사회봉사명령으로서의 거액의 기부? ―대법원 2008.4.11. 선고, 2007도8373 판결 및 서울고등법원 제10형사부 판결, 2007.9.6. 선고, 2007노586 판결에 대한 검토를 겸하여―
Geldauflage als gemeinnüzige Arbeit?
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초록
Das Thema von diesem Aufsatz ist ein durch den koreanischen Oberstengerichtshof aufgehobenes Urteil. Da handelt es sich um einen Chef des grossen Firmenkomplexes als Angeklagten, der durch Untreu und Unterschlagung unübersehbare Schaden gegen Verletzten herbeigeführt haben soll. Der Berufungsungsinstanz hat gegen den Verurteilten auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren erkannt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dessen Grund liegt darin, dass sich der Angeklagte in der Verhandlung verpflichtet hat, sehr grossen Geldbeitrag zugunsten der Allgemeinheit zu zahlen, und der Berufungsinstanz es als gemeinnützige Arbeit nach dem koreanischen StGB angenommen hat. Aber diese Entscheidung ist nicht zu folgen. Nach Gesetezeswortlaut ist gemeinnützige Arbeit in Korea eine Sanktion, die ähnlich wie Strafe ist. Und deren Wesen ist Arbeit, auf keinen Fall Geldzahlen. Es bedarf wenige Erklärung, neue Sanktionen in koreanischem StGB einzuführen. Allerding liegt diese Befugnis nicht auf der Hand vom Richter, sondern vom Gesetzgeber.
Abstract
Das Thema von diesem Aufsatz ist ein durch den koreanischen Oberstengerichtshof aufgehobenes Urteil. Da handelt es sich um einen Chef des grossen Firmenkomplexes als Angeklagten, der durch Untreu und Unterschlagung unübersehbare Schaden gegen Verletzten herbeigeführt haben soll. Der Berufungsungsinstanz hat gegen den Verurteilten auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren erkannt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dessen Grund liegt darin, dass sich der Angeklagte in der Verhandlung verpflichtet hat, sehr grossen Geldbeitrag zugunsten der Allgemeinheit zu zahlen, und der Berufungsinstanz es als gemeinnützige Arbeit nach dem koreanischen StGB angenommen hat. Aber diese Entscheidung ist nicht zu folgen. Nach Gesetezeswortlaut ist gemeinnützige Arbeit in Korea eine Sanktion, die ähnlich wie Strafe ist. Und deren Wesen ist Arbeit, auf keinen Fall Geldzahlen. Es bedarf wenige Erklärung, neue Sanktionen in koreanischem StGB einzuführen. Allerding liegt diese Befugnis nicht auf der Hand vom Richter, sondern vom Gesetzgeber.
참고문헌 (36)
- 김재봉, "기업에 대한 보호관찰의 도입가능성 검토", 비교형사법연구, 8(2), pp.805~820 (2006), 한국비교형사법학회
- 김성돈, "형법총론", pp.908~ (2006), 현암사
- 김일수, "한국형법 II(총론 하)(개정판)", pp.649~ (1997), 박영사
- Rilkin, Franz, "Zur Revision des Systems der Hauptstrafen", ZStrR, 117, pp.269~ (1999)
- 오영근, "사회봉사명령제도에 관한 비교법적 연구", 한국형사정책연구원, 14, pp.69~ (1992)
- Rilkin, , ZStrR, 117, pp.257~ (1999)
- Brägger, Benjamin F, "Gemeinnützige Arbeit als Alternativsanktion in der Schweiz", ZStrR, 120, pp.183~196 (2002)
- Meier, Bernd-Dieter, "Strafrechtliche Sanktionen, 2", pp.320~ (2006), Aufl., Berlin u. a
- Schöch, Heinz, "Wege und Irrwege der Wiedergutmachung im Strafrecht", FS Roxin, pp.1048~1064 (2001)
- Noltenius, Bettina, "Kritische Anmerkungen zum Täter-Opfer-Ausgleich", GA, pp.21~ (2007)
- 이호중, "회복적 사법 이념과 형사제재체계의 재편 – 트로이목마의 투입? 값싼 형벌신상품의 개발?", 형사법연구, 22(특집), pp.497~ (2004)
- 박미숙, "형사제재로서의 사회봉사명령의 의의와 전망", 형사법연구, (17), pp.91~112 (2002), 한국형사법학회
- 유숙영, "사회봉사명령의 집행현황과 효율적 운영방안", 형사법연구, 16, pp.218~ (2002)
- 이호중, "형법상의 원상회복", 형사법연구, 12, pp.325~326 (1999)
- 1, "Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 2", pp.2005, Von Heintschel-Heinegg
- 조국, "정몽구회장 판결 양형유감", 법률신문, ~ (2007)
- Wessels․Beulke, "Strafrecht AT, 35", pp.4~ (2005), Heidelberg
- 김재봉, "기업에 대한 보호관찰의 도입가능성 검토", 820~
- Meier, "Strafrechtliche Sanktionen", 320~
- 이진국, "독일형법 제46a조: 자율적 범행원상회복", 비교형사법연구, (창간), pp.409~ (1999)
- Seelmann, "Strafrecht Allgemeiner Teil, 3", pp.20~ (2007), Basel
- Rössner, Dieter․Bannenberg, "Britta: Das System der Wiedergutmachung im StGB unter besonderer Berücksichtigung von Auslegung und Anwendung des § 46a StGB", 160~ (2002)
- Lackner․Kühl, "StGB, 25", pp.56~ (2004), München
- "Meier, Strafrechtliche Sanktionen", 112~
- Kindhäuser, "Strafgesetzbuch, 2", pp.56~ (2005), Baden-Baden
- Schäfer, Gerhard, "Praxis der Strafzumessung, 3" (2001), München
- Schöke, "Strafgesetzbuch, 27", pp.56~ (2006), München
- Streng, Franz, "Strafrechtliche Sanktionen, 2" (2002), Stuttgart
- Schönke, "Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, 36", pp.10~ (2001), Aufl
- Tröndle, "StGB, 53", pp.56~ (2006), München
- 신동운, "신형사소송법", pp.22~23 (2008), 법문사
- 김일수, "한국형법 II(총론 하)(개정판)", pp.650~ (1997), 박영사
- Meier, "Strafrechtliche Sanktionen", 111~
- Meier-Goßner, Lutz, "Strafprozessordnung, 50", pp.268~ (2007), München
- Meier-Goßner, "StPO", 331~
- 김재봉, "기업에 대한 보호관찰의 도입가능성 검토", 820~
