해고의 예방조치성과 ‘해고예후원칙’
Prognoseprinzip im deutschen Kündigungsrecht
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초록
독일 해고법에서는 해고예후원칙이 해고제도의 일반적 원리로서 자리 잡고 있다. 이 원칙에 따르면, 해고의 정당성 판단에서 중요한 것은 과거에 해고사유로서 어떠한 문제가 있었는가가 아니라, 앞으로도 그러한 문제가 지속 또는 반복될 것인가 여부라고 한다. 만약 그러한 부정적인 예측이 가능하다면 해고보호법리에도 불구하고 해고는 허용되어야 한다는 것이다. 이러한 경우에도 근로관계가 지속되도록 하는 것은 자칫 사용자의 재산권 또는 경영의 자유를 본질적으로 침해하는 것이 될 수 있기 때문이다. 결국 이 원칙은 해고제도의 제도적 목적을 과거 의무위반사실에 대한 비난에서 찾을 것이 아니라, 미래 발생될 계약장애사유의 지속을 미리 예방하도록 하는 데에서 찾아야 함을 보여주고 있다. 이렇게 해고의 제도적 목적을 미래 발생될 불이익을 예방하는 데에서 찾는 한, 해고 특히 행태 상 사유에 기한 해고는 더 이상 전형적인 징계수단으로서의 속성을 가진다고 보기는 어렵게 된다. 나아가 해고의 정당성을 판단하는 경우에도 “계약장애사실의 유무 이외에 그러한 장애사실의 발생이 장차 미래에 어떠한 의미를 가질까” 여부를 판단하는 절차가 반드시 필요하게 된다. 이처럼 독일 해고법상의 해고예후원칙은 해고제도의 법이론적 체계를 새로이 재구축한 해고원리라고 할 수 있으며, 그러한 점에서 우리 해고법에서도 이에 관한 많은 연구가 필요한 시점이 아닐 수 없다.
Abstract
Dauerschuldverhältnisse werden durch Kündigung beendet. Das hat unzweifelhaft etwas mit der Zukunft der Beziehungen unter den Vertragspartnern zu tun. Die wirksame Kündigung löst das Arbeitsverhältnis für die Zukunft auf. Insoweit ist jede Kündigung auf die Zukunft bezogen. Damit setzt die Kündigung eines Arbeitsvertrags eine Prognoseentscheidung voraus. Jede Kündigung kann nicht gekündigt werden, weil der Arbeitgeber in der Vergangenheit keine Beschäftigungsmöglichkeiten hatte, wenn er im Kündigungszeitpunkt welche hat. Vielmehr ist es entscheidend, ob dem Arbeitgeber künftig Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen. Das gilt unterschiedlos für alle Arten von Kündigungsgründen. Sie sind ihrer Natur nach zukunftsbezogen. In welchem Ausmaß allein eine Zukunftsprognose als Kündigungsgrund geeignet sein kann, läßt insbesondere die Diskussion um die krankheits- und betriebsbedingte Kündigung deutlich werden. Durch Prognoseprinzip ist einfach zu erklären, warum der Arbeitgeber den Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht kündigen kann, wenn die Krankheit im Kündigungszeitpunkt ausgeheilt ist. Herbei kommt es auf die Negativprognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers an. Das Gericht postuliert also die Geltung des Prognoseprinzips auch im Bereich der verhaltendsbedingten Kündigung. Es gibt keinen ernsthaften literarischen Widerstand gegen die Anwendung des Prognoseprinzips im Kündigungsschutzrecht mehr. Noch zu beachten ist, dass das Prognoseprinzip ideologisch neutral ist. Im Bereich der betriebsbedingten Kündigung nutzt das Prognoseprinzip insbesondere den Arbeitgebern, die schon dann eine Kündigung aussprechen können, wenn absehbar zum Ablauf der Kündigungsfrist keine Beschäftigung mehr vorhanden ist. Im Bereich der personen- und krankheitsbedingten Kündigung kann das Prognoseprinzip sowohl dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer je nach tatsächlicher Fallkonstellation nutzen. Der Prognoseprinzip kann für koreanisches Kündigungsrechtssystem bedeutsam sein, da in Korea es zwar falsch, aber noch üblich ohne Zweifel anzuerkennen ist, dass verhaltensbedingte Kündigung den Strafscharakter hat.
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