재결의 내용에 대한 취소소송
Anfechtungsklage gegen Inhalt desWiderspruchsbescheids
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Abstract
Eine Anfechtungsklage kann grundstzlich gegen einen urs\ prnglichen Verwaltungsakt erhoben werden. Im Ausnahmefall kann eine solche nur dann gegen einen Widerspruchsbescheid erhoben werden, wenn ein Einspruch unabhngig von dem urs\ prnglichen Verwaltungsakt zustzlich erhoben wird, das heit, wenn es im Widerspruchsbescheid selbst gesetzwidrige Mngel hinsichtlich Subjekt, Inhalt, Verfahren und Form gibt. Ein Beschwerde gegen einen Widerspruchsbescheid kann nur dann anerkannt werden, wenn er bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung durch einen Dritten erstmalig erhoben wird oder wenn ein Einspruch unabhngig von dem ursprnglichen Verwaltungsakt zustzlich erhoben wird: Ein unrechtmiger Widerspruch, der nicht zurckgewiesen worden ist, ist ein solcher Beschwerde. Ein selbstndiger Beschwerde gegen den Widers\ pruchsbescheid kann erhoben werden, wenn die Widerspruchsbehrde den angefochtenen Verwaltungsakt nicht nur auf seine Rechtmig\ keit, sondern auch auf sene Zweckmigkeit nachprfen kann, um einen Nachteil bei reformatio in peius durch den wesentlich vernderten Verwaltungsakt zu vermeiden. Eine Anfechtungsklage kann auch dann gegen einen Widers\ pruchsbescheid als Zugestndnisbescheid mit Gestaltungswirkung erhoben werden, wenn er kein Widerspruchsgegenstand ist. Es kann einen Meinungsstreit darber geben, inwiefern man die Rec\ htsschutzinteressen gewhrleisten darf. Wnschenswert ist, da die Entscheidung mglichst im Interesse der des Anklgers gefllt wird.
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