타인의 생명보험계약의 추인 - 피보험자의 추인 및 무효인 보험에서의 법적 문제점을 중심으로 -
Nachträgliche Einwilligung der Lebensversicherung auf die Person eines anderen
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초록
Die Lebensversicherung kann auf die Person eines anderen genommen werden. Wenn die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen genommen wird, bedarf es zur Gültigkeit des Vertrags der schriftliche Einwilligung des anderen. Ein solcher Vertrag ist nur wirksam, wenn die schriftliche Einwilligung des Versicherten vorligt. Die Einwilligung ist keine Abschlußvoraussetzung des Vertrags, sondern die Wirkungsvoraussetzung des Vertrags. Deshalb kann sie auch später erteilt werden. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Ist der Vertrag nichtig, berücksichtigen sich die Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte schützende Methoden. Kommt der Versicherungsfall vor, kann der Versicherungsnehmer nach § 102 des koreanischen Gesetz über das Versicherungsgeschäft dem Versicherer den Schadensersatz in Anspruch nehmen. Im Fall der Versicherung für fremde Rechnung muss auch der Bezugsberechtigte diesen Ersatzanspruch nehmen können. Kommt der Versicherungsfall nicht vor, kommt die Rückgabe der Versicherungsgebühr in Frage. Auf diesen Rückgabeanspruch wird die Verjährungsfrist von 2 Jahren angewendet, die vom die letzte Versicherungsgebühr bezahlten Zeitpunkt beginnt.
Abstract
Die Lebensversicherung kann auf die Person eines anderen genommen werden. Wenn die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen genommen wird, bedarf es zur Gültigkeit des Vertrags der schriftliche Einwilligung des anderen. Ein solcher Vertrag ist nur wirksam, wenn die schriftliche Einwilligung des Versicherten vorligt. Die Einwilligung ist keine Abschlußvoraussetzung des Vertrags, sondern die Wirkungsvoraussetzung des Vertrags. Deshalb kann sie auch später erteilt werden. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Ist der Vertrag nichtig, berücksichtigen sich die Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte schützende Methoden. Kommt der Versicherungsfall vor, kann der Versicherungsnehmer nach § 102 des koreanischen Gesetz über das Versicherungsgeschäft dem Versicherer den Schadensersatz in Anspruch nehmen. Im Fall der Versicherung für fremde Rechnung muss auch der Bezugsberechtigte diesen Ersatzanspruch nehmen können. Kommt der Versicherungsfall nicht vor, kommt die Rückgabe der Versicherungsgebühr in Frage. Auf diesen Rückgabeanspruch wird die Verjährungsfrist von 2 Jahren angewendet, die vom die letzte Versicherungsgebühr bezahlten Zeitpunkt beginnt.
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