현행 인과관계 규정(형법 제17조)의 개정방안에 관한 연구
Studien zur Reform der geltenden Regelung über den Kausalzusammenhang im Koreanische Strafgesetzbuch (§17 k-StGB)
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Das koreanische Strafgesetzbuch, das am 3. Oktober 1953 in Kraft trat, hat eine Regegelung über den Kausalzusammenhang im Allemeinen Teil( §17-AT/k-StGB ). §17 k-StGB(Kausalzusammenhang) lautet; “Hat eine Handlung eine Gefahr, die ein Tatbestandsmerkmal eines Deliktes bildet, nicht verursacht, so ist sie nicht strafbar, auch wenn einen Erfolg eintritt.” Zunächst wird in dieser Arbeit die dogmengeschichtlichen Auseinandersetzungen über die Kausalitätslehren und die objektive Zurechnungslehre eingefuhrt. Danach wird die einschlägige koreanische Vorschrift rechtshistorischer- sowie rechtsvergleichenderweise in Betracht gezogen. In §17 k-StGB befindet sich insbesondere das Merkmal “die Gefahr” als die zureichende Voraussetzung einer Handlung für die Strafbarkeit wegen eines Erfolgsdelikes. Es fehlt dabei aber an der Beziehung der Handlung mit dem Erfolg. Deswegen wird diese Problematik auseinadergesetzt und somit das Markmal der Beziehung mit dem Erfolg in dieser Abhandlung als ein Reformsvorschlag hinzugefügt.
참고문헌 (13)
- "형법상 위험개념과 형법해석", 14(1) (2002)
- "이태리 형법전 및 체고스라바기아형법전" (1948), 법무부
- "형법상 인과관계와 객관적 귀속론에 관한 연구" (1988)
- "형법요강해설" (1948)
- "책임조건의 정형화" (1954)
- "형법학 총론강의" (1996)
- "과실범에 있어서 객관적 귀속에 관한 비판적 연구" (2001)
- "인과관계와 객관적 귀속, 공범론과 형사법의 제문제(上)" (1997)
- "한국형사정책연구원" (1990)
- "형법개정의 제논점" (1985), 형사법개정특별심의위원회
- "昭和 27年"
- "Die Kausalit?t als Merkmal der strafrechtlichen Tatbest?nde" (1931)
- "?ber der Begriff der Wahrscheinlichkeit und M?glichkeit und ihre Bedeutung im Strafrecht", pp.~9 (1889)
