법해석학을 통해 다시 바라본 사회적 행위론
Rehabilitierung der sozialen Handlungslehre durch die juristische Hermeneutik
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Die soziale Handlungslehre, die die theoretische Problematik der kausalen und finalen Handlungslehre zu überwinden versucht, hat zwar viele theoretischen Vorteile, aber sie muss der Kritik ausgesetzt werden, dass sie “sich kaum von der Wertungsstufe des Tatbestandes abgrenzen” lasse. Das heisst, dass sie die Funktion des Verbindungselements nicht erfüllen kann. Aus der Sicht der juristischen Hermeneutik kann man jedoch den Kritikpunkt der sozialen Handlungslehre als theoretischen Vorteil neu verstehen. Der Grund hierfür liegt darin, dass jedes Verstehen selbst aus der Sicht der juristischen Hermeutik von Haus aus “zirkuliert”. Wenn man diese hermeneutische These auf den Handlungsbegriff anwendet, dann folgt daraus notwendigerweise das Ergebnis, dass der Handlungsbegriff nicht befreit von der “Zirkelstruktur” sein muss. Wenn dies der Fall ist, dann kann man behaupten, dass die soziale Handlungslehre deshalb theoretisch besser als die anderen ist, weil sie die Zirkelstruktur in den Maßstab der “Sozialerheblichkeit” internalisiert. Die soziale Handlungslehre, die durch die juristische Hermeneutik rehabilitiert wird, spielt noch immer in den zwei strafrechtlichen Bereichen ihre Rolle: Zum ersten in der Unterscheidung zwischen “Tun und Unterlassen”, zum zweiten in “Konkurrenzen”.
