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Rechtsschutzversicherung in Südkorea

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Rechtsstreits abzusichern und damit in vielen Fällen die Wahrnehmung von Rechten erst zu ermöglichen. Sie ist Privatversicherung und Schadensversicherung. Rechtsschutzversicherer sorgen dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. In Südkorea ist das Versicherungsvertragsrecht (VVR) im HGB im Jahre 1963 in Kraft getreten. Im Jahre 1991 wurde das VVR teilweise reformiert. Danach sind Versicherungsumstände enorm geändert worden. Nun ist der Reformbedarf des VVR auch in Südkorea sehr hoch. Bei der Einarbeitung der VVR-Reform sollte man ausländische Beispiele berücksichtigen. Nun könnten die deutsche Reform und die darum gehenden Diskussionen viele Hilfe für Südkorea leisten. Im südkoreanischen HGB sind keine Regelungen zu Rechtsschutzversicherung. Nun ist es aber wünschenswert, dass koreanischer Gesetzgeber neue Regelungen über Rechtsschutzversicherung im koreanischen HGB einführen. Südkorea befindet sich in der Anfangsphase bezüglich der Rechtsschutzversicherungsgeschäfte. Die deutsche Versicherungsgesellschaft D.A.S., hat neulich begonnen, in Südkorea ein Rechtsschutzversicherungsgeschäft zu betreiben. Seit dem 20.10.2009 verkauft auch die LIG Versicherungsgesellschaft Rechtsschutzversicherungsprodukte. In den Rechtsschutzversicherungsgeschäften werden die beiden Gesellschaften konkurrieren. Da der südkoreanischer Markt begrenzt ist, soll sich D.A.S. darum bemühen, dass sie sich in eine Schadensversicherungsgesellschaft umwandeln, die alle Schadensversicherungsprodukte verkauft. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dann auch die Erklärung der AVB von großer Bedeutung. Die Möglichkeit der Versicherten die freie Wahl des Rechtsanwalts sollte ferner auch garantiert werden. In der jetzigen Situation Südkoreas wäre es nicht wünschenswert, die Rechtsschutzversicherung als Sozialversicherung etablieren zu lassen. Es ist aber zu überlegen, Unternehmen aus steuerlich zu unterstützen, die den Angestellten Rechtsschutzversicherungsschutz geben. Wegen des konfuzianistischen Gedankens sind Südkoreaner sehr zurückhaltend in Bezug auf Verklagung gegenüber andere Leute. Es hat aber Sinn, dass die Bürger ihre Rechte durchsetzen. Dazu kann Rechtsschutzversicherung enorm beitragen.

Abstract

Rechtsstreits abzusichern und damit in vielen Fällen die Wahrnehmung von Rechten erst zu ermöglichen. Sie ist Privatversicherung und Schadensversicherung. Rechtsschutzversicherer sorgen dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. In Südkorea ist das Versicherungsvertragsrecht (VVR) im HGB im Jahre 1963 in Kraft getreten. Im Jahre 1991 wurde das VVR teilweise reformiert. Danach sind Versicherungsumstände enorm geändert worden. Nun ist der Reformbedarf des VVR auch in Südkorea sehr hoch. Bei der Einarbeitung der VVR-Reform sollte man ausländische Beispiele berücksichtigen. Nun könnten die deutsche Reform und die darum gehenden Diskussionen viele Hilfe für Südkorea leisten. Im südkoreanischen HGB sind keine Regelungen zu Rechtsschutzversicherung. Nun ist es aber wünschenswert, dass koreanischer Gesetzgeber neue Regelungen über Rechtsschutzversicherung im koreanischen HGB einführen. Südkorea befindet sich in der Anfangsphase bezüglich der Rechtsschutzversicherungsgeschäfte. Die deutsche Versicherungsgesellschaft D.A.S., hat neulich begonnen, in Südkorea ein Rechtsschutzversicherungsgeschäft zu betreiben. Seit dem 20.10.2009 verkauft auch die LIG Versicherungsgesellschaft Rechtsschutzversicherungsprodukte. In den Rechtsschutzversicherungsgeschäften werden die beiden Gesellschaften konkurrieren. Da der südkoreanischer Markt begrenzt ist, soll sich D.A.S. darum bemühen, dass sie sich in eine Schadensversicherungsgesellschaft umwandeln, die alle Schadensversicherungsprodukte verkauft. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dann auch die Erklärung der AVB von großer Bedeutung. Die Möglichkeit der Versicherten die freie Wahl des Rechtsanwalts sollte ferner auch garantiert werden. In der jetzigen Situation Südkoreas wäre es nicht wünschenswert, die Rechtsschutzversicherung als Sozialversicherung etablieren zu lassen. Es ist aber zu überlegen, Unternehmen aus steuerlich zu unterstützen, die den Angestellten Rechtsschutzversicherungsschutz geben. Wegen des konfuzianistischen Gedankens sind Südkoreaner sehr zurückhaltend in Bezug auf Verklagung gegenüber andere Leute. Es hat aber Sinn, dass die Bürger ihre Rechte durchsetzen. Dazu kann Rechtsschutzversicherung enorm beitragen.

참고문헌 (14)

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  10. Römer, "Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl" (2003)
  11. Rüffer, "Versicherungsvertragsgesetz" (2009)
  12. Terbille, "Versicherungsrecht, Münchener Anwaltshandbuch" (2008)
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