht durch außerrechtliche Merkmale einer Person oder deren Zugehörigkeit zu einer feststehenden Persongruppe. Der Verbraucher ist nicht statusbezogen, sondern nur rollensbezogen. In diesem Hinblick kann Jedermann Verbraucher sein. Daher kann die Regelung über Verbrauchervertrag als generelles Privatrecht betrachtet werden. Gleichwohl ist der Verbraucher schutzbedürftig, weil er sich situationsbezogen in schwierigen Umständen im Ablauf der Vertragsverhandlungen befinden könnte. Darüber hinaus knüpt seine Rechtsfolgen an Störungen der tatsächlichen Entscheidungsfreiheit. Foglich ist es notwendig, bei der Integration in das Bürgerliche Gesetz die rechtlichen Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen. Diese Maßnahmen, die zu marktkomplementären Konzepten gehören, sind z. B. Informationspflichten der Unternehmer gegenüber Verbrauchern oder Widerrufsrechte. [Stichwörter:situationsbezogener Verbraucherschutz, Verbrauchervertragsrecht, Leitbild und Begriff des Verbrauchers), Verbrauchergrundgesetz, Integration des Verbrauchervertragsrechts in das Bürgerliche Gesetz, neue Vertriebsformen, materiale Privatautonomie]

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