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촛불집회에 대한 법적 고찰- 광우병 촛불집회를 중심으로 -

Rechtlicher Aspekte der sog. Kerzen-Versammlungen

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주제분류법학

초록

Seit Anfang Mai versammeln sich zigtausende Menschen jeden Abend vor dem Rathaus in Seoul mit den Kerzen. Diese sog. Kerzen-Versammlungen, die im Jahr 2002 begann, spielen eine wichtige Rolle für die Entwicklung der koreanischen Demonstration. Nach dem Art. 10, Abs. 1 des koreanischen Versammlungsgesetzes, sind die Versammlungen verboten, die nach Sonnenuntergang durchgeführt werden. Ausnahmsweise kann die Polizei solche Versammlungen erlauben, nur wenn unvermeidbare Gründe vorliegen gemäßArt. 10, Abs. 2 des koreanischen Versammlungsgesetzes und in der Tat, will die Polizei diese Gründe sehr eng verstehen und keine Ausnahme erlauben. Solche Anwendung des Gesetzes wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern auch gegen den Willen des koreanischen Verfassungsgerichts. Auf der anderen Seite, ist es unverwechselbar, dass man die Kerzen-Versammlungen unter dem Begriff der Demonstrationen versteht und die Verbotregelung über die Versammlung nach Sonnenuntergang auch an die Kerzen-Versammlungen angewendet wird. Die Polizei soll die Anmeldung der Kerzen-Versammlungen möglichst erlauben, ansonsten könnte der polizeiliche unmittelbare Zwang gegen die Demonstranten, die an die friedlichen Kerzen-Versammlungen teilnehmen, nicht gerechtfertigt werden. In der letzten Zeit, verwandelten sich diese Kerzen-Versammlungen in die Straßen-Demonstrationen. Aber grundsätzlich solche Demonstrationen gehören auch zum Schutzbereich der Versammlungsfreiheit. Daher sollen diese Demonstration als Spontandemonstration auch geschützt werden, soweit keine Gewalt mit sich führt.

Abstract

Seit Anfang Mai versammeln sich zigtausende Menschen jeden Abend vor dem Rathaus in Seoul mit den Kerzen. Diese sog. Kerzen-Versammlungen, die im Jahr 2002 begann, spielen eine wichtige Rolle für die Entwicklung der koreanischen Demonstration. Nach dem Art. 10, Abs. 1 des koreanischen Versammlungsgesetzes, sind die Versammlungen verboten, die nach Sonnenuntergang durchgeführt werden. Ausnahmsweise kann die Polizei solche Versammlungen erlauben, nur wenn unvermeidbare Gründe vorliegen gemäßArt. 10, Abs. 2 des koreanischen Versammlungsgesetzes und in der Tat, will die Polizei diese Gründe sehr eng verstehen und keine Ausnahme erlauben. Solche Anwendung des Gesetzes wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern auch gegen den Willen des koreanischen Verfassungsgerichts. Auf der anderen Seite, ist es unverwechselbar, dass man die Kerzen-Versammlungen unter dem Begriff der Demonstrationen versteht und die Verbotregelung über die Versammlung nach Sonnenuntergang auch an die Kerzen-Versammlungen angewendet wird. Die Polizei soll die Anmeldung der Kerzen-Versammlungen möglichst erlauben, ansonsten könnte der polizeiliche unmittelbare Zwang gegen die Demonstranten, die an die friedlichen Kerzen-Versammlungen teilnehmen, nicht gerechtfertigt werden. In der letzten Zeit, verwandelten sich diese Kerzen-Versammlungen in die Straßen-Demonstrationen. Aber grundsätzlich solche Demonstrationen gehören auch zum Schutzbereich der Versammlungsfreiheit. Daher sollen diese Demonstration als Spontandemonstration auch geschützt werden, soweit keine Gewalt mit sich führt.

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