양심의 구조와 기능
Die Struktur und die Funktion des Gewissens
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초록
Das Gewissen(Coincidentia) gilt nicht nur als Grundfrage der Moralphilosophie und der Ethik, sondern auch als ein empirisches Wissen, das von allen einzelnen Menschen am nächsten erfahren wird. Dabei ist es als eines der wichtigsten Handlungskriterien, das immer und überall in Anspruch genommen wird und unvermeidbar ist, zu erwähnen. Bei Fragen nach dem Gewissen geht es hauptsächlich um Folgendes: Was ist das Gewissen? Wie wird es gebildet und wahrgenommen? Wie lässt sich seine doppelte Struktur von Gut und Böse durch Gewissenslehren erklären? Ist das Gewissensurteil für sich eine Pflicht? Wenn ja, dann aus welchen Gründen? Ist das Gewissensurteil dann auch für sich eine Pflicht, wenn man nach dem verkehrten Gewissensurteil hin handelt? Was heißt denn die Verbindlichkeit des Gewissens und wie funktioniert sie überhaupt?Johannes Messner, ein Vertreter des modernen Naturrechts, insbesondere des neuscholastischen Naturrechts, baut seine eigene Gewissenslehre auf, die auf der Grundlage des traditionellen Naturrechts von Thomas Aquinas durch die Weiterentwicklung der empirisch-induktiven Methodik zustanden gekommen ist. Das Bedeutendste in der Gewissenslehre von Thomas Aquinas ist die Unterscheidung der Ausdrücke synderesis und conscientia: Während synderesis die naturimmanente Eigenschaft darstellt, mit der man das erste praktische Prinzip erkennt, ist conscientia das Vernunfturteil, womit das erste praktische Prinzip in der konkreten Situation angewendet wird. Gegenüber der Akzentsetzung von Thomas Aquinas in den Begriffen Synderesis und Conscientia verlagert sich die Messnersche Akzentsetzung auf das Begriffspaar Gewissenseinsicht und Gewissensurteil. Das Gewissen ist bei ihm der Ort, wo sich “allgemeinste und unmittelbar einsichtige sittliche Wahrheiten” dem einzelnen Menschen melden; und dieses Prinzip des Naturrechts heißt die Gewissenseinsicht. Das Gewissensurteil tritt als Stimme der Urteilsinstanz auf, welche die Handlungen des einzelnen Menschen daraufhin beurteilt, ob sie gut oder böse sind. Und das Gewissensurteil ist ein im intuitiven und tatsächlichen Urteil begründetes deduktives Urteil. Im Gewissen finden sich zwei Aspekte. Zum einen ist dies das Bewusstsein von sich selbst; zum anderen das Bewusstsein von sich selbst, das etwas unmittelbar Konkretes fordert. Für den zweiten Aspekt des Gewissens beschreibt das Naturrecht als das erste Prinzip der praktischen Vernunft, wie man in konkreten Situationen zu handeln habe, in Form der spezifisch-konkreten Folgen. Insofern lassen sich die Fragen nach der Gewissensproblematik niemals von der Existenz des Naturrechts und dessen Erkenntnissen getrennt betrachten. Aber das Gewissen funktioniert nicht nur in der Meldung, sondern übt auch in tiefen Persönlichkeitsschichten den Zwang aus, Gutes zu tun und das Böse zu unterlassen. Dies wird als die Gewissensantriebsmacht bezeichnet. Auch wenn die Gewissenseinsicht unfehlbar ist, unterläuft dem Gewissensurteil aber immer wieder die Gefahr einer Fehlbarkeit, sofern es ein deduktives Urteil ist. Daher werden die Gewissensbildung - anders gesagt: das Gewissen stetig zu kultivieren - und ferner die Ausbildung der praktischen Vernunft im Alltag zu den existenziell wichtigen Aufgaben.
