판매촉진물품의 제공과 상표의 사용
Markenbenutzung durch Abgabe von Werbegeschenken
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초록
Nach der koreanischen Rechtsprechung ist die Abgabe von Werbegeschenken nicht die Benutzung der Marke im Sinne der Löschungsklage wegen Nichtbenutzung, weil Werbegeschenke nicht der Gegenstand einer separaten Transaktion sind. Aber im Fall einer Markenverletzung sei die unentgeltliche Abgabe einer Ware, insofern die Ware an sich Gegenstand einer separaten Transaktion ist, als die Benutzung der Marke anzusehen. Nach dem Europäischen Gerichtshof muss eine Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn sie auf Werbegeschenke verwendet wurde, weil eine solche Verwendung nicht die „ernsthafte Benutzung“ ist. In diesem Sinne stehen koreanische Gerichte im Einklang mit der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs. Allerdings ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht leicht zu überzeugen, weil der Europäische Gerichtshof und deutsche Bundesgerichtshof in der Regel auch die Verwendung einer Marke auf die unentgeltlich abgegebene Ware als rechtserhaltende Benutzung im Markenrecht angesehen haben. Die Markenverwendung auf Werbe- geschenke zeigt auch die Herkunft als Markeninhaber, und deshalb ist der Zweck der Marke, deren Hauptfunktion die Herkunftsfunktion ist, als erfüllt anzusehen. Schließlich sollte die Markenverwendung auf Werbegeschenke als rechtserhaltende Benutzung angesehen werden, und eine solche Handlung ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers sollte gleichzeitig als rechtsverletzende Benutzung angesehen werden.
Abstract
Nach der koreanischen Rechtsprechung ist die Abgabe von Werbegeschenken nicht die Benutzung der Marke im Sinne der Löschungsklage wegen Nichtbenutzung, weil Werbegeschenke nicht der Gegenstand einer separaten Transaktion sind. Aber im Fall einer Markenverletzung sei die unentgeltliche Abgabe einer Ware, insofern die Ware an sich Gegenstand einer separaten Transaktion ist, als die Benutzung der Marke anzusehen. Nach dem Europäischen Gerichtshof muss eine Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn sie auf Werbegeschenke verwendet wurde, weil eine solche Verwendung nicht die „ernsthafte Benutzung“ ist. In diesem Sinne stehen koreanische Gerichte im Einklang mit der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs. Allerdings ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht leicht zu überzeugen, weil der Europäische Gerichtshof und deutsche Bundesgerichtshof in der Regel auch die Verwendung einer Marke auf die unentgeltlich abgegebene Ware als rechtserhaltende Benutzung im Markenrecht angesehen haben. Die Markenverwendung auf Werbe- geschenke zeigt auch die Herkunft als Markeninhaber, und deshalb ist der Zweck der Marke, deren Hauptfunktion die Herkunftsfunktion ist, als erfüllt anzusehen. Schließlich sollte die Markenverwendung auf Werbegeschenke als rechtserhaltende Benutzung angesehen werden, und eine solche Handlung ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers sollte gleichzeitig als rechtsverletzende Benutzung angesehen werden.
참고문헌 (8)
- 문삼섭, "상표법, 제2판" (2004)
- 송영식, "지적소유권법(하), 제10판" (2008)
- 윤선희, "상표법" (2007)
- 최성우, "OVA상표법, 개정2판" (2007)
- Fezer, Karl-Heinz, "Markenrecht, Kommentar" (2009), C.H.Beck
- Ingerl, Reinhard, "Markengesetz, Kommentar" (2003), C.H.Beck
- Ströbele, Paul, "Markengesetz, Kommentar, Carl Heymanns, 9.Aufl" (2009)
- von Schultz, Detlef, "Markenrecht, Kommentar, Recht und Wirtschaft, 2.Aufl" (2007)
