재산범죄에 있어서 ‘재물’과 ‘재산상의 이익’ 개념에 대한 비판적 고찰
Kritische Untersuchungen uber Vermogensguterbegriff und Vermogensvorteilsbegriff im Vermogensdelikt
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1. Fragestellung Der Vermogensguterbegriff und der Vermogensvorteilsbegriff im Vermogensdelikt unterscheiden sich voneinander. Da gehort z. B. das Bargeld nicht zum Vermogensvorteilsbegriff, sondern zum Vermogensguterbegriff. §347―2 des Koreanischen Strafgesetzbuches bestimmt den Vermogensvorteil als das Handlungsobjekt des Computerbetruges. Demzufolge konnte der Tatbestand des Computerbetruges nicht verwirklicht werden, wenn sich ein Nichtberechtigter durch mißbrauchliche Verwendung einer fremden Codekarte an Bankautomat 'Bargeld' verschafft. So ein Problem konnte auch im §355 Absatz 2 des Koreanischen Strafgesetzbuches [Untreue] entstehen. 2. Losungswege Vermogensguter und Vermogensvorteil sollte gegenseitig nicht als sich ausschließende Begriffe ausgelegt werden. Wenn man den Vermogensguterbegriff in den Vermogensvorteilsbegriff einschließt, wurde die oben gestellte Frage ohne Schwierigkeiten gelost werden. Erwunschenswert ist der Losungsweg durch Gesetzgebung, daß der Vermogensguterbegriff zusammen mit dem Vermogensvorteilsbegriff als das Handlungsobjekt im §347―2 des Koreanischen Strafgesetzbuches [Computerbetrug] bzw. im §355 Absatz 2 [Untreue] bestimmt wird. Ubrigens schlage ich vor, daß der Satz "sich einen Vermogensvorteil verschaffen" in den Tatbstanden der Vermogensdelikte nicht als eine Handlungsart, sondern als ein Erfolg im Erfolgsdelikt interpretiert werden sollte.
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