獨逸의 規範統制制度에 관한 槪觀과 그 示唆點에 관한 小考
Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrollet im deutschen Verwaltungsprozessrecht
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Normenkontrolle(NK) ist die Überprüfung von Rechtsnormen durch die Gerichtsbarkeit. Die verwaltungsgerichtliche Nk nimmt im Kreis der Klagearten des deutschen Verwaltungsprozessrechts eine besondere Stellung ein. Sie stellt sich als prinzipale und abstrakte Nk dar. Sie weist eine doppelte Zielsetzung auf. Sie dient primär der objektiven Rechtskontrolle und ist damit als sog. Beanstandungsverfahren ausgestaltet. Zugleich erfüllt sie sekundär wegen der subjektiv-rechtlichen Antragsbefugniss eine wichtige Funktion für den individuellen Rechtsschutz gegen untergestzliche Rechtsnormen. Nach §47 Ⅰdeutsche VwGO entscheidet das OVG bzw. der VGH im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit. Satzungen nach dem BauGB können zum Gegenstand der NK werden. Sonstiges untergesetzliche Landesrecht ist der NK nur zugängliche, wenn diese durch Landesgesetz eingeführt wurde, §47 ⅠNr.2 Die Statthaftigkeit der NK ist nicht an Begriffe wie Satzung order Rechtsverordnung gebunden. Die Antrasbefugnis wurde durch das 6. VWGOÄndG der Klagebefugnis in §42 Ⅱ VwGO angepaßt. §47 Ⅱ VwGO verleiht Behörden sowohl die Antragsfähigkeit als auch die Antragsbefugnis. Der NKantrag ist begründet, wenn die Norm objekiv rechtswidrig ist. Das Gericht kann nur verbindlich die Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit(ex tunc) feststellen. Die Nichtigerklärung wirkt grundsätzlich inter omnes. So daran sind alle Behörden und Gerichte gebunden. Anders als die Nichtigerklärung wirkt die Ablehnung des NKantrags nicht inter omnes.
참고문헌 (24)
- 김중권, "행정법기본연구 Ⅰ", ~ (2008)
- 박정훈, "행정소송의 구조와 기능", ~ (2006)
- 강현호, "독일의 규범통제절차에 대한 소고", 현대공법의 제문제(천봉 석종현 교수 정년기념논문집), 379~ (2009)
- 권순일, "재정경제부령에 의한 덤핑방지관세부과조치의 처분성 재론-기능적 관점에서-”", 행정판례연구, 12, pp.191~
- 박균성, "法規命令에 대한 抗告訴訟의 諸問題, in:행정소송(Ⅰ)", 240~ (2008)
- 朴正勳, "行政訴訟法 改正의 主要爭點", 공법연구, 31(3), pp.3~3 (2003), 한국공법학회
- 박정훈, "행정입법에 대한 사법심사 - 독일법제의 개관과 우리법의 해석론 및 입법론을 중심으로", 행정법연구, 11, pp.125~174 (2004), 행정법이론실무학회(行政法理論實務學會)
- 선정원, "독일 행정법상 행정행위 확장이론들의 등장과 발전", 공법연구, 27(2), pp.519~ (1999)
- 鄭夏重, "行政訴訟法의 改正方向", 공법연구, 31(3), pp.2~2 (2003), 한국공법학회
- 정하중, "집행적 법규명령과 처분적 법규명령의 개념", 법률신문 제3482호, ~ (2006)
- 김중권, "행정소송의 종류의 체계에 관한 소고", 석종현 교수 화갑기념논문집, 659~ (2003)
- 김중권, "獨逸 行政節次法의 유럽화에 관한 小考", 법조, 57(11), pp.154~198 (2008), 법조협회
- Hufen, "Verwaltungsprozessrecht", ~ (2003)
- Kopp, "Verwaltungsgerichtsordnung", ~ (2005)
- Schmitt Glaeser, "Verwaltungsprozeßrecht", ~ (1997)
- Schoch, "Verwaltungsgerichtsordnung Komm. Bd.Ⅰ", 16. Erganzungslieferung, ~ (2008)
- Sodan, "Verwaltungsgerichtsordnung Komm", Stand, ~ (1998)
- Wolff, "Verwaltungsrecht Ⅰ", ~ (1999)
- Battis, "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben fur die Innenentwicklung der Stadte (BauGB 2007)", 121~ (2007)
- Schenke, "Die Antragsbefugnis naturlicher und juristischer Personen im Normenkontrollverfahren gem", § 47 Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. n. F. VwGO,VerwArch 90, 301~ (1999)
- Schenke, "Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne", NVwZ, 134~ (2007)
- Schmitt, "Zur allgemeinen Zulässigkeit einer materiellen Verwirkungspräklusion in Rechtsetzungsverfahren", LKV, 497~ (2008)
- Schröppel, "Aktuelles Verwaltungsprozessrecht", 1001~ (2007)
- Wollenteit, "Antragsberechtigung bei der Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen", NVwZ, 1281~ (2008)
