본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

보험모집조직에 대한 법적 소고 -독일 보험모집조직의 종류 비교를 중심으로-

Die rechtliche Sicht über die Versicherungsvermittlung -Im Vergleich mit den Formen der deutschen Versicherungsvermittlung-

3

조회

0

다운로드

8

인용

0

참고문헌

키워드

주제분류법학

초록

Die Vorschrift über die Versicherungsvermittlung besteht bei § 59 VVG. Diese Regelung ergibt sich aus der Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG vom 9. Dezember 2002. Bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie hat der Gesetzgeber die neue Regelung des Versicherungsvermittlerrechts. Nach dem § 59 Abs. 1 VVG sind Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Versicherungsvertreter ist gemäß § 59 Abs.2 VVG jemand, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zuvermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler im Sinn dieses § 59 Abs. 3 ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1. Und noch dazu ist Versicherungsberater nach § 59 Abs. 4 VVG, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Bei koreanischem Versicherungsvertragsrecht gibt es keine ausdrückliche Definition über die Versicherungsvermittler. Aufgrund des Rechtsmangels kommt die Konflikt vor, bei der Rechtslagen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. zwischen Versicherer und Versicherungvermittler festzustellen sind oder deren Rechtsstatus überlegt werden soll. Um Rechtsmangel in diesem Bereich zu lösen, würde auf dieses gesetzgeberlische Modell Rücksicht genommen.

Abstract

Die Vorschrift über die Versicherungsvermittlung besteht bei § 59 VVG. Diese Regelung ergibt sich aus der Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG vom 9. Dezember 2002. Bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie hat der Gesetzgeber die neue Regelung des Versicherungsvermittlerrechts. Nach dem § 59 Abs. 1 VVG sind Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Versicherungsvertreter ist gemäß § 59 Abs.2 VVG jemand, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zuvermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler im Sinn dieses § 59 Abs. 3 ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1. Und noch dazu ist Versicherungsberater nach § 59 Abs. 4 VVG, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Bei koreanischem Versicherungsvertragsrecht gibt es keine ausdrückliche Definition über die Versicherungsvermittler. Aufgrund des Rechtsmangels kommt die Konflikt vor, bei der Rechtslagen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. zwischen Versicherer und Versicherungvermittler festzustellen sind oder deren Rechtsstatus überlegt werden soll. Um Rechtsmangel in diesem Bereich zu lösen, würde auf dieses gesetzgeberlische Modell Rücksicht genommen.

참고문헌 (18)

  1. 법무부, "상법 보험편 개정시안 공청회 자료집", ~ (2007)
  2. 이필규, "영국보험부로커(Broker Makler) 제도와 그의 활동", 보험연구, 3(9) (1963)
  3. 이필규, "보험대리점의 법적 지위", 보험학회지 (1975)
  4. 이필규, "독일 보험계약법상의 보험대리인-독일보험계약법(VVG) 제43조를 중심으로", 보험학회지 (1984)
  5. 이필규, "2009년 독일보험계약법" (2009), 세창출판사
  6. 최병규, "보험모집보조자의 법적 지위에 관한 한독 비교연구", 기업법연구, 24(1), pp.329~346 (2010), 한국기업법학회
  7. Baumbach, "Handelsgesetzbuch(Kurzkommentar) 33. Aufl" (2008), C.H.Beck
  8. Bruck, "VVG" (2010), De Gruyter
  9. "Görsdorf-Kegel, VW 2002, 947", ~
  10. Halm, "Versicherungsrecht, 3. Aufl" (2008), Luchterhand
  11. Landmann, "Gewerbeordnung-Kommentar" (2010), Loseblattsammlung
  12. Langheid, "VVG" (2010), C.H. Beck
  13. Looschelders, "VVG" (2009), Carl Heymanns Verl
  14. Prölss, "VVG" (2002), C.H. Beck
  15. Rhode-Liebenau, Wolfram, "Spartentrennung als Ordnungsprinzip der Versicherungsaufsicht" (1973), Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft
  16. Rüffer, "VVG" (2009), Nomos
  17. Schimikowski, "Versicherungsvertragsrecht" (2009), C.H.Beck
  18. Sieg, "Vertrieb und Vermittlung von Versicherungen aus rechtlicher Sicht", pp.263~ (1988), ZVersWiss

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (14건)