독일 연방헌법(Grundgesetz)과 사회적 시장경제 질서
Das Grundgesetz und die Soziale Marktwirtschaft
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초록
Wirtschaftsordnung der BRD ist die Soziale Marktwirtschaft. Bundesverfassungsgericht hat seine klare Position ausdrücklich mit der Entscheidung gezeigt : “Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde "soziale Marktwirtschaft". (...) Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche.”Demgegenüber Verfassungsgericht Süd-Koreas bezeichnet "soziale Marktwirtschaft" als die zu verfolgende Wirtschaftsordnung und die meist Rechtwissenschaftler erkennen soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung Koreas an. Zu klären das Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Ordnung und dem Grundgesetz ist das Ziel dieses Artikels. Zu diesem Zweck wird dieser Artikel untersuchen die Beziehung zwischen dem deutschen Grundgesetz und der sozialen Marktwirtschaft, vergleichen Ordoliberalismus Euckens und Müller-Armacksche Soziale Marktwirtschaft, und durchschauen wie sich deutsche Soziale Marktwirtschaft in der Realität der Nachkriegszeit entwickelt hat. Damit wird gezeigt was die Einzigartigkeit und die Mehrdeutigkeit der sozialen Marktwirtschaft Deutschlands ist. Folgende Bemerkungen werden in diesem Artikel behauptet : Zunächst müsste die "soziale Marktwirtschaft" Deutschlands mit seiner Einzigartigkeit von der sozialen Marktwirtschaft Koreas als die der sozialen Rechtsstaatlichkeit entsprechenden Wirtschaftsordnung getrennt werden; die konzeptionelle Agglutionation könnte auftreten und auf dem Konzept der "sozialen Marktwirtschaft" Koreas auswirken, soweit Soziale Marktwirtschaft Deutschlands als das bestehende Wirtschaftssystem bleibt; es sollte verneint werden, irgendein bestimmten Wert aus der Wirtschaftverfassung als Verfassungsnormen herauszunehmen.
Abstract
Wirtschaftsordnung der BRD ist die Soziale Marktwirtschaft. Bundesverfassungsgericht hat seine klare Position ausdrücklich mit der Entscheidung gezeigt : “Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde "soziale Marktwirtschaft". (...) Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche.”Demgegenüber Verfassungsgericht Süd-Koreas bezeichnet "soziale Marktwirtschaft" als die zu verfolgende Wirtschaftsordnung und die meist Rechtwissenschaftler erkennen soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung Koreas an. Zu klären das Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Ordnung und dem Grundgesetz ist das Ziel dieses Artikels. Zu diesem Zweck wird dieser Artikel untersuchen die Beziehung zwischen dem deutschen Grundgesetz und der sozialen Marktwirtschaft, vergleichen Ordoliberalismus Euckens und Müller-Armacksche Soziale Marktwirtschaft, und durchschauen wie sich deutsche Soziale Marktwirtschaft in der Realität der Nachkriegszeit entwickelt hat. Damit wird gezeigt was die Einzigartigkeit und die Mehrdeutigkeit der sozialen Marktwirtschaft Deutschlands ist. Folgende Bemerkungen werden in diesem Artikel behauptet : Zunächst müsste die "soziale Marktwirtschaft" Deutschlands mit seiner Einzigartigkeit von der sozialen Marktwirtschaft Koreas als die der sozialen Rechtsstaatlichkeit entsprechenden Wirtschaftsordnung getrennt werden; die konzeptionelle Agglutionation könnte auftreten und auf dem Konzept der "sozialen Marktwirtschaft" Koreas auswirken, soweit Soziale Marktwirtschaft Deutschlands als das bestehende Wirtschaftssystem bleibt; es sollte verneint werden, irgendein bestimmten Wert aus der Wirtschaftverfassung als Verfassungsnormen herauszunehmen.
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