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보험계약법상 철회의 법리 - 독일보험계약법에서의 철회권 행사를 중심으로 -

Die gesetzliche Theorie des Widerrufs im Versicherungsvertragsrecht

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주제분류법학

초록

Gemäß § 8 des deutschen-VVG kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Fristbeginn knüpft an den Zugang verschiedener Vertrags- und Informationsunterlagen an. Nach dem alten deutschen Versicherungsvertragsrecht wurde das Policenmodell, in dem dem Versicherungsnehmer die Informationen rechtszeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen sind, festgestellt. Aber damit konnte der Versicherungsverbraucher nicht genug geschützt werden. Daher wurde das Policenmodell abgeschaft und bei Reform des Versicherungsvertragsrechts das Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer den Antrag stellt, nachdem ihm die Informationen einschließlich der AVB übermittelt worden sind, eingeführt. Nach dem deutschen Recht soll der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist an seine Vertragserklärung nicht gebunden sein. Der Versicherungsnehmer kann ohne Grund seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen auflösen, aber er kann ohne zeitliche Beschränkung bzw. Limitierung immer widerrufen, wenn der Versicherer seine Informaionspflicht nicht erfüllte. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer sollen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages besser informieren. Nach dem koreanischen geltenden Versicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer aufgrund der Verletzung der Informationspflicht den Versicherngsvertrag anfechten. Der Fristbeginn knüpft an den Abschluss des Versicherungsvertrags auch wie nach dem deutschen Recht an. Aber es würde vorgeschlagen, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne bestimmte Begründung widerruft. Um den Verbraucher besser zu schützen, mußte das Versicherungsrecht sofort reformiert werden.

Abstract

Gemäß § 8 des deutschen-VVG kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Fristbeginn knüpft an den Zugang verschiedener Vertrags- und Informationsunterlagen an. Nach dem alten deutschen Versicherungsvertragsrecht wurde das Policenmodell, in dem dem Versicherungsnehmer die Informationen rechtszeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen sind, festgestellt. Aber damit konnte der Versicherungsverbraucher nicht genug geschützt werden. Daher wurde das Policenmodell abgeschaft und bei Reform des Versicherungsvertragsrechts das Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer den Antrag stellt, nachdem ihm die Informationen einschließlich der AVB übermittelt worden sind, eingeführt. Nach dem deutschen Recht soll der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist an seine Vertragserklärung nicht gebunden sein. Der Versicherungsnehmer kann ohne Grund seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen auflösen, aber er kann ohne zeitliche Beschränkung bzw. Limitierung immer widerrufen, wenn der Versicherer seine Informaionspflicht nicht erfüllte. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer sollen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages besser informieren. Nach dem koreanischen geltenden Versicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer aufgrund der Verletzung der Informationspflicht den Versicherngsvertrag anfechten. Der Fristbeginn knüpft an den Abschluss des Versicherungsvertrags auch wie nach dem deutschen Recht an. Aber es würde vorgeschlagen, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne bestimmte Begründung widerruft. Um den Verbraucher besser zu schützen, mußte das Versicherungsrecht sofort reformiert werden.

참고문헌 (37)

  1. 김도년, "소비자보호철회권의 민사법상 지위", 박사, pp.2009
  2. 김성천, "민사법상 청약의 구속력과 철회에 관한 연구", 박사, pp.2001
  3. 김은경, "상법상 보험약관 교부 및 설명의무와 독일 보험계약법 개정안의 소비자정보제공 등의 의무에 대한 고찰", 외법논집, (25), pp.209~242 (2007), 법학연구소
  4. 김은경, "보험자의 설명의무에 대한 재고", 상사판례연구, 20(3), pp.111~137 (2007), 한국상사판례학회
  5. 김은경, "독일보험계약법상 보험자의 정보제공의무 등에 대한 고찰", 기업법연구, 23(2), pp.169~192 (2009), 한국기업법학회
  6. 김학동, "민법총칙 제9판" (2008), 박영사
  7. 맹수석, "보험계약상 청약철회제도의 법적 쟁점과 개선 방안- 일본 보험업법의 검토를 중심으로", 보험학회지, (87), pp.97~134 (2010), 한국보험학회
  8. 손주찬, "보험약관명시의무위반과 보험계약자의 고지의무위반의 효과", 저스티스, 29(2) (1996)
  9. 송덕수, "신민법강의 제2판" (2009), 박영사
  10. 양승규, "보험법" (2002), 삼지원
  11. 유주선, "보험계약자의 보험계약에 대한 철회 - 우리나라와 독일의 비교법적인 관점에서 -", 경영법률, 19(4), pp.83~110 (2009), 한국경영법률학회
  12. 이필규, "2009년 독일 보험계약법(VVG)" (2009), 세창출판사
  13. 장경환, "보험약관의 교부․설명의무-입법취지와 성격을 중심으로", 보험학회지, 46 (1995), 한국보험학회
  14. 정동윤, "상법(하)" (2000), 법문사
  15. 정진명, "사법상의 철회에 관한 연구", 재산법연구, 26(1), pp.45~80 (2009), 한국재산법학회
  16. 정찬형, "상법강의(하)(제12판)" (2010), 박영사
  17. 정호열, "약관명시설명의무와 고지의무와의 관계 in: 정동윤교수화갑기념논문집" (1999), 법문사
  18. 최기원, "상법학신론" (2004), 박영사
  19. 최병규, "상법 제638조의 3과 약관규제법 제3조의 관계", 보험법률, (15) (1997), 보험신보사
  20. Bülow, "NJW 2000 2049, 2051", 2000~
  21. Langheid, "Langheid, Reform des VVG, NJW 2007, 3665(3666)", ~
  22. Langheid, "VVG" (2010), C.H.Beck
  23. "Lorenz JuS 2000, 833, 835", ~
  24. Marlow, "Das Neue VVG, 2. Aufl" (2007), VVW
  25. Meixne, "Das neue Versicherungsvertragsrecht" (2008), C.H. Beck
  26. Michael Terbile, "Versicherungsrecht" (2008), C.H. Beck
  27. Schimikowski, "HK-VVG", pp.2010, Münchener Kommentar VVG
  28. Project Group, "Restatement of European Insurance Contract Law", Draft Common Frame Reference Chapter III, Section IX, Insurance Law, 17.12.2007, Article 2, ~ (2007)
  29. Römer, "Langheid VVG 2. Aufl" (2003), C.H.Beck
  30. Rüffer, "Versicherungsvertragsgesetz" (2009), Normos
  31. "Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 19" (2004), C.H.Beck
  32. "BGBl. III", FNA 7632-6-1
  33. Europäische Kommission, "E-commerce und Vericherung", Markt, 02-DE Rev.1, ~
  34. "Gesetzenentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Reform-VVG, 11. Oktober. 2006, Druchsache 16", 3945, S. 121, 2006
  35. "Richtlinie 2002", 83, pp.2002, ~

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