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Die Urteilsverfassungsbeschwerde und das Verhältnis von Verfassungsgericht und Fachgerichten in Deutschland

The Constitutional Complaint against Judgements of Ordinary Courts and the Relationship between the Constitutional Court and Ordinary Courts in Germany

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주제분류법학

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Anders als in Korea besteht in Deutschland die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerdegegen Gerichtsurteile zu erheben, wenn man sich durch ein Urteil inseinen Grundrechten verletzt fühlt. Urteilsverfassungsbeschwerden bilden sogar dengrößten Anteil aller Verfahren beim deutschen Bundesverfassungsgericht. Mit derVerfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile verschärft sich allerdings einProblem, das der Verfassungsgerichtsbarkeit generell innewohnt: das Problem derGrenzziehung zwischen Verfassungsrecht und Gesetzesrecht sowie zwischen demVerfassungsgericht und den übrigen Gerichten. In Deutschland besitzt diesesProblem gesteigerte Bedeutung, weil das Bundesverfassungsgericht annimmt, dassdie Grundrechte auch bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen zubeachten sind (“Ausstrahlungswirkung”). Führt die Anwendung eines verfassungsmäßigenGesetzes zur Beschränkung eines Grundrechts, dann muss das Gesetz “imLicht des Grundrechts” ausgelegt werden, soweit Spielräume für die Auslegungbestehen. Die Grenze zwischen Verfassungsrecht und Gesetzesrecht, Verfassungsgerichtund sonstigen Gerichten wird dadurch besonders unklar. Der Versuch desBundesverfassungsgerichts, die Grenze durch die sogenannte Hecksche Formel(BVerfGE 18,85 [92 f.]) zu bestimmen, hilft bei der Grenzziehung, kann aber dieZweifel nicht völlig beseitigen. Deswegen kommt es immer wieder einmal zuKritik an verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, weil sie nach Ansicht derKritiker die Grenze überschritten haben. Die Kritik hat bisher aber nicht zurForderung nach Abschaffung der Urteilsverfassungsbeschwerde geführt. Diese istvielmehr in der deutschen Rechtsordnung fest verankert. Viele wichtige Entscheidungendes Bundesverfassungsgerichts hätten ohne die Urteilsverfassungsbeschwerdenicht ergehen können.

Abstract

Anders als in Korea besteht in Deutschland die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerdegegen Gerichtsurteile zu erheben, wenn man sich durch ein Urteil inseinen Grundrechten verletzt fühlt. Urteilsverfassungsbeschwerden bilden sogar dengrößten Anteil aller Verfahren beim deutschen Bundesverfassungsgericht. Mit derVerfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile verschärft sich allerdings einProblem, das der Verfassungsgerichtsbarkeit generell innewohnt: das Problem derGrenzziehung zwischen Verfassungsrecht und Gesetzesrecht sowie zwischen demVerfassungsgericht und den übrigen Gerichten. In Deutschland besitzt diesesProblem gesteigerte Bedeutung, weil das Bundesverfassungsgericht annimmt, dassdie Grundrechte auch bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen zubeachten sind (“Ausstrahlungswirkung”). Führt die Anwendung eines verfassungsmäßigenGesetzes zur Beschränkung eines Grundrechts, dann muss das Gesetz “imLicht des Grundrechts” ausgelegt werden, soweit Spielräume für die Auslegungbestehen. Die Grenze zwischen Verfassungsrecht und Gesetzesrecht, Verfassungsgerichtund sonstigen Gerichten wird dadurch besonders unklar. Der Versuch desBundesverfassungsgerichts, die Grenze durch die sogenannte Hecksche Formel(BVerfGE 18,85 [92 f.]) zu bestimmen, hilft bei der Grenzziehung, kann aber dieZweifel nicht völlig beseitigen. Deswegen kommt es immer wieder einmal zuKritik an verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, weil sie nach Ansicht derKritiker die Grenze überschritten haben. Die Kritik hat bisher aber nicht zurForderung nach Abschaffung der Urteilsverfassungsbeschwerde geführt. Diese istvielmehr in der deutschen Rechtsordnung fest verankert. Viele wichtige Entscheidungendes Bundesverfassungsgerichts hätten ohne die Urteilsverfassungsbeschwerdenicht ergehen können.

참고문헌 (14)

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