의약품의 부작용에 대한 제조물책임의 영역과 의사의 설명의무 - 독일과 우리나라 판례에 대한 비교법적 고찰을 중심으로 -
Die Aufklärungspflicht des Arztes und die Produkthaftung hinsichtlich schwerwiegender Nebenwirkungen eines verordneten Medikaments - eine rechtsvergleichende Untersuchung im Hinblick auf die Tendenz der Rechtsprechung in Deutschland und in Korea -
0
조회
0
다운로드
2
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Abstract
Die Problematik der Nebenwirkung des Arzneimittels liegt eigentlich im Bereich des des Pharmaherstellers. Demgegenüber verpflichtet der Arzt nicht die Sicherheit des Arzneimittels zu prüfen. Dennoch ist die Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich schwerwiegender Nebenwirkungen eines verordneten Medikaments zwar nicht ausdrücklich geregelt, kann in der Regel angenommen werden, dass der Arzt vor der Arzneitherapie oder der Verordnung aufzuklären verpflichtet. Im Hinblick auf die Haftung des Arztes für Arzneimittelschäden ist die Haftung des das Medikament verordnenden Arztes von großer Bedeutung, wo Arzneimittelschäden wesentlich auf das Verschulden des Arztes zurückzuführen sind. Hinzu kommt, dass die Aufklärung vor der Arzneitherapie einen besonderen Problembereich darstellt, der bisher vergleichsweise wenig geklärt ist. In arzneitherapiebezogenen Haftungsfällen soll der Anteil der Zusprechungen wegen Aufklärungsfehlern relativ hoch sein. Vor dem Hintergrund eines einschlägigen Urteils des BGH mit der Haftung des Arztes für Aufklärungsmängel in der Arzneitherapie ist die Frage in diesem Beitrag auseinandergesetzt, welche Bedeutung das Urteil im Hinblick auf den Inhalt der ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflicht über Arzneimittelrisiken hat und wie in der Praxis die Reichweite dieser Pflichten im Einzelnen ausgeführt werden kann. Eingangs wird den Umfang der dem behandelnden Arzt obliegenden Aufklärungspflichten skizziert und untersucht im Folgenden die praktischen Auswirkungen der Entscheidung, nach der bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich ist. Bei der Behandlung kommt zu dem Ergebnis, dass an die Aufklärungspflicht besondere Anforderungen zu stellen sind, weil hierbei regelmäßig ein Verweis auf die Packungsbeilage nicht möglich ist und auch für den ambulanten Bereich eine zusätzliche Aufklärung erforderlich ist.
참고문헌 (26)
- 김민중, "의사의 설명의무에 관한 몇 가지 특수문제", 의료법학, 4(2) (2003)
- 김제완, "제약산업과 제조물책임연구논문", 사법, 1(2), pp.3~42 (2007), 사법발전재단
- 김천수, "의사의 설명의무 -서독의 학설 및 판례를 중심으로-", 민사법학, (7) (1988)
- 곽윤직, "민법주해 (XⅧ) : 채권(11) : 제750조∼제757조" (2005), 박영사
- 안귀옥, "표준동의서식에 관한 소고", 법조, 통권 : 538호 (2001)
- 안법영, "독일의약품법과 제조물책임법 - 결함있는 의약품에 대한 제조물책임법의 적용을 위한 소고 -", 의료법학, 3(2) (2002)
- 윤석찬, "2002년도 독일의 개정된 손해배상법과 위자료 청구권", 재산법연구, 19(1) (2002)
- 윤석찬, "독일의 의약품법과 민사책임", 부산대학교 법학연구, 47(1) (2006)
- 전경운, "독일 제조물안전법에 관한 小考", 비교사법, 15(2), pp.251~293 (2008), 한국비교사법학회
- 전병남, "의약품사고로 인한 책임경합", 의료법학, 7(1) (2006)
- 전병남, "제조물책임법상 제조물로서 의약품의 개념", 의료법학, 7(2) (2006)
- 전병남, "제조물책임법상 제조물로서 의약품의 결함", 의료법학, 8(1) (2007)
- 천대엽, "의료행위에 있어서 투약에 따른 설명의무의 정도", 대법원판례해설, (54) (2006)
- Deutsch, Erwin, "Aufklärung und Einwilligung vor Impfungen", VersR, pp.1053~ (1998)
- Deutsch, Erwin, "Medizinrecht : Arztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Transfusionsrecht, 5., neu bearb. und erw. Aufl." (2003), Springer
- Eaton, Lynn, "Adverse reactions to drugs increase", Britisch Medical Journal, pp.8~ (2002)
- Hart, Dieter, "Arzneimittelinformation zwischen Sicherheits-‐und Arzthaftungsrecht Fach-‐und Gebrauchsinformation, ärztliche Aufklärung und Pflichtverletzung", MedR, pp.603~ (2003)
- Kern, Bernd‐Rüdiger, "Der Einsatz von Aufklärungsbögen Kommt die schriftliche Aufklärung?", Der Arzt und sein Recht, pp.103~ (2001)
- Koyuncu, Adem, "Das Mitverschulden des Patienten in der Arzneimittelhaftung", PhamR, pp.289~ (2005)
- Koyuncu, Adem, "Die Aufklärung des Patienten vor der Arzneitherapie durch Arzt und pharmazeutischen Unternehmer", ArztuR, pp.95~ (2005)
- Laufs, Adolf, "Handbuch des Arztrecht, 3.Aufl.", ~ (2002)
- Schlund, Gerhard H., "Anmerkung zu BGH, Urteil v. 15.3.2005 – VI ZR 289", 03 (Aufklärungspflicht des Arztes bei Medikamenten mit u.U. schwerwiegenden Nebenwirkungen), 2006, 69~
- Steffen, Erich, "Arzthaftungsrecht Neue Entwicklungslinien der BGH‐Rechtsprechung, 8.Auflage.", ~ (1999)
- Stöhr,Karlheinz, "Patienteninformation über Arzneimittel – eine arzthaftungsrechtliche Betrachtung", GesR, pp.145~ (2006)
- Voit,Wolfgang, "Zivilrechtliche Haftungsrisiken der Leitungsorgane pharmazeutischer Unternehmen, in Die Haftung der Unternehmensleitung : Risiken und ihre Vermeidung ; 1. Symposion von Wissenschaft und Praxis, Marburger Gespräche zum Pharmarecht", 36~ (1999)
- Wille, H., "Arzneimittelsicherheit und Nachmarktkontrolle", Der Internist, pp.469~ (2002)
