법학방법론의 이론적 체계와 실천적 의의―소위 GS 칼텍스 사건을 중심으로―
The theoretical structure of legal interpretation and its practical meaning in the case of GS Caltex
0
조회
0
다운로드
17
인용
0
참고문헌
키워드
초록
법학방법론의 두 기둥은 “법발견(Rechtsfindung)”과 “법형성(Rechtsfortbildung)”이다, “법발견”이란 “법문언의 가능한 의미”안에 서 법률로부터 해당되는 사안에 대한 법을 찾아내는 것인 반면, 법형성이란 규율되어야 할 사안에 대한 적합한 법규정이 존재하지 않는 “법의 흠결”을 “법문언의 가능한 의미”를 넘어서서 보충하는 것이다. “법의 흠결”이란 “계획에 반하는 법률의 불완전성(planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes)”을 말한다. “흠결”이라는 말은 우선 불완전성을 지시하므로 법률이 특정한 영역에 대해 어느 정도 완전한 규율을 추구할 때 법률의 “흠결”이라고 말한다. 더 나아가 흠결개념은 그 두 번째 요소로서 “계획 위반성”을 내포한다. 명시적인 흠결이 관건이 된다면, 그것의 보충은 대부분 유추의 방식을 통해 이루어지는데, 유추는 법률의 특정구성요건 A나 혹은 다수의 비슷한 구성요건들에 주어진 규칙을 법률에 의해 규율되지 않았지만 그것에 비슷한 구성요건 B에로 이전하는 것을 말한다. 목적론적 축소가 전제하는 법흠결은 은폐된 흠결인데, 왜냐하면 목적론적 축소는 법률의 목적에 비추어 볼 때 지나치게 넓게 파악된 법문의 범위를 그 목적에 맞게 축소하는 것이다. 법흠결은 유추와 목적론적 축소 이외에 법원리에 의해서도 보충된다. 이러한 법학방법론의 전반적인 구도에 근거해서 소위 GS 칼텍스의 조세감면법에 의한 법인세 부과사건이 다루어진다. 여기서 대법원은 부칙 제23조가 전면개정으로 삭제되었지만 “특별한 사정”으로 인해 아직까지 그 효력을 유지하기 때문에 그러한 과세처분은 정당하다고 판시한 반면, 헌법재판소는 실효된 규정을 대법원과 같이 아직까지 효력이 있다고 해석하는 한 부칙 제23조는 국회의 입법권을 침해하고 조세법률주의에 위반하여 위헌이라고 결정하였다(한정위헌). 이 논문은 다음과 같은 제3의 방식을 제안한다. 즉 한편으로는 헌법재판소의 주장과 달리, 법흠결의 보충인 법형성은 입법의 영역에 속하는 것이 아니라는 점이다. 그러나 다른 한편 법흠결의 보충이 법원에 속하기는 하지만 법형성에 의해 이루어지는 법관법은 항상 그 정당성이 의문시되므로 법형성이 올바로 이루어진 경우에만 정당화될 수 있다는 것이다. 요컨대 법흠결 보충에 의해 이루어진 과세부과처분은 조세법률주의라는 법치국가의 원칙에 반하기 때문에 정당화될 수 없다는 것이다.
Abstract
In der vorliegenden Arbeit geht es zunächst darum, das Hauptschema der Rechtsgewinnung detailliert darzustellen. Und aufgrund dieser Überlegung wird dann ein Fall anhand der zwei Entscheidungen―einer des höchsten koreanischen Gerichts und anderer des koreanischen Verfassungsgerichts―analysiert. 1. Der mögliche Wortsinn markiert die Grenze, woran sich Rechtsfindung und Rechtsfortbildung voneinander unterscheidet. Das heißt, jene vollzieht sich innerhalb dieser Grenze, wohingegen diese die Gesetzeslücke, die darüber hinausgeht, entweder mittlels der Analogie oder der teleologischen Reduktion ergänzt. Wie erwähnt, kennzeichnet der Begriff der Gesetzeslücke die Grenze der Rechtsfortbildung. Und er zeichnet sich in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er auf eine Unvollständigkeit hin. Daher kann man von “Lücke” eines Gesetzes nur dann sprechen, wenn dieses für einen bestimmten Bereich eine einigermaßen vollständige Regelung anstrebt. Ob eine Lücke vorliget, ist zum zweiten zu beurteilen vom Standpunkt der Gesetzes selbst, nämlich der ihm zugrund liegenden Regelungsabsicht, der mit ihr verfolgten Zwecke und des gesetzgeberischen “Plans”. Eine Gesetzeskücke ist also “eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes”. 