독일 경쟁제한방지법 제10차 개정(안)의 주요 내용과 독점규제법상 시사점
Hauptinhalt der 10. GWB-Novelle und Implikation für ‘Monopoly Regulation and Fair Trade Act’ - Mit dem Schwergewicht der 10. GWB-Novelle -
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In diesem Aufsatz handelt es sich um die 10. GWB-Novelle, die ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (sog. “GWB-Digitalisierungsgesetz”) bezweckt. Daher ist anzumerken, dass diese Änderung des GWB zwei Jahre nach der 9. GWB-Novelle im Jahr 2017 durchgeführt wird. Das geänderte Gesetz soll das Ziel der Bundesregierung umsetzen, im Wesentlichen einer Anpassung der Missbrauchskontrolle an die Besonderheiten der Digitalwirtschaft einen “digitalen Ordnungsrahmen” bereitzustellen. Außerdem dient es der Umsetzung der RL 2019/1 (EU) zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften (sog. “ECN + Richtlinie”). Diese Änderung konzentriert sich vor allem auf die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht(sog. Erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen mit Marktmacht). Wesentliche Neuregelungen sind wie folgt: Durch neue und weitreichende Missbrauchsvorschriften adressiert an “Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” i.R.d. §19a GWB, aber auch durch einige wesentliche Änderungen für marktbeherrschende Unternehmen und Unternehmen mit relativer Marktmacht insbesondere durch erleichterten Zugang zu Daten. Vor neue Herausforderungen steht Kartellbehörde beim digitalen Wandel Daher zählt insbesondere die Notwendigkeit für Kartellbehörden, bei Rechtsverstößen angesichts der dynamischen Entwicklungen der digitalen Märkte zeitnah einzugreifen. Darüber hinaus wurden es auch Änderungen an Vorschriften bezüglich der Unternehmenszusammenschlüsse vorgenommen (sog. “Optimierung der Fusion-kontrolle”): i) Anhebung der beiden Inlandsumsatzschwellen (EUR 25 Mio. → EUR 30 Mio. und EUR 5 Mio. → EUR 10 Mio.); ii) Anordnung der Anmeldungspflicht für kleinere Zusammenschlüsse mit Zugrundelegung von Sektoruntersuchungen in bestimmten Wirtschaftszweigen; iii) Fristverlängerung für Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle von 4 auf 5 Monate ab Anmeldung. Außerdem sind die neue wesentliche Regelungen dieser 10. GWB-Novelle: Änderungen im Bereich des Kartellschadensersatzes und Vereinfachung der Vorschriften zu Verwaltungsverfahren.
Abstract
In diesem Aufsatz handelt es sich um die 10. GWB-Novelle, die ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (sog. “GWB-Digitalisierungsgesetz”) bezweckt. Daher ist anzumerken, dass diese Änderung des GWB zwei Jahre nach der 9. GWB-Novelle im Jahr 2017 durchgeführt wird. Das geänderte Gesetz soll das Ziel der Bundesregierung umsetzen, im Wesentlichen einer Anpassung der Missbrauchskontrolle an die Besonderheiten der Digitalwirtschaft einen “digitalen Ordnungsrahmen” bereitzustellen. Außerdem dient es der Umsetzung der RL 2019/1 (EU) zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften (sog. “ECN + Richtlinie”). Diese Änderung konzentriert sich vor allem auf die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht(sog. Erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen mit Marktmacht). Wesentliche Neuregelungen sind wie folgt: Durch neue und weitreichende Missbrauchsvorschriften adressiert an “Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” i.R.d. §19a GWB, aber auch durch einige wesentliche Änderungen für marktbeherrschende Unternehmen und Unternehmen mit relativer Marktmacht insbesondere durch erleichterten Zugang zu Daten. Vor neue Herausforderungen steht Kartellbehörde beim digitalen Wandel Daher zählt insbesondere die Notwendigkeit für Kartellbehörden, bei Rechtsverstößen angesichts der dynamischen Entwicklungen der digitalen Märkte zeitnah einzugreifen. Darüber hinaus wurden es auch Änderungen an Vorschriften bezüglich der Unternehmenszusammenschlüsse vorgenommen (sog. “Optimierung der Fusion-kontrolle”): i) Anhebung der beiden Inlandsumsatzschwellen (EUR 25 Mio. → EUR 30 Mio. und EUR 5 Mio. → EUR 10 Mio.); ii) Anordnung der Anmeldungspflicht für kleinere Zusammenschlüsse mit Zugrundelegung von Sektoruntersuchungen in bestimmten Wirtschaftszweigen; iii) Fristverlängerung für Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle von 4 auf 5 Monate ab Anmeldung. Außerdem sind die neue wesentliche Regelungen dieser 10. GWB-Novelle: Änderungen im Bereich des Kartellschadensersatzes und Vereinfachung der Vorschriften zu Verwaltungsverfahren.
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