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Verfassungsänderung und Verfassungswandel-Beobachtungen zum Verhältnis von Stabilität und Dynamik im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland-

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Im Rechtsvergleich lassen sich ganz allgemein stärker dynamische (flexible, offene etc.) von stärker statischen (festen, rigiden etc.) Verfassungen unterscheiden, wobei damit nur die äußersten Pole einer gleitenden Skala bezeichnet sind. Für die nähere Zuordnung einer konkreten Verfassung zu einem dieser Pole darf dabei nicht nur die Möglichkeit der formellen Verfassungsänderung in der Verfassung selbst eingerichteten Verfahren in den Blick genommen werden, sondern mindestens ebenso sehr auch die Möglichkeit der informellen Verfassungsänderung durch Interpretation, die in der Verfassungstheorie oft auch zu einer eigenständigen Kategorie des „Verfassungswandels“ zusammengezogen wird. Das Grundgesetz erweist sich danach im internationalen Vergleich als eine Verfassung von ausgesprochen hoher Dynamik: Einerseits haben sich die Hürden für formelle Verfassungsänderungen (im Wesentlichen eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern) als nicht besonders hoch erwiesen, so dass es in seiner kurzen Geschichte relativ häufig geändert worden ist. Andererseits wird das Grundgesetz namentlich vom Bundesverfassungsgericht sehr stark nach dem Muster einer „living constitution“ interpretiert; dabei sind vor allem die Grundrechte kontinuierlich an Veränderungen des gesellschaftlichen Umfelds angepasst und auf neue Herausforderungen eingestellt worden. Der Vortrag stellt zunächst die beiden Formen der Verfassungsentwicklung einander gegenüber, bevor in einem letzten Schritt gefragt wird, wie sich dies auf den Stellenwert der Verfassung im öffentlichen Leben der Bundesrepublik ausgewirkt hat.

Abstract

Im Rechtsvergleich lassen sich ganz allgemein stärker dynamische (flexible, offene etc.) von stärker statischen (festen, rigiden etc.) Verfassungen unterscheiden, wobei damit nur die äußersten Pole einer gleitenden Skala bezeichnet sind. Für die nähere Zuordnung einer konkreten Verfassung zu einem dieser Pole darf dabei nicht nur die Möglichkeit der formellen Verfassungsänderung in der Verfassung selbst eingerichteten Verfahren in den Blick genommen werden, sondern mindestens ebenso sehr auch die Möglichkeit der informellen Verfassungsänderung durch Interpretation, die in der Verfassungstheorie oft auch zu einer eigenständigen Kategorie des „Verfassungswandels“ zusammengezogen wird. Das Grundgesetz erweist sich danach im internationalen Vergleich als eine Verfassung von ausgesprochen hoher Dynamik: Einerseits haben sich die Hürden für formelle Verfassungsänderungen (im Wesentlichen eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern) als nicht besonders hoch erwiesen, so dass es in seiner kurzen Geschichte relativ häufig geändert worden ist. Andererseits wird das Grundgesetz namentlich vom Bundesverfassungsgericht sehr stark nach dem Muster einer „living constitution“ interpretiert; dabei sind vor allem die Grundrechte kontinuierlich an Veränderungen des gesellschaftlichen Umfelds angepasst und auf neue Herausforderungen eingestellt worden. Der Vortrag stellt zunächst die beiden Formen der Verfassungsentwicklung einander gegenüber, bevor in einem letzten Schritt gefragt wird, wie sich dies auf den Stellenwert der Verfassung im öffentlichen Leben der Bundesrepublik ausgewirkt hat.

참고문헌 (29)

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