독일의 인신구속제도에 대한 검토
Untersuchungshaftsystem in Deutschland
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Abstract
Dieser Aufsatz beschäftigt sich rechtvergleichend mit Untersuchungshaftsystem in Deutschland. Deren Voraussetzungen und Vollzugsverfahren und Art der Freilassung aus Untersuchungshaft unter Vereinheitlichung(als Beschuldigte) des Gegenstandes der Untersuchung kennzeichnen das deutsche system. Während das deutsche System behaftet mit Mängeln an gesetzlicher Kontrolle über (vorläufiges) Festnahmesystem ist, erweitert das bemerkenswert ohne Unter- suchungshaft (freilassend) verlaufendes Ermittlungs- oder Verhandlungsverfahren durch Haftprüfung oder Überprüfung des Haftbefehls. Unbeschadet solcher institutionellen Einrichtung ist die Problematik von Ermittlung oder Verhandlung unter Untersuchungshaft in Deutschland unverändert aufgestellt, ähnlich wie in unserem Land. Untersuchungshaft ist unwiderlegbar das notwendige Einrichtung um effektive Strafjustiz durch Verfahrenssicherung, aber es ist der ernstliche Eingriff in persönliche Freiheitsphäre und ist dadurch die Moglichkeit nicht so wenig, das Verteidigungsrecht der Beschuldigten einzuschränken. Man kann also ohne Übertreibung sagen, dass Erledigungsart solcher Konfliktlage durch Staatsgewalt das rechtsstaatliche Niveau des Staates bestimmt. Beim Rechtsstaat sind zwei Ziele, Ordnungssicherung durch Strafbeschuldigung und Schutz der Freiheits- sphäre des Bürgers, übereinstimmend verfolgt. In diesem Punkt soll man ebensoviel Aufmerksamkeit für vielfältige Freilassungseinrichtungen des deutschen Systems zeigen, wie für vorläufige Festnahme ohne ricterliche Ermächtigung oder vielfältige Untersuchungsvoraussetzungen. Hiermit soll man sich bemühen, Untersuchungshaftpraxis zu Untersuchungshaft als System zu passen, um nicht willkürlich durch Strafjustizorgane durchgeführt zu werden.
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