독일에서의 無因的 物權行爲
Abstraktionsprinzip des Verfügungsgeschäft im deutschem Recht
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Abstract
Diese Stude abzielt auf die rechtsvergleichende und rechtshistorische Untersuchung vom Abstraktionsprinzip des Verfügungsgeschäft im deutschem Recht. Hierunter drei Themen werden behandelt, das heißt, Begriff der causa, historische Entwicklung des Abstraktionsprinzips und die Bewertung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips. Causa ist der rechtlich relevante Zweck einer Zuwendung. Historisch anerkannt sind drei Hauptgruppen: causa solvendi, causa credendi und causa donandi. Die causa solvendi ist in erster Linie den Verfügungen zuzuordnen, die beiden andern fallen dagegen in den Bereich der Verpflichtungen. In neuererZeit wird zumeist eine weitere Kategorie hinzugefügt: der Sicherungszweck als typische causa von Sicherungsgeschäften. Die Geschichte der abstrakten Verfügungen, wie das BGB heute kennt, ist Gegenstand zahlreicher Abhandlungen gewesen. Andererseits wird der historische Rückblick zumindest für das Sachenrecht teilweise auch für überflüssig erachtet, da die bei Schöpfung des Abstraktionsprinzips maßgeblichen und vornehmlich begriffsjuristisch geprägten Gründe heute ohnehin nicht mehr von Bedeutung seien. Die entscheidenden Vorteile des Abstraktuonsprinzips gegenüber anderen Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich in vier Punkten zusammenfassen, die letzlich ineinandergreifen und zusammenwirken: Verkehrsschutz und Gestaltungsfreiheit sowie rechtliche Flexbilität und begrifflich-systematische Klarheit.
