본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

良心의 自由 小考

Gewissensfreiheit

0

조회

0

다운로드

1

인용

0

참고문헌

키워드

초록

Abstract

1. Der Rechtsbegriff des Gewissens im Art. 19 des Koreanischen Verfassungsrechts enthält das Bewuβtsein vom sittlich Guten oder Bösen und Weltanschauung. Die Motivationen des Gewissensentscheidung knnen im religiösen oder nichtreligiösen, wissenschaftlichen, weltanschauulichen Bereich liegen. 2. Gewissensfreiheit ist gewährleistet als höchstpers nliches Individualrecht. Im bligen sind Träger des Grundrechts der Gewissensfreiheit die natürlichen Personen. Aber Gewissensfreiheit ist nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Personenverneinigungen zuzuerkennen. Vor allem schlieβt der Rechtsbegriff des Gewissens im koreanischen Verfassungsrecht Weltanschauung ein, so kann Personenverneinigungen, insbesondere juristischen Personen Träger des Gewissensfreiheits sein. 3. Der Inhalt der Gewissensfreiheit ist nicht auf die Freiheit des 'forum internum' beschänkt und die Freiheit der Gewissensverwirklichung davon ausgeschlossen. Die Gewissensfreiheit enthält, daβ Bildung von Gewissensüberzeugungen sich frei vollziehen kann, daβ niemand von der öffentlichen Gewalt zu einem Verhalten rechtlich gezwungen werden darf, das dem Gebot des eigenen Gewissens widerspricht, und daβ mann verhalten sich seinem Gewissen entsprechend kann. 4. Gewissensfreiheit ist nicht Unbegrenzte Freiheit. Gewissensverwirklichungsfreiheit kann gewiβ nicht anachische Freiheit bedeuten. Gewissensverwirklichungsfreiheit wird durch Art. 37 Ab. 2 Verfassungsrecht eingeschränkt. Aber Gewissensfreiheit ist typische Minerheitsrechte und enthält Toleranz für Minorität. Demokratische Mehrheitsentscheidung wird durch freiheitsrechtlichen Minortätenschutz gezü gelt. Gewissenstätschaft und ziviler Ungehorsam sein strafbar. Aber im einigen Situationen muβ es nach übermaβvervot getoleriert werden.

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (22건)