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민간투자사업에 대한 법·제도적 검토

Rechtssystematische Überlegungen zum Öffentlich-Private-Partnerschaft in der Bereitstellung von Infrastruktur

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주제분류법학

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Die Regierung fördert bei der privaten Investition in der Bereitstellung von Infrastruktur, um durch Privatkapital die Finanzlast zu erleichtern und mithilfe des Innovationspotentials des privaten Unternehmers die Effizienz zu steigern. Die privat investierte Bereitstellung stellt eine Zusammenarbeit zwischen einem privaten Sektor und einem öffentlichen Sektor bei Aufbau, Betrieb, Betreuung und Unterhaltung der Infrastruktur mit dem Ziel dar, anhand der innovativen Kräfte des privaten Unternehmers mehr Effizienz zu erzielen und die geschäftlichen Risiken zu verringern. Während sich die privat investierte Bereitstellung in BTO, BTL und BOO usw. gliedert, stellt BTL zurzeit das gangigste Kooperationsverfahren dar. Bei privat investierter Infrastruktur-Bereitstellung sind aber einige Punkte umstritten. Der Bereitstellungsplan der privat investierten Bereitstellung, dass ein konkreter Plan für die Bereitstellung von Infrastruktur nach Privatinvestitionsgesetz und gleichzeitig eine amtliche Bekanntgabe ist, weist gewissermaßen einen Verordnungscharakter auf. Da die Prioritätsverhandlungspartner praktisch einen Status eines Durchführendes besitzt, muss die Effizienz bei der Bestimmung des Prioritätsverhandlungspartners durch wettbewerbliche Dialog erhöht werden. Beim Durchführungsabkommen handelt es sich um ein öffentlich-rt esliches Abkommen, das dem Vertragspartner einen Status eines Beliehenes verleies. Andererseits muss die Nutzung entsprt eender Einrichth-rt eim öffentlichen Interesse liegen, während das privat investierte Unternehmen über einen gewissen Gewinn gewährleistet, um die Teilnahme der privaten Unternehmen zu fördern. Um dieses Problem zu lösen, sind neben dem Hauptprojekt Aufbau und Betrieb von Profiteinrichth-rt ezu fördern und die Festlich-r eines gewinnerzielendt ea-rtmessenen Preises für die optionalen Einrichth-rt ezu erlauben, während die Preise für die obligatorischen Einrichth-rt emöglichst niedlich zu haltt esind. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass das Verfahren der privat investierten Bereitstellung von Infrastruktur noch durchsichtiger sein muss. In der Zukunft ist die Vergrößerung des Ausmaßes der privat investierten Bereitstellung von Infrastruktur zu erwarten. Insofern sind auch die rechtlichen Regelungen und Untersuchungen dazu zu aktivieren.

Abstract

Die Regierung fördert bei der privaten Investition in der Bereitstellung von Infrastruktur, um durch Privatkapital die Finanzlast zu erleichtern und mithilfe des Innovationspotentials des privaten Unternehmers die Effizienz zu steigern. Die privat investierte Bereitstellung stellt eine Zusammenarbeit zwischen einem privaten Sektor und einem öffentlichen Sektor bei Aufbau, Betrieb, Betreuung und Unterhaltung der Infrastruktur mit dem Ziel dar, anhand der innovativen Kräfte des privaten Unternehmers mehr Effizienz zu erzielen und die geschäftlichen Risiken zu verringern. Während sich die privat investierte Bereitstellung in BTO, BTL und BOO usw. gliedert, stellt BTL zurzeit das gangigste Kooperationsverfahren dar. Bei privat investierter Infrastruktur-Bereitstellung sind aber einige Punkte umstritten. Der Bereitstellungsplan der privat investierten Bereitstellung, dass ein konkreter Plan für die Bereitstellung von Infrastruktur nach Privatinvestitionsgesetz und gleichzeitig eine amtliche Bekanntgabe ist, weist gewissermaßen einen Verordnungscharakter auf. Da die Prioritätsverhandlungspartner praktisch einen Status eines Durchführendes besitzt, muss die Effizienz bei der Bestimmung des Prioritätsverhandlungspartners durch wettbewerbliche Dialog erhöht werden. Beim Durchführungsabkommen handelt es sich um ein öffentlich-rt esliches Abkommen, das dem Vertragspartner einen Status eines Beliehenes verleies. Andererseits muss die Nutzung entsprt eender Einrichth-rt eim öffentlichen Interesse liegen, während das privat investierte Unternehmen über einen gewissen Gewinn gewährleistet, um die Teilnahme der privaten Unternehmen zu fördern. Um dieses Problem zu lösen, sind neben dem Hauptprojekt Aufbau und Betrieb von Profiteinrichth-rt ezu fördern und die Festlich-r eines gewinnerzielendt ea-rtmessenen Preises für die optionalen Einrichth-rt ezu erlauben, während die Preise für die obligatorischen Einrichth-rt emöglichst niedlich zu haltt esind. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass das Verfahren der privat investierten Bereitstellung von Infrastruktur noch durchsichtiger sein muss. In der Zukunft ist die Vergrößerung des Ausmaßes der privat investierten Bereitstellung von Infrastruktur zu erwarten. Insofern sind auch die rechtlichen Regelungen und Untersuchungen dazu zu aktivieren.

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