주취자 보호조치에 관한 법적 검토
Rechtliche Probleme des polizeilichen Gewahrsams - Unter besonderer Berücksichtigung des sog. Ausnüchterungsgewahrsams -
이성용
초록
Seit langem ist der polizeiliche Ausnüchterungsgewahrsam in Korea thematisiert, obwohl die polizeiliche Befugnis für Ausnüchterungsgewahrsam im koreanischen Polizevollzugsgesetz kodifiziert ist. Das Hauptproblem des polizeilichen Gewahrsams kann man darin finden, wie das polizeiliche Ermessen im Rahmen des Gewahrsams rechtsmäßig kontrolliert werden kann. In der Tat gab es einige Fälle, in denen Polizei ihre Gewahrsamsbefugnis mißgebraucht hat. An dieser Stelle wird diese Studie in fünf Punkten zusammengefasst wie folgende: Erstens ist ein besonderes Gegetz für Ausnüchterungsgewahrsam unnötigim Gegensatz zum bisherigen legislativen Versuch, weil es nicht gerechtfertigt werden kann, durch besonderes Gesetz das Ausnüchterungsgewahrsam zu regeln. Da kann man eine unnötige Diskriminierung der Betrunkenen im Rahmen des polizeilichen Gewahrsams sehen. Es ist eher empfehlenswert, jetztige Regelungen im Polizeivollzugsgesetz neu zu regeln. Zwitens ist die Einrichtung der Gewahrmszelle in einer Polizeistation unbedingt notwendeg, um jetzige Mißbräuche des Ausnüchterungsgewahrsam zu verhindern. Selbstverständlich muss die ärztliche Untersuchungen dabei vorausgesetzt werden. Drittens soll der Richtervorbehat auch beim polizeilichem Gewahrsam durchgesetz werden. Dadurch kann man die Rechtmäßigkeit und Gerechtfertigkeit des Gewahrsams erwarten. Viertens soll die jetzte Regelung für Verhinderungsgewahrsam verbessert werden. Nach dieser Regelung kann ein Verhinderungsgewahrsam durchgesetzt werden, nur wenn eine Notwendigkeit der ärztlichen Nothilfe vorliegt. Außerdem soll auch ein Verhinderungsgewahrsam für den öffentlichen Schutzgut anerkannt werden. Letztens ist in polizei-organisatorischer Ebene empfehlenswert, der Subjet des Befugnis für Gewahrsams zu begrenzen.