독일행정법상 행정절차에서의 조정을 통한 행정갈등해결의 가능성과 한계
Moeglichkeiten und Grenzen der Verwaltungs- konfliktbewaeltigung durch Mediation im deutschen verwaltungsrechtlichen Verfahren
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Abstract
Die Einsatzfelder der Verwaltungsmediation als alternative Konfliktlösungsverfahren befinden sich in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts, und sind insbesondere von Bedeutung, da der Einsatz der Mediation im Verwaltungsverfahren vorbeugende bzw. präventive Konfliktbewältigung ermöglicht. Durch die Konfliktmittlung im Verwaltungsverfahren wird das Verwaltungsverfahren als Prozess komplexer Entscheidungsbildung gefördert, und auch die Akzeptanz der Verwaltungsentscheidung gewährleistet, die das Verfahren beschließt. Es ist doch kein Wunder, dass in der letzten Zeit im Deutschland das Konfliktbewältigungspotential der herkömmlichen administrativen Verfahren nicht mehr beachtet wird, sondern alternative Formen der Streitbeilegung angestrebt wird. Bei Entscheidungen von hoher Komplexität oder großem Konfliktpotential kann Konfliktmittlung durchaus sinvoll sein, wobei insbesondere dies bei der Vorhaben, die Planfeststellung voraussetzen, gilt. Das Planfeststellungsverfahren besitzt prinzipiell eine Konfliktbewältigungsfunktion. Im Planfeststellungsverfahren wäre erwünscht, dass die Vorhaben betreffenden Verwaltungskonflikte durch den Einsatz der Konfliktmittlung besser bewältigt werden. Um vom Verwaltungsverfahren erfolgreiche Mediation abzuleiten, müssen alle betroffenen Gruppe beteiligen, und auch Verhandlungsanreize bzw. Einsatz der Mediation bestehen. Im Verwaltungsverfahren ist der Einsatz der Mediation zwar erlaubt, aber der prozeduralen und materiellen Grenzen unterliegen. Schließlich ist nötig, dass Machtmissbrauch der Verwaltung nicht entstehen soll, dass die Bürger als Verfahrenspartner ernst angenommen werden.
