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현행법의 체계에서 성폭력범죄의 구조와 문제점 - 강간과 추행의 죄를 중심으로 -

Über die Struktur und die Problematik der Delikten gegen sexuelle Selbstbestimmung im geltenden Recht

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Ein gewaltiges Sexualdelikt ist die direkten Verletzungshandlungen gegen sexuelle Selbstbestimmung. In den verschiedenen qualifizierten Gesetzen werden die Sexualdelikte nach deren jeweiligem Zweck als ein gewaltiges Sexualdelikt gekennzeichet. Ein Solches gewaltiges Sexualdelikt beinhaltet slbstverständlich das gewatiges Sexualdelikt i. e. S. Das neuere Strafgesetzbuch hat das Handlungsobjekt der Vergewaltigung von ‘Frau’ als ‘andere’ geändert. Aber in der Vergewaltigung besteht es zwischen Mann und Frau ein wesentlicher biologischer Unterschied. Das neuere Begriff einer Vergewaltigung ähnlichen Handlung im neuere Strafgesetzbuch ist gerechtfertigt. Es ist aber nicht richtig, insoweit es die Vergewaltigung ähnlichen Handlung als ein leichteres Delikt als Vergewaltigung ansieht. Ein Handlungssubjekt der Vergewaltigung ist auch probelmatisch, weil das geltende Recht es als Täter begrenzt hat. In der Vergealtigung ist es genügend, wenn der Täter durch Gewalt oder Drohung das Opfer als nicht nur ein passiver, sonder auch ein aktiver Beteiligter der sexueller Handlung gemacht hat. Im geltendem Recht gibt es eine Straflücke, wenn Frauen vor Schrecken starr oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt eine sexuelle Handlung über sich eingehenlassen und das Verhalten des Täters weder als Gewalt noch als konkludente Drohung gewertet werden kann. Deshalb sollte eine Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, als Vergewaligung oder sexuelle Nötigung genügend sein. Eine List ist als ein angemessenes Mittel für Verletzung einer sexueller Selbstbestimmung nicht genug. Wenn Jemand gegen entgelt mit unreifen Jugendlichen oder unrichtigen Behinderten usw. in der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit eine sexuelle Handlung eingeht, sollte es als eine Verletzung sexueller Selbstbestimmung anerkannt werden.

Abstract

Ein gewaltiges Sexualdelikt ist die direkten Verletzungshandlungen gegen sexuelle Selbstbestimmung. In den verschiedenen qualifizierten Gesetzen werden die Sexualdelikte nach deren jeweiligem Zweck als ein gewaltiges Sexualdelikt gekennzeichet. Ein Solches gewaltiges Sexualdelikt beinhaltet slbstverständlich das gewatiges Sexualdelikt i. e. S. Das neuere Strafgesetzbuch hat das Handlungsobjekt der Vergewaltigung von ‘Frau’ als ‘andere’ geändert. Aber in der Vergewaltigung besteht es zwischen Mann und Frau ein wesentlicher biologischer Unterschied. Das neuere Begriff einer Vergewaltigung ähnlichen Handlung im neuere Strafgesetzbuch ist gerechtfertigt. Es ist aber nicht richtig, insoweit es die Vergewaltigung ähnlichen Handlung als ein leichteres Delikt als Vergewaltigung ansieht. Ein Handlungssubjekt der Vergewaltigung ist auch probelmatisch, weil das geltende Recht es als Täter begrenzt hat. In der Vergealtigung ist es genügend, wenn der Täter durch Gewalt oder Drohung das Opfer als nicht nur ein passiver, sonder auch ein aktiver Beteiligter der sexueller Handlung gemacht hat. Im geltendem Recht gibt es eine Straflücke, wenn Frauen vor Schrecken starr oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt eine sexuelle Handlung über sich eingehenlassen und das Verhalten des Täters weder als Gewalt noch als konkludente Drohung gewertet werden kann. Deshalb sollte eine Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, als Vergewaligung oder sexuelle Nötigung genügend sein. Eine List ist als ein angemessenes Mittel für Verletzung einer sexueller Selbstbestimmung nicht genug. Wenn Jemand gegen entgelt mit unreifen Jugendlichen oder unrichtigen Behinderten usw. in der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit eine sexuelle Handlung eingeht, sollte es als eine Verletzung sexueller Selbstbestimmung anerkannt werden.

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