국립대학 법인화의 공익적 문제
Öffentlich-rechtliche Probleme der Verselbständigung der nationalen Universitäten als juristische Personen
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Abstract
Bei der derzeitigen Disskussion über die Verselbständigung der nationalen Uni- versitäten als juristische Personen darf nicht übersehen werden, dass das Institut juristische Person“ nur eine Formalität zur Zurechnung eines Rechtsverhältnisses darstellt. Mit der Form als eine juristische Person kann die verfassungsrechtlich gewährleistete Autonomie der Universitäten nicht automatisch verwirklicht werden. Vielmehr droht die Gefahr, die Autonomie zu verlieren, dadurch, dass die finanzielle Verantwortlichkeit des Staates beseitigt wird. Auf der verfassungsrecht- lichen Ebene erhalten jetzt schon nationale Universitäten substanziell“ den Status als eine selbständige juristische Person im Hinblick auf das Grundrecht auf ihre Autonomie und die Freiheit der Wissenschaft, wie dies eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Jahre 1994 bestätigt hat. Wenn man trotzdem versucht, auf der gesetzlichen Ebene formell“ die nationalen Universitäten zu juristischen Personen zu transformieren, stellt sich ein ernsthaftes Unbehagen an der Verfas- sungswidrigkeit. Denn es besteht die Gahr, dass sich das Institut nationale Universität“ durch die Beseitigung der staatlichen Verantwortlichkeit ihrer Finan- zierung zu einer Abart, einem anderen Wesen verändert als die Universität“, deren institutionellen Garantie die Verfassung anordnet. Zum Wesensmerkmal der Universität gehört die Freiheit der Wissenschaft, insbesondere die Freiheit von äußeren Einflüssen verschiedener politischen und gesellschaftlichen Kräften, die im wesentlichen nur durch die neutrale Finanzierung des Staates garantiert werden kann, was die raison d’être der nationalen Universitäten darstellt. Ohne die Freiheit der Wissenschaft gäbe es keine Kritik an der Gegenwart und somit keine bessere Zukunft.
