Freedom of speech
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초록
1. Die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG dienen der geistigen Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen (individualrechtliche Funktion) und dem demokratischen Meinungsbildungsprozess (objektivrechtliche Funktion). Um der Demokratie willen genießt Art. 5 GG besonderen Schutz. 2. Das allgemeine Persönlichkeitsgrundrecht tritt in der Praxis oftmals in Konflikt mit Art. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Güterabwägung ein ausdifferenziertes System von Vorrangregeln entwickelt. Es gelten unterschiedliche Maßstäbe für die Zulässigkeit von Tatsachenbehauptungen und von Meinungsäußerungen. 3. Unter den Bedingungen moderner Internetkommunikation ergeben sich neue Fragen wie der Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Hassrede im Internet und wie Gefahren,dievonSocialBotsundMedienintermediärenfürdiepluralistischeDemokratieausgehen.Medienintermediäre(Facebook,YouTube,Twitteretc.)unterfallendemgrundrechtlichenSchutzderMedienfreiheiten.IhreRegulierungwirftbesondereProblemeauf.DieInstrumentederRegulierungklassischerMedienpassennicht.SietragenderPersonalisierungvonInhaltendurchMedienintermediärenichtRechnung.
Abstract
1. Die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG dienen der geistigen Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen (individualrechtliche Funktion) und dem demokratischen Meinungsbildungsprozess (objektivrechtliche Funktion). Um der Demokratie willen genießt Art. 5 GG besonderen Schutz. 2. Das allgemeine Persönlichkeitsgrundrecht tritt in der Praxis oftmals in Konflikt mit Art. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Güterabwägung ein ausdifferenziertes System von Vorrangregeln entwickelt. Es gelten unterschiedliche Maßstäbe für die Zulässigkeit von Tatsachenbehauptungen und von Meinungsäußerungen. 3. Unter den Bedingungen moderner Internetkommunikation ergeben sich neue Fragen wie der Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Hassrede im Internet und wie Gefahren,dievonSocialBotsundMedienintermediärenfürdiepluralistischeDemokratieausgehen.Medienintermediäre(Facebook,YouTube,Twitteretc.)unterfallendemgrundrechtlichenSchutzderMedienfreiheiten.IhreRegulierungwirftbesondereProblemeauf.DieInstrumentederRegulierungklassischerMedienpassennicht.SietragenderPersonalisierungvonInhaltendurchMedienintermediärenichtRechnung.
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