독일법상 건축사계약의 법적성질에 관한 소고
?ber die Rechtsgeschaften des Artitektenvertrag in deutschen Gesetz
소재선
초록
[Zusammenfassung] Über die Rechtsgeschaften des Artitektenvertrag in deutschen Gesetz SO, Jae-Seon* Die vorgehende Arbeit untersucht die Veränderungen von Theorie und Präzedensfälle der rechtlichen Eigenschaften des deutschen Architektenrechts. Da natürlich der Aufbau des deutschen und koreanischen Rechts verschieden ist, ist es nicht angemessen die Erörterung des deutschen Rechts so wie es ist in Korea einzuführen. Es ist von großer Bedeutung, wenn wir durch den Lauf vieler Systemarten den auf die koreanische Situation erreichenden großen Einfluß durch das deutsche Recht untersuchen. In Korea verlangt die rechtliche Eigenschaft des Architektenrechts in Theorie und Präzedensfällen keine bestimmte Entwurfs-, PlanKontrollen-, Kontrollenarten. Außerdem wird es nicht genau klar, ob es sich um einen Werkvertrag oder Auftrag handelt. In deutschen Präzedensfällen werden alle Entwurfs-, Entwurfs-·Bauführungs-, Bauführungsarten und Architektenverträge als Bauverträge angesehen. Es wird ebenfalls bestätigt, daß die Theorie denselben Standpunkt wie die Präzedensfälle vertritt. Da es in Korea, ob das Anwendung des Werkvertrag oder Auftrag ist, als Problem auftritt und sowie in Deutschland andererseits, ob es ein Werkvertrag oder Dienstvertrag ist als Problem auftritt, ist es nicht immer angemessen die deutschen Erörterungen genauso in Korea anzunehmen. Die ausschlaggebende deutsche Erörterung, nämlich das Vorlegen des Problems, was das Ziel des Architektenrechts eigentlich ist, und die Standpunktübereinstimmung der Präzedensfälle und Theorie des vor und nach dem 2.Weltkrieges, kommt zu dem Schluß, daß das Ziel beim Bauentwurf ein fehlerfreier Bau ist. Der deutsche Erörterungsverlauf reicht rechtvergleichende aus, um in das koreanische Recht einzubezogen zu werden.