사회국가의 정당성
Die Legitimit?sf?igkeit des Sozialstaats
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Abstract
Die Legitimitätsfähigkeit des Sozialstaats Prof. Dr. Hong, Seong-Bang Legitimität bedeutet: innere Anerkennung des Staates und seiner Verfassung. Unter den Bedingungen des modernen demokratischen Verfassungsstaats beruht die Legitimität auf der Überzeugung, daß Staat und Staatsverfassung im großen und ganzen vernünftig begründbar sind, weil sie die verhältnismäßig günstigsten Voraussetzungen für Friede, Freiheit und Gerechtigkeit bieten und deshalb jeder Alternativen vorzuziehen sind. Legitimitätsprobleme entstehen, wenn daran Zweifel auftauchen. Die Legitimitätsgrundlage ist materiale Rationalität. Nicht Legalität, sondern Begründbarkeit, Rechtfertigungsfähigkeit ist das Wesentliche der rationalen Legitimität. Legitimität wird auf einen komplizierten Pluralismus der Werte wiederspiegelt und hat eine lange, über Thomas von Aquin bis zu Aristoteles zurückreichende Traditon. Die sozialstaatliche Aktivität gehört auch dazu, daß zu den Legitimitätsbedingungen eines Staates, der der condition humaine gerecht werden will. Die meisten Positionen, die sich in der Diskussion um die Legitimitäts- probleme des Sozialstaates zu Wort melden, stellen die Legitimitätsfähigkeit des Sozialstaates freilich nicht in Frage. Zum einen werden diese Positionen, die vom Grundgesetz als einem Datum ausgehen, das zwar interpretiert und auch entwickelt, aber nicht einfach ignoriert werden kann und in dem das Sozialstaatsprinzip als ein wesentlicher Teil enthalten ist. Zum anderen scheint jede Positionen, die historischen Erfahrungen der betreffenden Nation berücksichtigen zu müssen. Doch diese Gründe sind historischer bzw. positivistischer und nicht theoretischer Natur. Sie vermögen die Notwendigkeit sozialstaatlicher Aktivität und d.h. die Legitimitätsfähigkeit des Sozialstaates nicht logisch zwingend nachzuweisen. Hinter der Legitimitätsdiskussion des Sozislstaates stehen die Fragen der Finanzierung des expandierenden sozialstaatlichen Leistungssystems, der Strukturveränderungen des Sozialstaats, der Revolution der Erwartungen und Ansprüche des Bürgers. In Bezug auf diese Fragen ist man der Überzeugung, daß der Staat, der in einem früher unvorstellbaren Maß als Lenker, Schlichter, Umverteiler des sozialen Lebens auftritt, der erzieht, fördert, subventioniert, stabilisiert, ausgleicht und Chanceen verteilt, nicht wertblind einhertappen könne. Ausgangspunkt der Position, die die Legitimitätsfähigkeit des Sozialstaats grundsätzlich in Frage stellt, ist die These, daß individuelle Freiheit ist das Ziel aller Politik sei und daß Freiheit mit austeilender Gerechtigkeit nicht zu vereinbaren sei. Deshalab lautet die Schlußfolgerung: Der Sozialstaat lasse sich nicht rechtfertigen, weil sich die austeilende Gerechtigkeit nicht rechtfertigen lasse. Dieser Individualismus geht von einem Freiheitsverständnis aus, in dem Freiheit nicht als Vorbedingung sittlichen Hadelns gilt. Darüberhinaus unterschätzt bzw. übersieht er in seiner extremen Variante, daß die soziale Interdependenz, in der der Mensch handelt, die Voraussetzung seiner individuellen Lebensentfaltung ist. Die erkenntnistheoretische Prämmisse dieser Position, die sozilastaatliche Ziele prinzipiell für legitimitätsunfähig hält, ist ein Nominalismus, der den Allgemeinbegriffen jede Realität außerhalb des Denkens abspricht.
