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리스본조약에 따른 EU 권한공동체

Die EU-Rechtsgemeinschaft nach dem Vertrag von Lissabon

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주제분류독일어와문학

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In diesem Aufsatz habe ich zuerst die Struktur des Vertrags von Lissabon analysiert. Und dann habe ich Prinzipien der EU-Rechtsordnung, Primär- und Sekundärrecht, Rechtsetzungsverfahren, gemeinschaftlichen Rechtsschutz, Schutz der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, europäische Grundrechtsschutz und die Charta der Grundrechte betrachtet. Der Lissabonner Vertrag wurde von den Staatsund Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und ist schon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die EU-Staaten haben zwar Hoheitsrechte an die Gemeischaft übertragen, abersie haben ihr damit keine Generalbefugnis erteilt. Verträge und Rechtsakte sind abstrakte Bestimmungen, die eine Vielzahl konkreter Fälle verbindlich regeln sollen. Zum Primärrecht zählen die völkerrechtlichen Verträge, die die EU konstituieren. Die gemeinschaftlichen Rechtsakte bilden das Sekundärrecht der EU. Je nach Beteiligung des Parlaments in der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Bedeutung seines Votums für das Zustandekommen des Rechtsakts lassen sich vier Rechtsetzungsverfahren unterscheiden: Konsultations-, Kooperations-,Mitentscheidungs- und Zustimmungsverfahren. Die Richter des EuGH mit ihren Präzedenzurteilen verfolgen in aller Regel einen integrationsfreundlichen Kurs und treiben die außerordentliche Karriere des EU-Systems maßgeblich voran. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft in das Primärrecht aufgenommen. Jeder Staatsbürger eines EU-Mitgiedstaats ist damit automatisch auch EU-Bürger. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen blieb als intergouvernementaler Kernbestand erhalten. Grundrechte haben ähnlich wie die Bürgerschaft starke symbolische Wirkung

Abstract

In diesem Aufsatz habe ich zuerst die Struktur des Vertrags von Lissabon analysiert. Und dann habe ich Prinzipien der EU-Rechtsordnung, Primär- und Sekundärrecht, Rechtsetzungsverfahren, gemeinschaftlichen Rechtsschutz, Schutz der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, europäische Grundrechtsschutz und die Charta der Grundrechte betrachtet. Der Lissabonner Vertrag wurde von den Staatsund Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und ist schon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die EU-Staaten haben zwar Hoheitsrechte an die Gemeischaft übertragen, abersie haben ihr damit keine Generalbefugnis erteilt. Verträge und Rechtsakte sind abstrakte Bestimmungen, die eine Vielzahl konkreter Fälle verbindlich regeln sollen. Zum Primärrecht zählen die völkerrechtlichen Verträge, die die EU konstituieren. Die gemeinschaftlichen Rechtsakte bilden das Sekundärrecht der EU. Je nach Beteiligung des Parlaments in der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Bedeutung seines Votums für das Zustandekommen des Rechtsakts lassen sich vier Rechtsetzungsverfahren unterscheiden: Konsultations-, Kooperations-,Mitentscheidungs- und Zustimmungsverfahren. Die Richter des EuGH mit ihren Präzedenzurteilen verfolgen in aller Regel einen integrationsfreundlichen Kurs und treiben die außerordentliche Karriere des EU-Systems maßgeblich voran. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft in das Primärrecht aufgenommen. Jeder Staatsbürger eines EU-Mitgiedstaats ist damit automatisch auch EU-Bürger. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen blieb als intergouvernementaler Kernbestand erhalten. Grundrechte haben ähnlich wie die Bürgerschaft starke symbolische Wirkung

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