통치행위와 사법심사의 한계
Die rechtswegfreie Hoheitsakte und die Begrenzung der gerichtlichen Nachpr?fung
김백유
초록
[Zusammenfassung] Die rechtswegfreie Hoheitsakte und die Begrenzung der gerichtlichen Nachprüfung Kim, Baik-Yu Regierungsakt(gerichtsfreie Hoheitsakte) ist ein einzeln umstrittner Begriff, der zur Abgrenzung gewisser ihrer natur nach einer gerichtlichen Überprüfung nicht oder nur bedingt zugänglichen Regierungshandlungen von den anfechtbaren Verwaltungsakten dienen soll. Von einem Teil der Lehre wird dem Regierungsakt eine rechtliche Sonderstellung versagt, weil er meist keine unmittelbare Rechtswirkungen nach außen entfalte und deshalb ohnehin die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakte nicht erfülle. Das Gebot wirksamen Rechtsschutzes hat Konsequenzen für die Kontrolldichte. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vollständige Nachprüfung der angefochteten maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Es gibt Enzelmaßnahmen innenpolitischer Art, die sich nicht als Verwaktungsakte qualifizieren lassen, sondern als Regierungsakte eine andere Qualität besitzen; zu ihnen gehört z.B. der Antrag der Regierung, den Gesetzgebungsnotstand(Staatsnotstand, political question, usw.,) zu erklären.