본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

생명보험계약상의 권리의 양도

Die Abtretung der Rechte aus Lebensversicherungsvetrag

0

조회

0

다운로드

8

인용

0

참고문헌

키워드

주제분류법학

초록

Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag. Es soll hierbei nicht nur untersucht werden, welche Voraussetzungen für eine wirksame Abtretung vorliegen müssen, sondern vielmehr auch die Rechtsposition der Beteiligten nach erfolgter Abtretung dargestellt werden. Die Vorschrift des §731 Abs. 2 Koreanischen Handelsgesetz setzt voraus, daß er imstande ist, die vertraglichen Gestaltungsrechte auszuüben bzw. über die geldwerten Versicherungsansprüche durch Abtretung frei zu verfügen. Diesem interesse des Versicherungsnehmers an freier Negoziabilität widerstreitet das interesse des Begünstigten, bei Eintritt des Versicherungdfalls in den Genuß der Versicherungssumme zu gelangen. Die Durchsetzung dieses Versorgungsinteresses erfordert eine durch Abtretung des Versicherungsnehmers nicht zu beeinträchtigende Rechtsposition des Dritten. In Hinblick auf die Frage, welche Voraussetzungen für eine wirksame Abtretung vorliegen müssen, eine Abtretung der Versicherungsanspüche ist dem versicherer gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie der Verfügungsberechtigte angezeigt hat. Die Rechtsfolgen einer Anzeige der Abtretung regelt die Vorschrift des§450 Koreanischen BGB. Für die Frage, wie die Abtretung des Versicherungsanspruches druch den Versicherungsnehmer auf die Rechtsstellung auswirkt, ist zwischen Vollzession und Sicherungsabtretung, zu unterscheiden. Nach meiner Meinung geht dergegenüber davon aus, auch die Sicherungszession einen widerruf der Bezugsberechtigung bedeutet und daß dieser Widerruf mit Anzeige bei dem Versicherer wirksam wird, ohne daß insoweit eine ausdrückliche Erklärung über den Widerruf der Bezugsberechtigung abzugeben ist. Eine ganz andrere und noch weitergehende Frage ist es, ob die Sicherungszession einen endgültigen Widrruf der Bezugsberechtigung enthält oder ob der Widerruf nur für die Dauer der Abtretung wirksamkeit entfaltet, mithin die ursprüngliche Bezugsberechtigung mit der Rückabtretung wieder auflebt. Anders als bei der Vollzession ist mit der Sicherungszession regelmäßig kein endgültige Widerruf der Bezugsberechtigung verbunden, vielmehr ist davon auszugehen, daß nach erfolgter Rückabtretung das ursprünglich Bezugsrecht wieder auflebt.

참고문헌 (15)

  1. 김문재, "生命保險契約者의 地位의 讓渡 -대상판결 :東京高判 平成17(ネ)5613號, 平18. 3.22,民17部判決-", 상사판례연구, 21(4), pp.281~310 (2008), 한국상사판례학회
  2. 김선정, "보험계약자변경", 상사판례연구, 21(4), pp.237~279 (2008), 한국상사판례학회
  3. 김형기, "미국ㆍ일본에 있어 생명보험전매 추세 및 규제현황", 보험학회지, (80), pp.1~36 (2008), 한국보험학회
  4. 정진옥, "지체보험료를 납입한 보험수익자의 지위", 상사법연구, 24(4) (2006)
  5. 藤田友敬, "保險金受取人の法的地位(1)", 法學協會雜誌, 109(5) (1992)
  6. 志田惣一, "現代保險法海商法の諸相 in 生命保險契約における解約の法的性質" (1990), 成文堂
  7. M.L. Crawford, "Law and the Life Insurance Contract" (1994), IRWIN
  8. Bruck, "Kommentar zum Versicherungs- vertragsgesetz und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Einschluß des Versicherungsmittlerrechts", ~ (1988), Bd.5[DOI]
  9. Prölss, "Versicherungsvertragsgesetz mit Erläuterungen zu den wichtigsten Versicherungsbedinungen", ~ (1992), 21 Aufl, 25 Aufl
  10. Hasse, Bodo, "Interessenkonflikte bei der Lebensversicherung zugunsten Dritter", 박사, pp.1981
  11. Heilmann, Hans, "Die Begrünstigung in der Kapitalversicherung", VersR 1972, 997~ (1972)
  12. Joseph, Ulrich, "Lebensversicherung und abtretung" (1990), Peterlang
  13. Kuhnert, "Die Funktion der Abtretungsanzeige in der Lebensversicherung", VersR 1988, 1218~ (1988)
  14. Winter, Gerrit, "Die Rechte Dritter gegen den Versicherer(Lebensversicherung)", ZversWiss 1970, 50~ (1970)
  15. Winter, Gerrit, "Interessenkonflikte bei der Lebensversicherung zugunsten Angehöriger", Mannheimer Vertrage zur Versicherungswissenschaft, ~ (1990)

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (15건)