독일민법상 계속적 계약관계
Daureschuldverhältnissen im BGB
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초록
우리나라의 민법에는 계속적 계약에 관한 일반규정이 존재하지 않으며, 그 도입을 위한 개정작업도 그리 순탄하지 못한 상황이다. 이와는 달리 독일에서는 2002년에 시행된 채무법현대화법으로 새로 제314조를 마련하여 계속적 계약관계에서의 중대한 사유에 의한 해지에 관한 규정이 입법되었다. 이 글은 제314조가 독일민법의 체계상 어떠한 위치에 놓여 있는지에 관한 다양한 논의를 소개・정리함으로써, 이를 바탕으로 우리나라에서 이루어지는 계속적 계약에 관한 논의에 의미 있는 시사를 줄 수 있으리라는 생각에서 작성된 것이다. 이를 위하여 제314조의 취지와 개요를 살펴보고, 계속적 계약관계에 관한 독일민법상의 규정들이 어떠한 구조를 가지고 있는지, 그리고 각 규정들의 개별적 내용과 그 규정들 상호간의 관계에 대하여 이루어지고 있는 논의를 분석하고자 한다.
Abstract
Ein Dauerschuldverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht durch eine einmalige Handlung erfüllt wird, sondern der Schuldner zu wiederkehrenden Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet ist. Gesetzlich geregelte Dauerschuldverhältnisse sind Miete, Pacht, Darlehen, Dienstvertrag, Verwahrungsvertrag und die Gesellschaft. Die Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts sind auf Schuldverhältnisse mit einer einmaligen Erfüllungshandlung gerichtet und daher auf Dauerschuldverhältnisse nur eingeschränkt anwendbar. Schadensersatzansprüche können nur für die Zukunft geltend gemacht werden, bereits erfüllte Vertragsteile bleiben unberührt. Alle Dauerschuldverhältnisse können gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt gemäß der Regelung des § 314 Abs. 1 S. 2 BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein Verschulden des anderen Teils ist nicht erforderlich. Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen werden, wobei keine pauschale Fristlänge besteht. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend. Besteht der wichtige Grund aus einer Vertragspflichtverletzung, kann gemäß § 314 Abs. 2 BGB die Kündigung erst ausgesprochen werden, wenn eine Fristsetzung oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist. Bei der Beratung der Reform des japanischen Zivilrechts wird die Festsetzung der allgemeinen Bestimungen im Zusammenhang mit Daureschuldverhätnissen wahrscheinlich verschoben werden. Im Gegensatz dazu hat sich das im Jahre 2002 erlassende Schuldrechtmodernisierung sgesetz in §314 Kündigung eines Dauerschuldverhätnisses aus wichtigen Grund konstituieren wurden. Der Verfasser hat schon in einer anderen Abhandlung eine §314 deutschen Zivilrechts direkt betreffende Diskussion vorgestellt. Dieser Abhandlung vergleicht im Anschluss daran die Diskussion, wie §314 im deutschen Bügerliches Gesetzbuch systematisch platziert ist. Der Zweck ist die Gewinnung von Hinweisen fü die Diskussion von Dauerschuldverhätnissen in Korea.
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