본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

골프장 캐디의 「노조법」상 근로자성- 대법원 2014. 2. 13. 선고 2011다78804 판결 -

Golf Caddie als Arbeitnehmer im kollektiven Arbeitsrecht - Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. Februar 2014, 2011 Da 78804 -

0

조회

0

다운로드

9

인용

0

참고문헌

키워드

주제분류법학

초록

Nach bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Obersten Gerichtshofs setzen individuales und kollektives Arbeitsrecht einen unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriff voraus, denn Sinn und Zweck der Gesetze über individuales bzw. kollektives Arbeitsrecht sind nicht gleich. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass der Arbeitnehmerbegriff im kollektiven weiter zu fassen ist als im Individualarbeitsrecht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 27. Februar 2004, 2001 Du 8568 hat den Beitritt von Arbeitssuchende nur im Falle von Orts-, Berufs- und Industriegewerkschaften, nicht aber im Falle von Betriebs- und Unternehmensgewerkschaften zugelassen. Im Falle von Betriebsgewerkschaften ist der Arbeitnehmerbegriff im individualen und kollektiven Arbeitsrecht gleich. Der Oberste Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden, dass Golf Caddie nicht Arbeitnehmer im Sinne des individualen Arbeitsrechts, aber Arbeitnehmer im Sinne des kollektiven Arbeitsrecht. Anders als bisherigen Rechtsprechung hat das Urtiel vom 27. Februar 2004, 2001 Du 8568 die persönliche Abhängigkeit für das Abgrenzungsmerkmal des Arbeitsnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht angewandt. Nach bisherigen Rechtsprechung ist die persönliche Abhängigkeit kein Merkmal für das Arbeitnehmerbegriff im kollektiven Arbeitsrecht, sondern im individualen Arbeitsrecht. Also kann der Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. Feb. 2014 kritisiert werden, weil die Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht vom bisherigen Rechtsprechung abweicht und nicht einhaltig ist. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass wirtschaftliche Abhängigkeit als Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht nicht nur auf Orts-, Berufs- und Industriegewerkschaften angewandt werden dürfen, sondern müssen ebenso auf Betriebs- und Unternehmensgewerkschaften gelten.

Abstract

Nach bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Obersten Gerichtshofs setzen individuales und kollektives Arbeitsrecht einen unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriff voraus, denn Sinn und Zweck der Gesetze über individuales bzw. kollektives Arbeitsrecht sind nicht gleich. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass der Arbeitnehmerbegriff im kollektiven weiter zu fassen ist als im Individualarbeitsrecht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 27. Februar 2004, 2001 Du 8568 hat den Beitritt von Arbeitssuchende nur im Falle von Orts-, Berufs- und Industriegewerkschaften, nicht aber im Falle von Betriebs- und Unternehmensgewerkschaften zugelassen. Im Falle von Betriebsgewerkschaften ist der Arbeitnehmerbegriff im individualen und kollektiven Arbeitsrecht gleich. Der Oberste Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden, dass Golf Caddie nicht Arbeitnehmer im Sinne des individualen Arbeitsrechts, aber Arbeitnehmer im Sinne des kollektiven Arbeitsrecht. Anders als bisherigen Rechtsprechung hat das Urtiel vom 27. Februar 2004, 2001 Du 8568 die persönliche Abhängigkeit für das Abgrenzungsmerkmal des Arbeitsnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht angewandt. Nach bisherigen Rechtsprechung ist die persönliche Abhängigkeit kein Merkmal für das Arbeitnehmerbegriff im kollektiven Arbeitsrecht, sondern im individualen Arbeitsrecht. Also kann der Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. Feb. 2014 kritisiert werden, weil die Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht vom bisherigen Rechtsprechung abweicht und nicht einhaltig ist. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass wirtschaftliche Abhängigkeit als Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht nicht nur auf Orts-, Berufs- und Industriegewerkschaften angewandt werden dürfen, sondern müssen ebenso auf Betriebs- und Unternehmensgewerkschaften gelten.

참고문헌 (7)

  1. 김형배, "골프장캐디의 노동법상의 지위 - 大判 2014. 2. 13, 2011다78804 및 이 판결의 원심 서울고법 2011. 8. 26, 2009나112116에 대한 비판적 검토 -", 노동법포럼, (13), pp.1~36 (2014), 노동법이론실무학회
  2. 오윤식, "골프장캐디의 근로자성 - 서울고등법원 2011. 8. 26. 선고, 2009나112116 판결 -", 법조, 61(12), pp.157~203 (2012), 법조협회
  3. 유성재, "골프장 캐디의 「노조법」상 근로자성- 대법원 2014. 2. 13. 선고 2011다78804 판결 -", 중앙법학, 16(4), pp.185~221 (2014), 중앙법학회
  4. 유성재, "레미콘 운송차주의 노동조합법상 근로자성", 조정과 심판, (26), pp.48~ (2006)
  5. 유성재, "실업자 노조가입 허용 판결의 문제점과 개선방향- 대법원 2004. 2. 27. 2001두8568 노동조합설립신고반려처분취소 -", 중앙법학, 6(1), pp.285~305 (2004), 중앙법학회
  6. 유성재, "목적론적 개념형성 방법에 의한 근로자성 판단", 법조, 53(2), pp.43~71 (2004), 법조협회
  7. 임상민, "골프장 캐디의 근로자성", 인권과 정의, (430), pp.64~93 (2012), 대한변호사협회

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (8건)