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유럽, 특히 독일에서 性別의 變更

Die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit In Europa, insbesondere in Deutschland

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주제분류법학

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Abstract

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in der Entscheidung Goodwin v. United Kingdom vom 11. 7. 2002 einstimmig für die Anerkennung von Geschlechtsänderungen ausgesprochen. Das bedeutet, dass heute in Europa alle Staaten verpflichtet sind, die Änderung der rechtlichen Geschlechts- zugehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahre 1978 die Zulässigkeit der Geschlechtsänderung aus der Menschenwürde(Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz) und aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) abgeleitet. Am 10. 9. 1980 wurde dann das Trans- sexuellengesetz verabschiedet. Voraussetzung der Geschlechtsänderung ist in Deutschland, dass der Antragsteller aus medizinischer Sicht zum Kreis der Transsexuellen zu rechnen ist und sich einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat. Der Antragsteller muss außerdem unverheiratet und dauernd fortpflanzungsunfähig sein. Im Falle einer Geschlechtsänderung gilt das “Offenbarungsverbot.” Dritten darf über die Geschlechtsänderung keine Auskunft gegeben werden. Dritte haben auch kein Recht, in Register Einsicht zu nehmen, aus denen sich die Geschlechts- änderung ergibt.

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