경찰의 소년사건처리시 전문가참여 방안
Beteiligung der Sachverstndigen in der polizeilichen Erledigung der jugendlichen Verfehlungen
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Abstract
Neuerdings kann man in der jugendlichen kriminalen Statistik mehrere negative Erscheinungen d.h. das bedeutende Wachstum der jugendlichen Kriminalen, der Zuwachs der Rückfälligen und der Gewalttäter usw. bestätigen. Daraus könnte man einen Schluß ziehen, daß die bisherigen Maßnahnahmen gegen die jugendlichen Verfehlungen in Korea nicht so befriedigend sein. Deswegen muß man sich bemühen, neue Lösungen gegen die jugendliche Probleme zu finden. Dazu gehört die Vorstellung der Beteiligung der Sachverständigen in der Erledigung der jugendlichen Verfehlungen, die das Hauptthema diser Arbeit ist. Die Sachverständigen kann an den drei Phasen des Prozsses vom jugendlichen Fall teilnehmen. Erstens können Psychologen, Soziologen usw. Persönlichket oder Umstände der Jugenlichen erforschen. Aufgrund des Ergebnisses dieser Erforschung kann die Sachkundigen z.B. Rechtsanwalt, der für den sozialen Wohlstand Zuständige usw. zweitens die Art und das Grad der Maßnahme gegen den Jungen bestimmen. In der dritten Stufe kann die chverständigen und die Bewohner den Jugendlichen Hilfe für sozialisierung leisten. Damit das Beteiligungssystem eingeführt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllen werden. Vor allem muß das Einstellungsbefugnis gesetzlich der Polizei erlaubt werden. Die finanzielle Unterstützung darf auch nicht vernachlässigt werden. Wenn das Beteiligungssystem nach der Befriedigung dieser Vorbedingungen mit Erfolg fixiert wird, kann das zur Lösung der Probleme der jugendlichen Verfehlungen beitragen.
