法文化와 處分不可能性
Rechtskultur und Unverf?bares
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Rechtskultur und Unverfgbares-Begrndungsmglichkeiten des Unverfgbaren durch die Rechtskultur-Yang, Chun-Soo Die Problematik, ob man “Unverfgbares” noch einmal anerkennen kann, das von “Zeit und Raum” unabhngig ist, ist lange Zeit nicht unumstritten in der Rechtsphilosophie. Jedoch erscheint es nicht mehr zutreffend, das Unverfgbare in der modernen pluralistischen Gesellschaft anzunehmen. Es sieht so aus, dass die Zeit der Naturrechtslehre und des Unverfgbaren schon vorbei ist. Bezglich des “Folterverbots” ist es allerdings noch immer von Bedeutung, nach dem Unverfgbaren zu suchen. Angesichts dieser Problemlage hat zuletzt Hassemer versucht, unter Berufung auf die Rechtskultur das Unverfgbare zu begrnden. Sein Versuch ist von Bedeutung, denn er lehnt einerseits die traditionelle Naturrechtslehre ab, aber nimmt andererseits noch einmal die Mglichkeit des Unverfgbaren an. Jedoch muss Hassemers Versuch m. E. auf einige Probleme stoßen. Vor allem ist sein Versuch deswegen problematisch, weil es sich die Frage stellt, ob man in der heutigen pluralistischen Gesellschaft den gemeinsamen Kern der verschiedenen Rechtskultur finden kann. Der vorliegende Aufsatz zielt darauf, das Unverfgbare durch die Rechtskultur zu begrnden, indem er den Versuch von Hassemer ergnzt. Er will sich der Rechtskultur insbesondere dadurch nhern, dass er die “Diskurstheorie des Rechts” von Habermas akzeptiert. Daraus folgt, dass die “Teilnahme” und die “wechselseitige Anerkennung” die Hauptmerkmale der Rechtskultur sein mssen. Wenn dies der Fall ist, knnen wir die Problematik des Pluralismus sowie die Spannung zwischen dem Liberalismus und dem Kommunitarismus berwinden. Die These der vorliegenden Arbeit lautet also: wenn wir die Rechtskultur anerkennen, die aus der Teilnahme und der wechselseitigen Anerkennung besteht, dann knnen wir das Unverfgbare erneut begrnden.