2. Handelt es sich um eine offene Gesetzeslücke, so geschieht ihre Ausfüllung zumeist im Wege der Analogie. Unter einer Analogie versteht man die Übertragung der für einen Tatbestand (A) oder für mehrere, untereinander ähnliche Tatbestände im Gesetz gegebenen Regel auf einen vom Gesetz nicht gereglten, ihm ähnlichen Tatbestand (B). Die Übertragung gründet sich darauf, daß infolge ihrer Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgebenden Hinsichten beide Tatbestände gleich zu bewerten sind, also auf die Forderung der Gerechtigkeit, Gleiches gleich zu behandeln. Und eine verdecke Lücke bezeichnet einen solchen Fall, daß eine gesetzliche Regel gemäß der immanenten Teleologie des Gesetzes einer Einschränkung bedarf. Die Ausfüllung einer solchen Lücke geschieht durch die Hinzufügung der sinngemäß geforderten Einschränkung. Weil hiermit die im Gesetz enthaltene, nach ihrem insoweit eindeutigen Wortsinn zu weit gefaßte Regel auf den ihr nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes zukommenden Anwendungsbereich zurückgeführt wird, spricht man von einer teleologischen Reduktion. Sollten diese beiden nicht hinreichen, die gesuchte Entscheidung zu finden, dann wird empfohlen, sich auf allgemeine Grundsätze des Rechts wie das Wesen der Schuld und den übergesetzlichen Notstand usw. zu rekurrieren. Zu diesen gehören unter anderen der Geist der Rechtsordnung, bzw. die Natur der Sache. 3. Als ein Beispiel wird hier der sog. GS Caltex-Fall angeführt, wo es um die Besteuerung geht, die im vorzeitigen Gestz keine hinreichende Grundlage findet. Während das höchste koreanische Gericht diese steuerliche Entscheindung dennoch für legitim hält, sieht das koreanische Verfassungsgericht hierin einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, denn sich eine solche Rechtsgewinnung nur aufgund der Auslegung bewerkstelligen läßt, die anstelle einer gesetzgeberischen Lösung tritt. Das heißt, von der strengen Gesetzesbindung ausgehend verbietet das koreanische Verfassungsgericht grundsätzlich die richterliche Rechtsfortbildung. Zwar ist der Entscheidung des Verfassungsgerichts insofern zuzustimmen, als für das Richterrecht eine besondere Rechtfertigung erfoderlich ist, zumal es sich um eine Ausfüllung der Gesetzeslücke handelt. Aber seiner Ansicht ist nicht beizupflichten, weil die richterliche Rechtsfortbildung im Sinne der Lückenausfüllung zur Zeit überall anerkannt ist. Dennoch scheint auch die Entscheidung des höchsten koreanischen Gerichts problematisch zu sein, denn die Besteuerung ohne die gesetzliche Grundlage dann nicht zu rechtfertigen ist, wenn sie unzugunsten der Betroffen geht. ‘Die Besteurung nur aufgrund der gesetzlichen Grundalge’ als ein Rechtsstaatsprinzip verbietet dies vollends. Daher wird hier als ein dritter Weg vorgeschlagen, dass das Gericht zur Enscheidung dieses Falles befugt ist, weil die richterliche Rechtsfortbildung ohnehin möglich ist, dass sie aber im weiteren erneut rechtfertigt werden soll, weil sie für den Betroffen nachteilig ist.
