본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

소년사법제도와 법령상 기준 연령에 관한 고찰-각국의 소년사법제도와 연령을 기준으로 하여-

Die Forschung der gesetzlichen Altersgrenzen bei Jugendlichen

0

조회

0

다운로드

9

인용

0

참고문헌

키워드

초록

소년법이라는 법의 체계상 소년의 법령상 연령기준에 관한 고민은 세계 각국에서 지금까지도 이루어지고 있는 과제이기도 하다. 각기 다른 사법제도라는 틀과 각각의 문화 그리고 법의 체계에 따라 나라별로 상이한 연령의 기준을 가지고 있다. 성인 범죄의 경우를 보면 각 나라별로 별다른 특성을 보이지 않고 기본적으로 유사한 형태의 범죄율을 보이는 것처럼 현대사회에서의 소년범죄의 형태도 별 차이 없이 비슷한 모습을 보이고 있다. 소년범죄를 성인과다르게 처벌하려는 의지와 법률적 정신은 어느 나라나 같은 입장이지만 소년범죄의 재범방지 및 처벌의 효과에 관한 소년사법의 무게중심을 어디에 두느냐에 따라 다르게 나타날 수 있다. 이글에서는 각 나라 별로 소년법 체계상 연령 기준을 어떻게 적용하는 지를 살펴보면서 적절한 형사체계상 소년의 연령기준을 살펴보고 다른 나라의 연구를 통하여 우리나라의 소년사법연령에 관한제언하고자 한다.

Abstract

Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind alsKinder strafunmündig (§ 19 StGB). Für Erwachsene hingegengilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt inDeutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es istuneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d.h. für Menschen,die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2Halbs. 1 JGG). Auf Heranwachsende (18- bis 21-jährige) sind zentraleNormen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabeder §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesonderegeprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zurTatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einemJugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls einejugendtypische Tat begangen hat. Hilfreich kann hierbei dieMarburger Richtlinie sein. In der Praxis wird sehr häufig auchbei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dassbeispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikteverurteilten Heranwachsenden die Verurteilung nachJugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent). DieAnwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird allerdings in den einzelnen Ländernunterschiedlich gehandhabt. Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Tatengleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenenAlters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellationliegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren,also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitereTat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsenderoder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG,dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrechtoder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe undeiner verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zubilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass JugendundFreiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatibleStrafübel seien. Zur Sanktionierung des StGB und des JGG setzt Grundsatz„nulla poena sine culpa“ voraus. Dies besagt, wenn jemandschuldunfähig ist, kann ihm keinen Schuldvorwurf machen, fernernicht bestraft werden. Vor allem hat im StGB die erheblicheBedeutung, ob im Fall die Vorwurfbarkeit des Täters vorliegt. Nach Prinzip der Rechtmäßigkeit liegt den Schwerpunkt derStrafzumessung auf die äußere Handlung des Täters und diefolgende Konsequenz der Straftat. Diesbezüglich darf derDelinquent mit entsprechendem Sanktionen und Schwere bestraftwerden. Grunsätzlich beabsichtigt das Strafrecht eine Präventionder Allgemeinheit gegen die Gefahr des Täters. Aus diesemGrund muss durch die Androhung des Strafgesetzbuch dieStrafen gegen rechtswidrigen Taten vorzeigen, darüber hinausdurch die Verhängung und die Vollstreckung die begangenerechtswidrige Taten des Delinquente verwarnt die Allgemeinheit, um künftige rechtswidrige Taten zu vermeiden. Anders als Erwachsene genügen jedoch Objektivismus,Vergeltungstheorien und generalprävention nicht bei Jugendlichen,da die weitere rechtswidrige Straftaten des Jugendlichen durchdie gesetzliche Androhung und die Verwarnung nicht vermeidenkönnen. Gemäß § 1 Abs. 2 JGG umfasst der Anwendungsbereichdes JGG über 14 und unter 18 jährige Jugendliche. Unterhalb derAltersgrenze von 14 Jahren findet das JGG auf Kinder keineAnwendung. Aus diesem Grund werden sie nicht gemäß § 19StGB nicht bestraft, obschon zumindest auch unter 14- jährigeKinder vielfach das Unrecht einer Straftat erkennt, da sie nichtschulfähig sind. Das heißt, der geistige und sittliche Zustand desKinder und Jugendlichen wird immer noch entwickelt. Problemist, dass der Entwicklungszustand jedes Jugendlichen auseinanderunterschied wird, deswegen soll jeder Jugendlichen individuellgeprüft werden.

