보험목적을 위한 유전자정보 이용
Die Verwendung genetischer Informationen für Versicherungszwecke
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초록
Abstract
1. Informationen, die aufgrund einer DNA-Analyse erworben werden, unterscheiden sich nicht grundlegend von Informationen, die mit anderen Methoden ermittelt werden. 2. Zwar weisen u.U. einzelne aufgrund von Genanalysen ermittelte Informationen eine besondere "Engriffstiefe"auf und lassen genanalytische Verfahren einige Probleme des Umgangs mit gesundheitsrelevanten Informationen zum Teil in besonderer Schärfe hervortreten; dies gilt aber keineswegs für genetische Informationen " an sich" oder auch nur für die Mehrheit genetischer Informationen, so daβ diese Umstände nicht ausreichen, um genetische Analysen als solche rechtlich grundlegend anderszu behandeln als sonstige medizinische Ergebnisse. 3. Ein undifferenziertes gesetzliches Verbot der Verwendung speziell genetischer Informationen im Versicherungsbereich wäre deshalb Verfassungswidrig. 4. Gleiches glit bezogen auf die Verwertung prädiktiver genetischer Informationen. Wer sich gegen die Verwertung prädiktiver Informationen im Privatversicherungsrecht ausspricht, müβte konsequenterweise jegliche Risikotarifierung der Privatversicherung ablehnen, was auf eine völlige Umgestallung unter Auflösung der bisherigen Strukturprinzipien dieser Versicherung und zur Gleichstellung mit der Sozialversicherung führte. Dies wird aber bisher zu Recht von niemandem auch nur ansatzweise postuliert. 5. Eine angemessene Lösung muβ insbesondere darauf ausgerichtet sein, unmittelbasr am jeweils zugrundeliegenden Problem anzusetzen. 6. Ein gesetzgeberisches Verbot der Erhebung oder Verwendung (bestimmter) genetischer Informationen im Privatversicherungsbereich ist in Deutschland derzeit nicht erforderlich.
