배임죄의 제한해석과 경영판단의 원칙- 경영판단 원칙 도입론 비판 -
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Die restriktive Auslegung der Untreueund ‘business judgment rule’攀* Lecturer of law, Chonbuk University, Ph. D. in Law攀攀Cho, Gi-Young*Die Anerkennung des Prinzips “business judgment rule” hinsichtlich der Auslegung der Untreue im Strafrecht ist nicht erforderlcih und geeignet. Denn die durch das Prinzip schutzbedrftige unternehmerische Abschluss wird meistens als nicht tatbestandmssig beurteilen knnen. Bei dem restriktive Auslegung der Untreue ist zu beachten, dass § 355 Abs. 2 StGB “Zueignung des Vermgensvorteil von Treupflichtige oder Dritte” als zustzliche Tatbestandsmerkmal außer “den Treubruch und Nachteil” erfordern.Die gesetzmssige Vermutung des unternehmerische Abschluss, der nach dem angemessenen Verfahren gelangen wird, ist als der Gurndsatz der Unsculdvermutung und ‘in dubio pro reo’ bereits estabiliert im Strafrecht. Wenn auch “business judgment rule” das allgemein anerkannte Prinzip in Zivilrechtsordnung wre, es ist nicht notwendig, zu akzeptieren das Prinzip in Sphre des Strafrechts. Es ist rechtlich und tatschlich schwerschwierig, den Anwendungsbereich des Prinzips unter den unternehmerische Abschluss machenden vielartige Unternehmer zu bestimmen.Die Rechtssprechung hat in Fall der Untreue bei einer Kreditvergabe ausgesprochen, der außerordentlich gestrkte subjektive Element, d.h. “absichtliche Handlung” fr die unternehmerische Abschluss erforderlich (Die hchstrichterliche Entscheidung 2004. 7. 22.). Aber erhhte Anforerungen an die subjektive Tatbestandselement sind hierzu kein taugliches Mittel. Fr ihren Zweck, die Weiten und Vagheiten des objektiven Tatbestandes ber die subjektive Tatseite zu korrigieren, ist sie das falsche Mittel. Die notwendige Korrektur eines dem Wortlaut nach zu weitgefassten objektiven Tatbestands kann jedoch nur durch seine sinnvolle restriktive Auslegung erfolgen.
