同時履行의 抗辯權에 관한 考察
Einrede des nicht erfuellten Vertrages
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Abstract
Das Koreanische Buergerliche Gesetzbuch(zitiert K-BGB) bestimmt die Einrede des nicht erfuellten Vertrages in den Artikel 536 K-BGB. Die Voraussetzungen dieser Einrede sein : (1) Es muss ein gegenseitiger Vertrag(Art. 536 I K-BGB), (2) Die geschuldeten Leistungen muessen im Gegenseitigkeitsverhaeltnis zueinander stehen(Art. 536 I K-BGB), (3) Die Gegenforderung muess faellig sein(Art. 536 I K-BGB), (4) Die Gegenforderung ist nicht noch erfuellt worden.(Art. 536 I K-BGB). Das Recht ist die Einrede. So nur wenn der Schuldner sich im Prozess auf das Leistungsverweigerungsrecht beruft, darf und muss der Richter es beruecksichtigen(so h. M.). Eine Lehre bedarf nicht der Berufung des Rechts. Aber sie ist unrichtig.
