현행 조건부 기소유예의 현황 및 개선방안
Die Aktuelle Probleme und Lösungen für die bedingte Einstellung der Anklage in süd Korea
0
조회
0
다운로드
3
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Derzeit scheint es, dass die Staatsanwaltschaft die bedingte Anklageein- stellung in vielfältigen Wegen ausübt. In unserem Strafprozess mit dem Anklagemonopol- und Opportunitätsprinzip hat doch zunächst der Staatsanwalt die Entscheidungsbefugnis, anzuklagende Strafsache zu bestimmen, anzuwendende Rechtsvorschrift zu entscheiden und daneben ob er einen Strafbefehl antragt, eine öffentliche Klage erhebt oder die Sache beispielsweise durch Verfahrenseinstellung erledigt. Gemäß § 247 Strafverfahrensgesetz „kann der Staatsanwalt im Verweis auf § 51 StGB die öffentliche Klage nicht erheben.“ Die Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip wird jetzt ein politisches Mittel zur Entkriminal- isierung der Bagatelldelikte. Hingegen gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür nur abgesehen von der inneren Richtlinie der Supreme Porsecutors' Office, so dass die Ausweitungstendenz der bedingten Einstellung in Praxis nicht empfehlenswert wäre. In dieser Arbeit werde ich zuerst überprüfen, ob die sog. bedingte Einstellung überhaupt nach unserem Strafprozessssystem bestehen und ausgeübt werden kann. Danach will ich die Praxis und die Tendenz der bedingten Einstellung untersuchen und diese bedingte Einstellung kritisch aufarbeiten. Zur Letzt wollte ich die Verbesserung der bedingten Einstellung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit in Strafrechtspflege und ihrer Verbesserungsmöglichkeit vorschlagen.
Abstract
Derzeit scheint es, dass die Staatsanwaltschaft die bedingte Anklageein- stellung in vielfältigen Wegen ausübt. In unserem Strafprozess mit dem Anklagemonopol- und Opportunitätsprinzip hat doch zunächst der Staatsanwalt die Entscheidungsbefugnis, anzuklagende Strafsache zu bestimmen, anzuwendende Rechtsvorschrift zu entscheiden und daneben ob er einen Strafbefehl antragt, eine öffentliche Klage erhebt oder die Sache beispielsweise durch Verfahrenseinstellung erledigt. Gemäß § 247 Strafverfahrensgesetz „kann der Staatsanwalt im Verweis auf § 51 StGB die öffentliche Klage nicht erheben.“ Die Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip wird jetzt ein politisches Mittel zur Entkriminal- isierung der Bagatelldelikte. Hingegen gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür nur abgesehen von der inneren Richtlinie der Supreme Porsecutors' Office, so dass die Ausweitungstendenz der bedingten Einstellung in Praxis nicht empfehlenswert wäre. In dieser Arbeit werde ich zuerst überprüfen, ob die sog. bedingte Einstellung überhaupt nach unserem Strafprozessssystem bestehen und ausgeübt werden kann. Danach will ich die Praxis und die Tendenz der bedingten Einstellung untersuchen und diese bedingte Einstellung kritisch aufarbeiten. Zur Letzt wollte ich die Verbesserung der bedingten Einstellung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit in Strafrechtspflege und ihrer Verbesserungsmöglichkeit vorschlagen.