Abstract
Das Gewissen(Coincidentia) gilt nicht nur als Grundfrage der Moralphilosophie und der Ethik, sondern auch als ein empirisches Wissen, das von allen einzelnen Menschen am nächsten erfahren wird. Dabei ist es als eines der wichtigsten Handlungskriterien, das immer und überall in Anspruch genommen wird und unvermeidbar ist, zu erwähnen. Bei Fragen nach dem Gewissen geht es hauptsächlich um Folgendes: Was ist das Gewissen? Wie wird es gebildet und wahrgenommen? Wie lässt sich seine doppelte Struktur von Gut und Böse durch Gewissenslehren erklären? Ist das Gewissensurteil für sich eine Pflicht? Wenn ja, dann aus welchen Gründen? Ist das Gewissensurteil dann auch für sich eine Pflicht, wenn man nach dem verkehrten Gewissensurteil hin handelt? Was heißt denn die Verbindlichkeit des Gewissens und wie funktioniert sie überhaupt?Johannes Messner, ein Vertreter des modernen Naturrechts, insbesondere des neuscholastischen Naturrechts, baut seine eigene Gewissenslehre auf, die auf der Grundlage des traditionellen Naturrechts von Thomas Aquinas durch die Weiterentwicklung der empirisch-induktiven Methodik zustanden gekommen ist. Das Bedeutendste in der Gewissenslehre von Thomas Aquinas ist die Unterscheidung der Ausdrücke synderesis und conscientia: Während synderesis die naturimmanente Eigenschaft darstellt, mit der man das erste praktische Prinzip erkennt, ist conscientia das Vernunfturteil, womit das erste praktische Prinzip in der konkreten Situation angewendet wird. Gegenüber der Akzentsetzung von Thomas Aquinas in den Begriffen Synderesis und Conscientia verlagert sich die Messnersche Akzentsetzung auf das Begriffspaar Gewissenseinsicht und Gewissensurteil. Das Gewissen ist bei ihm der Ort, wo sich “allgemeinste und unmittelbar einsichtige sittliche Wahrheiten” dem einzelnen Menschen melden; und dieses Prinzip des Naturrechts heißt die Gewissenseinsicht. Das Gewissensurteil tritt als Stimme der Urteilsinstanz auf, welche die Handlungen des einzelnen Menschen daraufhin beurteilt, ob sie gut oder böse sind. Und das Gewissensurteil ist ein im intuitiven und tatsächlichen Urteil begründetes deduktives Urteil. Im Gewissen finden sich zwei Aspekte. Zum einen ist dies das Bewusstsein von sich selbst; zum anderen das Bewusstsein von sich selbst, das etwas unmittelbar Konkretes fordert. Für den zweiten Aspekt des Gewissens beschreibt das Naturrecht als das erste Prinzip der praktischen Vernunft, wie man in konkreten Situationen zu handeln habe, in Form der spezifisch-konkreten Folgen. Insofern lassen sich die Fragen nach der Gewissensproblematik niemals von der Existenz des Naturrechts und dessen Erkenntnissen getrennt betrachten. Aber das Gewissen funktioniert nicht nur in der Meldung, sondern übt auch in tiefen Persönlichkeitsschichten den Zwang aus, Gutes zu tun und das Böse zu unterlassen. Dies wird als die Gewissensantriebsmacht bezeichnet. Auch wenn die Gewissenseinsicht unfehlbar ist, unterläuft dem Gewissensurteil aber immer wieder die Gefahr einer Fehlbarkeit, sofern es ein deduktives Urteil ist. Daher werden die Gewissensbildung - anders gesagt: das Gewissen stetig zu kultivieren - und ferner die Ausbildung der praktischen Vernunft im Alltag zu den existenziell wichtigen Aufgaben.
참고문헌 (20)
- 이명곤, "토미즘에 있어서의 도덕적 행위의 두 원리로서의 법과 양심에 관한 고찰", 동서사상, 8 (2010)
- 이정희, "토마스 아퀴나스의 윤리적 양심론", 중세철학, (13), pp.275~322 (2007), 한국중세철학회
- 임미원, "양심과 자율", 법철학연구, 5(1), pp.141~156 (2002), 한국법철학회
- "孟子集註", 전통문화연구회, ~ (2005)
- Aquinas, Thomas, "Summa Theologiae"
- Kant, I., "Die Metaphysik der Sitten", Akademie-Ausgabe Ⅵ
- Klüber, Franz, "Der Umbruch des Denkens in der katholischen Soziallehre" (1982)
- Hegel, G. W. F., "Phänomenologie des Geistes" (1952)
- Heidegger, M., "Sein und Seit" (1979)
- Messner, J., "Kulturethik mit Grundlegung durch Prizipienethik und Persönlichkeitsethik, 2. Aufl" (1954)
- Messner, J, "Die Soziale Frage, 7. Aufl" (1964)
- Messner, J, "Das Naturrecht, Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik, 5. Aufl." (1966)
- Messner, J, "Naturrecht in Evolution, In Völkerrecht und Rechtsphilosophie : Internationale Festschrift für Stephan Verosta zum", pp.70~ (1980), Geburtstag, hrsg. von Stephan Verosta, Peter Fischer, Heribert Franz Köck, Alfred Verdross
- Mizunami, Akira, "Das Apriori im Recht und in der Ethik, In Erfahrungsbezogene Ethik, hrsg. von V. Zsifkobits" (1981), R. Weiler
- Pieper, Joseph, "Traktat über die Klugheit" (1949)
- Rommen, Heinrich, "Die ewige Wiederkehr des Naturrechts, 2. Aufl" (1947)
- Thieme, Hans, "Artikel Naturrecht, in Staatslexikon, 6. Aufl"
- Verdross, A, "Abendländische Rechtphilosophie, 2. Aufl" (1963)
- Weber, Wilhelm, "Der soziale Lehrauftrag der Kirche" (1975)
- Welzel, Hans, "Vom irrenden Gewissen, In Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart" (1949)
