불법행위법에 있어서 과실의 기준으로서 주의의무
Sorgfaltspflicht als Maßstab der Fahrlässigkeit im Deliktsrecht
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초록
Für ein Schadensersatzanspruch aus § 750 ist eine Verlestzungshandlung erforderlich, durch die ein Schaden des anderen verursacht worden ist. Jedes menschliche Verhalten kann tatbestandsmäßig sein, sofern es vom Willen beherrschbar sit. Zwischen dem Verletzungsverhalten un der Rechtsgutverletzung muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen. Die Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung setzt weiter voraus, dass die Verletzungshandlung widerrechtlich ist, was in § 750 ausdrücklich hervorgehoben wird. Der Schädiger muss die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung auch zu vertreten haben. Das setzt Sorgfaltspflicht als Maßstab der Fahrlässigkeit im Deliktsrecht und Verschulden voraus. Bei der Verschuldensfähigkeit ist zwischen verschuldensunfähigen, beschränkt verschuldensfähigen und verschuldensfähigen Personen zu unterscheiden. Außer der Verschuldensfähigkeit ist Verschulden des Täters erforderlich. Es umfasst regelmäßig Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen des Erfolges und Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Vor allem aber stellt die Definition der Fahrlässigkeit nicht auf das Maß an Sorgfalt ab, das der individuelle Täter aufzubringen vermag: Der Fahrlässigkeitsbegriff des Zivilrechts ist objektiv. So entschuldigen nicht die mangelhafte Ausbildung eines operierenden Arztes. Freilich wird auch Sorgfaltsmaßstab der objektiven Fahrlässigkeit in zwei Richtungen abgestuft: Erstens nach Verkehrskreisen, in denen sich derjenige bewegt, dessen Verhalten zu beurteilen ist. Die wichtigste graduelle Einteilung der Fahrlässigkeit ist die in grobe und leichte.
Abstract
Für ein Schadensersatzanspruch aus § 750 ist eine Verlestzungshandlung erforderlich, durch die ein Schaden des anderen verursacht worden ist. Jedes menschliche Verhalten kann tatbestandsmäßig sein, sofern es vom Willen beherrschbar sit. Zwischen dem Verletzungsverhalten un der Rechtsgutverletzung muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen. Die Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung setzt weiter voraus, dass die Verletzungshandlung widerrechtlich ist, was in § 750 ausdrücklich hervorgehoben wird. Der Schädiger muss die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung auch zu vertreten haben. Das setzt Sorgfaltspflicht als Maßstab der Fahrlässigkeit im Deliktsrecht und Verschulden voraus. Bei der Verschuldensfähigkeit ist zwischen verschuldensunfähigen, beschränkt verschuldensfähigen und verschuldensfähigen Personen zu unterscheiden. Außer der Verschuldensfähigkeit ist Verschulden des Täters erforderlich. Es umfasst regelmäßig Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen des Erfolges und Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Vor allem aber stellt die Definition der Fahrlässigkeit nicht auf das Maß an Sorgfalt ab, das der individuelle Täter aufzubringen vermag: Der Fahrlässigkeitsbegriff des Zivilrechts ist objektiv. So entschuldigen nicht die mangelhafte Ausbildung eines operierenden Arztes. Freilich wird auch Sorgfaltsmaßstab der objektiven Fahrlässigkeit in zwei Richtungen abgestuft: Erstens nach Verkehrskreisen, in denen sich derjenige bewegt, dessen Verhalten zu beurteilen ist. Die wichtigste graduelle Einteilung der Fahrlässigkeit ist die in grobe und leichte.
참고문헌 (17)
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