참고문헌 (36)
- 고경희, "검사의 불기소처분 실태와 개선방안" (2006), 한국형사정책연구원
- 김상호, "기소편의주의의 한계와 통제방안", 동아법학, (20) (1996)
- 김성은, "독일의 기소유예와 법원동의제도", 안암법학, (29), pp.161~187 (2009), 안암법학회
- 김재윤, "검사의 소추재량권에 대한 민주적 통제방안", 형사법연구, 21(4), pp.111~134 (2009), 한국형사법학회
- 김정한, "불기소처분의 주문 유형에 대한 실무적 고찰", 인권과 정의, (437), pp.44~59 (2013), 대한변호사협회
- 김창군, "비범죄화 실현방안", 형사정책, (8) (1996)
- 김혜정, "형사소송법 제247조 제1항 의미의 재고찰과 검찰중립화", 비교형사법연구, 4(1), pp.11~300 (2002), 한국비교형사법학회
- 2012 범죄분석, "대검찰청", ~ (2012)
- 박혜진, "성매매재범방지대책과 ‘존 스쿨(John School)’", 형사정책연구 소식, (가을) (2012), 한국형사정책연구원
- 배종대, "신형사소송법(제5판)" (2013), 홍문사
- 법무부, "열정과 희망의 발자취: 한국 보호관찰 20년사" (2009)
- 신동운, "다이버젼운동과 선도조건부 기소유예", 형사정책, (2) (1987)
- 신동운, "신형사소송법(제4판)" (2012), 법문사
- 양인철, "독일의 부담부 기소유예 제도", 형사법의 신동향, 통권 : 13 (2008)
- 오영근, "선도조건부 기소유예제도의 실태와 개선방안", 형사정책연구, 6(4) (1995)
- 이권철, "음란물의 저작권 인정과 저작권 위반의 형사책임" (2010), 한국형사정책연구원
- 이재상, "형사소송법(제9판)" (2012), 박영사
- 이재상, "검사의 기소재량에 관한 연구" (1993), 한국형사정책연구원
- 이정우, "마약류사범 현황 및 치료재활대책-마약류투약자 특별자수기간 운영 및 자수자 처리-", 2009 마약류 퇴치 심포지엄자료집 (2009)
- 이진국, "기소편의한계와 기소유예기준", 동아법학, (27) (2000)
- 형사사법체계상 회복적 사법이념의 실천방안, "이진국", 한국형사정책연구원, ~ (2006)
- 이호중, "가정폭력범죄의 처벌에 관한 특례법 10년의 평가: 문제점과 개선방안", 형사정책연구, 19(3), pp.127~170 (2008), 한국형사정책연구원
- 이호중, "가정폭력사건의 상담조건부 기소유예제도에 대한 비판적 분석", 형사정책연구, 16(2), pp.171~210 (2005), 한국형사정책연구원
- 장희숙, "가정폭력 가해자 상담프로그램의 효과 : 상담조건부 기소유예 처분과 상담위탁 보호처분의 비교", 사회복지연구, 43(4), pp.63~90 (2012), 한국사회복지연구회
- 정현미, "가정폭력과 상담조건부 기소유예제도", 형사정책연구, 17(4), pp.133~162 (2006), 한국형사정책연구원
- 조상제, "불기소처분 및 기소유예제도에 관한 연구", 동아법학, (44), pp.591~609 (2009), 법학연구소
- 차정일, "소년범죄의 운영실태 및 그 개선책", 검찰, 1 (1987)
- 한영수, "보호관찰의 실시현황과 발전전망- 특히 법·제도적 차원에서-", 보호, 통권 : 15 (2003), 법무부
- 허일태, "기소주의와 기소재량에 대한 통제방안", 형사정책, 14(1) (2002)
- 허일태, "조건부 기소유예제도에 관한 연구", 법학연구, 33, pp.1~26 (2011), 부설법학연구소
- Heinrich, B., "Die gerichtliche Nachprüfbarkeit von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Anklageerhebung", NStZ (1996)
- Hirsch, H. J., "Zur Behandlung der Bagatellkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland", ZStW, 92 (1980)
- Kühne, H-H, "Strafprozeßrecht, Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts, 6.Auflage" (2003)
- Mayer-Großner, L., "Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergünzende Bestimmungen, 46.Auflage" (2013)
- Naucke, W., "Empfiehlt es sich, in bestimmten Bereichen der kleinen Eigentums- und Vermögenskriminalität, insbesondere des Ladendiebstahls, die strafrechtlichen Sanktionen durch andere, zum Beispiel zivilrechtliche Sanktionen abzulösen, gegebenenfalls durch welche? (Strafrechtliches Teilgutachten): Gutachten D für den 51. Deutschen Juristentag" (1976)
- Roxin, C., "Strafverfahrensrecht" (1998)
