독일어 제 I 분사의 문법성에 관한 시간 의미론적 고찰
Untersuchungen der zeitsemantischen Beschränkungen der syntaktischen Ableitungen des deutschen I. Partizips
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Abstract
In dieser Arbeit untersuche ichdie Ableitung des I. Partizips und die darin liegende zeitsemantische Beschränkung. Die Ableitungsmöglichkeit des Partizip I. basiert hauptsächlich auf den inhärenten, lexikalischen Eigenschaften des Verbs, die die Aktiosart des Zustands, des Prozesses und des Ereignisses beinhalten. Während der prädikative Gebrauch des II. Partizips in den perfektiven oder passiven Sätzen relativ unbeschränkend ist, findet man den prädikativen Gebrauch des I. Partizips zuerst selten, zum Beispiel nur Lexikalisierungsprozessen unterliegenden Partizipien. Die intransitiven Verben, die den Zustand, bezeichnen, z.B. liegen, stehen, blühen, usw., die den Prozess bezeichnen, z.B. tanzen, lachen, arbeiten, usw. oder die Zustandsveränderung bezeichnen, z.B. ankommen, erblühen, verfaulen können alle problemlos als das II. Partizip prädikativ gebraucht werden. Jedoch wird keine Gruppe von diesen intransitiven Verben grammatisch, wenn sie als das I. Partizip gebraucht wird. In Bezug auf die Ableitung der attribuierten Adjektive verhalten sich das I. und das II. Partizip grammatisch unterschiedlich. Das II. Partizip des Basisverbs, das die Aktionsart des Zustands oder Prozesses beinhaltet, bietet keine Ableitung des attribuierten Adjektivs, ausgenommen des Ereignisverbs, das die Veränderung des Sachverhalts ausdrückt. Umgekehrt kann das attributive Adjektiv aus dem I. Partizip des Basisverbs, das die Aktionsart des Prozesses oder Zustands beinhaltet, ohne irgendeine syntaktische oder semantische Beschränkung ableitbar sein. Diese Probleme der syntaktischen Ableitung des I. Partizips zum prädikativen und attribuierten Gebrauch werden in dieser Arbeit zeitsemantisch folgendermassen erklärt. Das I. Partizip des Verbs mit der Aktionsart vom Zustand oder Prozess stellt den imperfektiven Sachverhalt in einem bestimmten Zeitinterval dar, was erlaubt, dass es als attributives Adjektiv gebraucht wird. Im Gegensatz zu dem Zustands- oder Prozessverb beinhaltet das Ereignisverb den zueinander gegensätzlichen Zustand als lexikalische Eigenschaft. Das I. Partizip dieses Ereignisverbs kann keinerlei Zeitinterval haben, in dem der Zustand bzw. der Prozess zeitweilig bleibt. Daraus folgt, dass das I. Partizip des Ereignisverbs weder prädikativ noch attributiv gebraucht wird.