참고문헌 (32)

  1. 권용석, "미국의 소년사법제도에 대한 연구", 해외검사연수, 17 (2001), 법무연수원
  2. 김동림, "소년법상 보호대상자에 관한 고찰", 강원법학, 8 (1996), 강원대학교 비교법학연구소
  3. 론의 현실과 과제, "소년법연구", 2002, ~
  4. 김성열, "춘천소년원 운영현황", 소년법연구, (창간) (2002)
  5. 각국의 회복적 소년사법 정책동향, "김은경", 형사정책연구원, ~ (2004)
  6. 윤용규, "소년법-기본이념에서 개정문제까지" (2007), 강원대학교출판부
  7. 이덕인, "형사책임연령 하향에 대한 비판적 고찰 : 형사미성년과 촉법소년을 중심으로", 형사정책연구, 23(1), pp.5~40 (2012), 한국형사정책연구원[DOI]
  8. 이동희, (2007), 사법연구지원재단
  9. 가해자-피해자 조정, "Dieter Dӧlling", 한국형사정책연구원, ~ (2002)
  10. 이춘화, "소년사건에서의 조사제도에 관한 연구", 박사, 형사법, pp.2002
  11. -형사사법개혁의 기본방향-, "장영민", 형사정책연구원, ~ (2004)
  12. 점승헌, "우범소년의 우범사유와 우범성", 소년법연구, (창간) (2002)
  13. 정희철, "소년형법과 교육사상", 박사, 법학, pp.2004
  14. 조국, "훈방권’의 법적 근거와 한계", 경찰법연구, (창간) (2003)
  15. 한국소년법학회, "소년법" (2007), 세창출판사
  16. 石塚伸一, "非行少年司法福祉", 法学, (587) (2003)
  17. "藤本哲也 刑事政策槪論" (1996), 靑林書院
  18. C. Hoyle, "Restorative Justice. Assessing the prospects and pitfalls, the Hanbook of the Criminal Justice Process" (2002), Oxford University Press
  19. Gregor Urbas, "The Age of Criminal Responsibility", Australian institute of criminology trends & issues in crime and criminal justice, ~ (2000)
  20. Josine Junger, "International handbook of Juvenile Justice" (2006), Springer
  21. Lucia Zedner, "The Oxford Handbook of Criminology" (2002), Oxford Uni.Press
  22. Michael Tonry, "Youth Crime and Youth Justice: Comparative and Cross-National Perspectives" (2004), The University of Chicago Press
  23. OJJDP, "Balanced and Restorative Justice for Juveniles-A Framework for uvenile Justice in the 21st Century, August 1997(Balanced and Restorative Justice Project -University of Minnesota) Thomas Crofts", The Criminal Responsibility of Children and Young Persons, ~ (2002)
  24. Ulrich Eisenberg, "Jugendgerichtsgesetz. JGG-Kommentar" (2014), C.H. Beck Verlag
  25. Franz Streng, "Jugendstrafrecht (Schwerpunktbereich)" (2012), C.F. Müller
  26. Walhalla Fachverlag, "SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe:Vorschriften und Verordnungen; Mit praxisorientierter Einführung" (2014)
  27. Theresa Reckstadt, "Jugendgerichtshilfe: Aufgaben und Abgrenzung zur allgemeinen Gerichtshilfe im Kontext des JGG" (2013), Grin Verlag Gmbh

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (8건)