참고문헌 (56)
- Savigny, "System des heutigen römischen Rechts, Bd. 1", pp.206~
- Engisch, "Einführung in das juristische Denken" (2010)
- Larenz, "Methodenlehre der Rechtswissenschaft" (1995)
- "Bydlinski Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff" (1991)
- Pawlowski, "Methodenlehre für Juristen" (1991)
- Esser, "Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung" (1972)
- Zippelius, "Juristische Methodenlehre" (1971)
- Raisch, "Vom Nutzen der überkommenen Auslegungskanones für die praktische Rechtsanwendung" (1988)
- Kaufmann, "Das Verfahren der Rechtsgewinnung" (1999)
- Koch, "Juristische Begründungslehre" (1982)
- Kramer, "Juristische Methodnelehre" (1998)
- K. Engisch, "법학방법론" (2011), 세창츨판사
- Zippelius, "법학방법론" (1976), 삼영사
- 허일태, "법학방법론" (2000), 세종출판사
- Kriele, "법발견의 이론" (2013), 유로서적
- "대법원 1954.5.5. 4287민상271", ~
- "대법원 2006.5.12. 2005도6525", ~
- "대법원 2007.6.14. 2007도2162", ~
- "대법원 2011.10.27. 2009도2629", ~
- "대법원 2003.1.10. 2002도2363", ~
- "대법원 2007.6.14. 2007도2162", ~
- "대법원 2011.10.13. 2011도6287", ~
- "대법원 1973.2.13. 72누126", ~
- "대법원 1997.3.20. 96도1167", ~
- "헌법재판소 2012.12.27. 2011헌바117", ~
- 임미원, "형법상 뇌물죄규정에 대한 헌재 한정위헌결정의 기초적 고찰", 법철학연구, 16(1), pp.143~170 (2013), 한국법철학회
- 한수웅, "헌법재판소법 제68조 제2항에 의한 헌법소원심판에서 한정위헌결정의 문제점 - 한정위헌청구의 문제를 계기로 하여 -", 홍익법학, 8(2), pp.137~173 (2007), 법학연구소
- Heck, "Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz", pp.33~ (1914)
- Canaris, "Die Feststellung von Lücken im Gesetz" (1983)
- "대법원 1994.12.20. 선고, 94모32 전원합의체결정", ~
- Larenz, "Methodenlehre der Rechtswissenschaft", pp.34~ (1979)
- Bergbohm, "Jurisprudenz und Rechtsphilosophie, Bd. 1", pp.382~ (1892)
- 임미원, "법관의 법형성에 관한 일고찰 ― <구 조세감면규제법> 한정위헌 결정과 관련하여 ―", 공법연구, 41(1), pp.165~196 (2012), 한국공법학회
- 김영환, "법학방법론의 관점에서 본 유추와 목적론적 축소", 법철학연구, 12(2), pp.1~28 (2009), 한국법철학회
- Kaufmann, "Rechtsphilosophie", pp.80~ (1997)
- 김영환, "김일수 교수화갑기념논문집", pp.665~ (2006)
- "대법원 2006다25103", ~
- "헌법재판소 2006헌바82 전원재판부", ~
- 김영환, "법발견과 법형성: 확장해석과 유추, 축소해석과 목적론적 축소간의 관계", 제 9회 동아시아 법철학대회 발표문 (2014)
- "구 조세감면규제법", ~
- "대법원 2008.11.27. 2006두19419", ~
- 이명웅, "위헌법률 심판제도에서 법규범과 법해석의 연관성", 법률신문, ~ (2012)
- 김시철, "위헌법률심판절차에서 사법작용의 당부를 심사할 수 있는지 여부", 법률신문, ~ (2012)
- 이철송, "폐지된 세법규정이 해석을 통해 흠결을 효력을 유지할 수 있는가?", 세법연구, XVIII(3) (2012)
- "대법원 2013.3.28. 2012재두299", ~
- 김영환, "법률해석의 한계", pp.105~ (2000)
- Karl Heinrich Friauf, "Grenzen der Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht", pp.53~ (1982)
- Lothar Woerner, "ebenda", pp.23~26
- 방승주, "조세법률주의와 헌법재판 -헌법재판소의 2009헌바123ㆍ126(병합) 구 조세감면규제법 부칙 제23조에 대한 위헌소원결정과 관련한 헌법적 쟁점들을 중심으로-", 법학논총, 29(4), pp.199~222 (2012), 법학연구소
- 남복현, "법률해석과 관련한 헌법재판소와 대법원의 갈등, 그 원인과 해법 - 대법 2013. 3. 28. 선고 2012재두299판결을 중심으로 -", 법학논고, (45), pp.97~150 (2014), 법학연구원
- 홍용건, "법률이 전부 개정된 경우 개정된 법률부칙의 경과규정도 실효되는지 여부(원칙적 예외) 및 예외적으로 실효되지 않는다고 보기 위한 요건으로서 ‘특별한 사정’의 의미와 판단방법", 대법원판례해설, (78) (2008)
- "대법원 2013.3.28. 2012재두299", ~
- 법률신문, "헌법재판소는 헌법재판소법이 법원의 재판을 헌법소원의 대상에서 명시적으로 제외하고 있음에도 불구하고, … 이상한 논리로, 끊임없이 법원의 재판을 헌법소원의 대상으로 삼아 재판이 헌법에 위반된다고 선언하려고 합니다", ~ (2012)
- 허영, "김용준화갑기념논문집", pp.26~ (1998)
- R. Wank, "Die verfassungsgerichterliche Kontrolle der Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung durch die Fachgerichte", JuS, pp.545~ (1980)
- Vosskuhle, "Theorie und Praxis des verfassungskonformern Auslegung von Gesetzen durch Fachgerichte", AöR, 125, pp.180~ (2000)
