獨逸民法上 賣渡人의 瑕疵擔保責任에 있어서의 '瑕疵'의 槪念
Der Begriff des Mangels bei der Gewährleitungshaftung des Verkäufers im BGB
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Abstract
Die kaufrechtliche Sachmangelgewährleistung schließt an das allgemeine Leistungsstörungsrecht an und geht weitestgehend in ihm auf, Nach dem neuen BGB wird die Unterscheidung zwischen Sach- und Rechtsmangel sowie zwischen Stück- und Gattungskauf wenn nicht beseitigt, so doch beträchtlich verringert. Der Begriff des Sachmangels ist in § 434 ausführlich geregelt. Er setzt eine Beschaffenheisabweichung bei Gefahrübergang, einen Montagefehler oder eine Falsch- bzw. Zuweniglierfung voraus. Die Norm legt den sog. subjektiven Fehlerbegriff zu Grunde, indem in erster Linie auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarung abgestellt wird. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Auch diesem Fall liegt der subjektive Fehlerbegriff zu Grunde. Haben die Parteien weder die Beschaffenheit vereinbart noch eine bestimmte Verwendung vorausgesetzt, hat die Sache einen Sachmangel, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht diejenige Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Hierbei geht es um einen objektiven Fehlerbegriff, für den es auf die Vorstellung der Vertragsparteien nicht ankommt. Der Rechtsmangel ist in § 435 definiert. Danach liegt ein Rechtsmangel vor, wenn ein Dritter ein Bezug auf die Kaufsache Rechte gegenüber dem Käufer geltend machen kann, die nicht bei der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer berücksichtigt wurden. Hier geht es um einen objektiven Fehlerbegriff.
참고문헌 (23)
- "獨逸債權法現代化法案 - 債務不履行의 體系를 중심으로 -", 34(5), pp.1~82 (2001)
- "獨逸 債權法의 現代化" (2003), 法文社
- "改正 獨逸擔保責任法上의 買受人의 權利", 10(3), 1
- "Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (2003)
- "Besonderes Schuldrecht" (2003)
- "Bundesministerium der Justiz(Hrsg), Abschlußbericht der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts" (1992)
- "Die Reform des Rechts der Leistungsstörungen", pp.499ff~ (2001)
- "Anwaltkommentar" (2002)
- "Bürgerliches Gesetzbuch" (2000)
- "Grenzziehung von Sach- und Rechtsmängel beim Kauf" (1980)
- "Kaufrechtsrichtlinie und Schuldrechtsmodernisierung", pp.65ff~ (2001)
- "Systematischer Kommentar zum Kaufrecht", 필자 (2002)
- "Die EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und ihre Umsetzung ins BGB", pp.278ff~ (2001)
- "Schuldrechtsmodernisierung" (2002)
- Larenz, K, "Schuldrecht II" (1981)
- Riehm, Th, "Lehrbuch zum neuen Schuldrecht" (2002)
- Münchener, "Kommentar zum Bügerlichen Gesetzbuch", nchkomm-필자 (1995)
- Palandt Kommentar, "Bürgerliches Gesetzbuch" (2004)
- Staudinger, "Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch" (1995)
- Westermann, H.-P, "Das neue Kaufrecht einschließlich des Verbrauchsgüterkaufs", pp.530ff~ (2001)
- ders, "Das neue Kaufrecht", pp.241ff~ (2002)
- Wilhelm, J, "Schuldrechtsreform 2001", pp.861ff~ (2001)
- Zimmer, D, "Das geplante Kaufrecht, in: Ernst", Zimmerman(Hrsg), 2001, 191ff~
